Zeitarbeit...genannte Beträge sind Fiktiv

Da ich jetzt die Problematik seit einiger Zeit habe und neu in der Branche bin wollte ich die Chanse nutzen mal hier zu frage.Vielleicht hilfts ja auch anderen.

(1)… habe angerufen wegen einer Erhöung von Benzingeld und vorher einen Monatsbetrag bekommen.Gefordert von mir (Beispiel)7€ am Tag.Bekomme 40€ den Monat momentan als Tankgutschein.

Jetzt haben wir uns so geeinigt das ich 5€ durch 8 am Tag auf die Stunde zusätzlich bekomme und 40€ als Tankgutschein.

Auf die Frage ob die 7€ nicht als Tankgutschein ausgestellt werden können sagte man mir das sie eine Kalkulationstabelle hätte und dadurch ungünstiger kämen und es glaub ich in der Höhe auch nicht dürfen.

In wie weit hat man mich reingelegt oder entspricht das einem normalen Vorgehen ? das von den 5€ noch Steuern abgehen und ich dadurch wahrscheinlich 1€ verliehre weiß ich.(wen es richtig ist)

(2)Ich bekomme einen Stundensatz plus Qualitätszulage.Jetzt ist der Mindestverdiehnst angehoben worden von 7,01 auf 7,50.Können die Firmen mir am Monatsende die Qualitätszulage auf den vorher Abgerechneten Verdiehnst abziehen um auf den vereinbarten Stundensatz zu kommen ? Dürfen Sie das?

Hallo doge,
bitte stelle diese Frage an die Experten für Steuerrecht, da es sich dabei um Lohnsteuer und um weitere steuerliche Abgaben handelt.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

das mit dem Gutschein ist so schon in Ordnung, da dieser Steuerfrei montlich in dieser Höhe auch vom Finanzamt anerkannt wird. Wäre er um den Betrag X der Arbeitstage höher, wäre er zu 100% steuerpflichtig und dann wäre davon wahrscheinlich deutlich weniger übrig als die jetzige Höhe.
Das Sie einen Tankgutschein bekommen ist nicht die Regel und daher sind Sie bei einer Zeitarbeitsfirma, die Ihnen sogar was gutes will!

Sie bekommen zusätzlich 5 EUR umgerechnet auf 8 Stunden = 0,62 EUR (lt. Ihrer Angabe).
Was davin übrig bleibt hängt von der Lohnsteuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinderfreitebträgen und der Steuerprogression ab.
Da müssen Sie einfach den ersten Lohn abwarten und schauen.
Dennoch wird ja von dem Betrag auch Rentenversicherung bezahlt, was wichtig ist, da zählt jeder Cent, auch wenn irgendwann nicht viel dabei rum kommt. Zudem erhöht das auch Ihr Brutto und Nettoeinkommen, welches zur Berechhung von Arbeitslosengeld heran gezogen wird.

Daher Absolut in Ordnung für Sie.

Anhand des Mindestverdienstes weiß ich, dass Sie aus Ostdeutschland sind und Ihr Arbeitgeber den BZA/BAP/IGZ Tarifvertrag anwendet. Dieser ist gut und ein Zeitarbeitsunternehmen, welches einen solchen Tarfvertrag anwendet bewegt sich rechtlich in einem sauberen und sicheren Rahmen.

In Ihrem Arbeitsvertrag stehen 7,01 EUR, diese sind vom Tarifvertrag seit 01.11.2012 auf 7,50 EUR angehoben worden.
Dann haben Sie eine sogenannte Einsatzanweisung in der stehen ja der Betrieb (wo Sie tätig sind) und die sonstigen Zulagen während des Einsatzes in diesem Betrieb. Wenn hier die Qualitätszulage drinn steht, wovon ich ausgehe, dann findet auch keine Verrechnung statt. Nur Übertarifliche Zulagen können aufgesaugt werden. Ist aber alles im Arbeitsvertrag und auch im Tarifvertrag geregelt.

Wichtig!!!
Lassen Sie sich im Januar von Ihrem Arbeitgeber folgendes bescheinigen:
Einsatz in Betrieb X von - bis, Kilometer einfach von Wohnort zum Einsatzort mit Stempel und Unterschrift.
Warum? Machen Sie einen Lohnsteuerjahresausgleich (am besten über einene Lohnsteuerhilfeverein, die sind am günstigsten) denn dadurch können Sie vom Finanzamt zuviel bezhalte Lohnstuer wieder zurück bekommen.
Je einfachem Kilomter zwischen Wohung und Arbeitsstätte könnne Sie 0,30 EUR geltend machen.
So haben Sie dann die Möglichkeit wieder Geld zurück zu erhalten.

