Ich bin derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma, und arbeite derzeit für ein Jahr bei Siemens, in April endet aber dieses Jahr. Das heißt die Zeitarbeitsfima müsste mich neu vermitteln. Jetzt meine Frage, wie sieht es dann aus, zahlen die mir weiter mein Gehalt auch wenn ich gerade nicht vermittelt bin? Da ich ein Stundensatz habe, erstellt sich mein Gehalt daraus, wie viele Stunden ich im Monat gearbeitet habe, was heißen würde, wenn ich nicht vermittelt bin, hab’ ich auch keine Stunden gemacht. Wie ist das?
Ausserdem, wie ist die Situation wenn ich länger als normal krankgeschrieben bin, zum Beispiel 3 Monate?
Du solltest mit der Zeitarbeitsfirma ja einen Vertrag abgeschlossen haben - in der Regel ist man dort fest angestellt. Daraus sollten die individuellen Bestimmungen hervorgehen.
[…] Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen, in der Regel unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz und Ähnliches. Zeitarbeitsunternehmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse.
Bevor man einen solchen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte man die Vor- und Nachteile von Leiharbeit genau überlegen. Die abwechslungsreiche Tätigkeit ist etwa damit verbunden, dass man keine festen Kollegen hat, mit denen man immer zusammenarbeitet. Ein weiterer Nachteil: Egal in welche Branche man ausgeliehen wird, die unter Umständen sehr günstigen Tarifverträge des Leihbetriebs gelten nicht, d.h. es wird weder der dortige Tariflohn gezahlt noch gelten Urlaubs- oder andere Sonderregeln.
Andererseits muss das Zeitarbeitsunternehmen auch dann Lohn oder Gehalt zahlen, wenn es für einen Mitarbeiter keine Einsatzmöglichkeiten findet. Ein klarer Vorteil gegenüber ständig wechselnden Jobs, die man sich auf eigene Faust suchen muss. Im Arbeitsvertrag hat der Zeitarbeiter grundsätzlich genau die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch. D.h. es sind Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, es ist Lohn- oder Einkommenssteuer zu überweisen, so dass die soziale Absicherung genauso gewährleistet ist wie bei jedem anderen festen Arbeitsverhältnis auch.
Im Gegenteil: Zeitarbeiter genießen sogar einen besonderen Schutz durch das sog. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Zeitarbeiter bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein Merkblatt über seine besonderen Rechte auszuhändigen. […]