Grüße

Hallo doge,

die Fragestellung ist nicht ganz klar und eindeutig: steuerlich darf der Arbeitgeber 0,30 Euro je Entfernungskilometer ( also nur eine Strecke) arbeitstäglich steuerfrei bezahlen. bei einem Leiharbeotsvertrag gelten 0,0 Euro für jeden gefahrenen Kilometer. Das kann er als gelöd überweisen oder als Tankgutschein geben. Zahöt er mehr, ist der übnersteigende Betrag steuerpflichtog. Dabek ist es egal o er Geld oder Tankgutschein gibt. Auch ein Tankgutschein ist Arbeitslohn (Sachbezug). Der erhaltene Tankgutscheon is in der Steuererklärung von den Fahrtkosten sgtets abzuziehen. Ob die Erhöhung auf die Qualitätszulage angrechnet werden kann, muss sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, den ich nun mal nicht kenne, also dazu leider keine Auskunft. Habe auch gezögert überhaupt zu abnwortenm, da mit fiktiven Beträgen zu arbeiten istkann auch nicht das richtige Ergebnis kommen, da kann man schnell an der Realität vorbe gehen.Daher nur eine allgemeine Auskunft. Wer fundierte Auskunft möchte, soll schon alle relevanten Fakten und Zahlen auf den Tisch legen. Ich wünsche einen schönen ersten Advent. LG Jo

Hallo,

der Benzingutschein ist ein sogenannter Sachbezug und kann bis € 44,00 im Monat steuerfrei ausbezahlt werden. Sobald nur 1 Cent darüber ist, wird der ganze Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig und mindert sich dadurch erheblich. Sprich, es wird weniger an Sie ausbezahlt!

Stundenlohn oder Tariferhöhungen werden häufig auf bestehende Vergütungen angerechnet. Eine Regelung dazu findet sich im Arbeitsvertrag.

Grüße
gorbes

Zu der Tankgutscheinsache kann ich Ihnen nicht viel sagen, zumal Sie sich mit dem Arbeitgeber bereits geeinigt haben. Der Arbeitgeber ist darin frei, es sei denn, es gibt bei Ihnen einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Grundsätzlich ist der Betrag ein geldwerter Vorteil und zu versteuern.

Was Ihren Stundenlohn betrifft. Es gilt das, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Wenn dort steht, dass Sie eine Qualitätszulage erhalten, dann muss die auf den neuen Stundensatz draufgeschlagen werden.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

ZU Frage 1
Ich würde mir die angesprochene Tabelle geben lassen und dann einen Experten zu Steuerfragen befragen!

Zu Frage 2

Vom einem Mindestlohn dürfen nur Steuern, Rentenbeiträge, Krankenkassenbeiträge,Arbeitlosenversicherungsbeiträge, Pfegeversicherungsbeiträge abgezogen werden, sonst nichts. Zuwendungen vom Arbeitgeber( Leiher)dürfen von Arbeitgeber ( Verleiher ) nicht einbehalten werden.
Siehe Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Weil sie kein Bestandteil des Überlassungsvertrages sein dürfen. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen!

Ich danke euch allen ,besonders Mark ,der mir besonders hilfreich war.

Im nächsten Lohnschein werde ich dan weitere Ergebnisse schlidern.

Fakten da hier Kritisiert.

Momentaner Lohn:

7,01€ Wird sich wohl durch die Mindestlohnanhebung jetzt ändern auf 7.50€

Zusätzlich Qualitätszulage so komme ich auf 8,71€

Jetzt kommt hinzu 5€ pro Tag verrechnet auf 8 Stunden.Wobei ich nicht weiß ob dieses zusätzliche Geld auf den Lohn oder die Qualitätszulage draufkommt.Werde ich sehen.

Und einem Tankgutschein von 40€

Ich bin Singel und Ledig…

Ich tuhe hauptsächlich natürlich um meine Unwissenheit zu negieren,glaube aber das eine Sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema auch vielen anderen helfen könnte.Da ich gemerkt habe das bei vielen Zeitarbeitern Unzufriedenheit herrscht einergehend mit der Vermutung/Überzeugung grundsätzlich ungerecht behandelt zu werden oder übern Tisch gezogen zu werden.Dem möchte ich durch eure Hilfe und meine ehrliche Offenlegung entgegenwirken.

Hallo Doge,
alle wichtigen Dinge sind von Mark beantwortet.

Gruß
Ricko

Hallo,

leider kann ich mit den von Ihnen zur Verfügung gestellen Informationen keine Antwort geben.

Vielen erfolg noch!

Gruß

Jürgen

Hallo doge,

deine Firma ist denke ich im Recht. Wenn dein Arbeitgeber freiwillig einen Zuschuss zum Benzin zahlt, ist das nett von ihm - aber es gibt keinen Anspruch darauf, in welcher Form (Tankgutschein oder Geld) das ausgezahlt wird. Im Gegenteil: Genaugenommen stellen die Tankgutscheine einen geldwerten Vorteil da, den du versteuern musst…

(Etwas anderes ist es natürlich, wenn es um Fahrten geht, die du für den Arbeitgeber machst - die muss der Arbeitgeber vollständig ersetzen).

Das Gleiche gilt für die Qualitätszulage: Das scheint eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers zu sein. Mindestlohn bedeutet nur, dass der Lohn insgesamt nicht weniger als 7,50 € beträgt. 6,50 € Lohn plus 1 € Qualitätszulage würde also dem Mindestlohn entsprechen. (Vorausgesetzt, dass man die Zulage nicht z. B. durch schlechte Leistung verlieren kann).
Viele Grüße
tinastar

Ich habe heute den neuen Vertrag erhalten und die hier geäüsserten Dinge wurden bestätigt.

Heißt 5€ pro Tag bekomme ich mehr (wen ich arbeiten gehe) und 40€ Tankgutschei der nicht versteuert werden kann.

Was mich allerdings stört ist die Tatsache das nach jedem geendeten Auftrag für jede Firma ein neuer Vertrag gemacht wird.Nach meiner Nachfrage wurde mir gesagt das das bei Zeitarbeitsfirmen durchaus so üblig ist, da sie ja mit jeder neuen Firma neue Verträge ihrerseits aushandeln und daher die Löhne neu kalkuliert werden.