Hallo,
das mit dem Gutschein ist so schon in Ordnung, da dieser Steuerfrei montlich in dieser Höhe auch vom Finanzamt anerkannt wird. Wäre er um den Betrag X der Arbeitstage höher, wäre er zu 100% steuerpflichtig und dann wäre davon wahrscheinlich deutlich weniger übrig als die jetzige Höhe.
Das Sie einen Tankgutschein bekommen ist nicht die Regel und daher sind Sie bei einer Zeitarbeitsfirma, die Ihnen sogar was gutes will!
Sie bekommen zusätzlich 5 EUR umgerechnet auf 8 Stunden = 0,62 EUR (lt. Ihrer Angabe).
Was davin übrig bleibt hängt von der Lohnsteuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinderfreitebträgen und der Steuerprogression ab.
Da müssen Sie einfach den ersten Lohn abwarten und schauen.
Dennoch wird ja von dem Betrag auch Rentenversicherung bezahlt, was wichtig ist, da zählt jeder Cent, auch wenn irgendwann nicht viel dabei rum kommt. Zudem erhöht das auch Ihr Brutto und Nettoeinkommen, welches zur Berechhung von Arbeitslosengeld heran gezogen wird.
Daher Absolut in Ordnung für Sie.
Anhand des Mindestverdienstes weiß ich, dass Sie aus Ostdeutschland sind und Ihr Arbeitgeber den BZA/BAP/IGZ Tarifvertrag anwendet. Dieser ist gut und ein Zeitarbeitsunternehmen, welches einen solchen Tarfvertrag anwendet bewegt sich rechtlich in einem sauberen und sicheren Rahmen.
In Ihrem Arbeitsvertrag stehen 7,01 EUR, diese sind vom Tarifvertrag seit 01.11.2012 auf 7,50 EUR angehoben worden.
Dann haben Sie eine sogenannte Einsatzanweisung in der stehen ja der Betrieb (wo Sie tätig sind) und die sonstigen Zulagen während des Einsatzes in diesem Betrieb. Wenn hier die Qualitätszulage drinn steht, wovon ich ausgehe, dann findet auch keine Verrechnung statt. Nur Übertarifliche Zulagen können aufgesaugt werden. Ist aber alles im Arbeitsvertrag und auch im Tarifvertrag geregelt.
Wichtig!!!
Lassen Sie sich im Januar von Ihrem Arbeitgeber folgendes bescheinigen:
Einsatz in Betrieb X von - bis, Kilometer einfach von Wohnort zum Einsatzort mit Stempel und Unterschrift.
Warum? Machen Sie einen Lohnsteuerjahresausgleich (am besten über einene Lohnsteuerhilfeverein, die sind am günstigsten) denn dadurch können Sie vom Finanzamt zuviel bezhalte Lohnstuer wieder zurück bekommen.
Je einfachem Kilomter zwischen Wohung und Arbeitsstätte könnne Sie 0,30 EUR geltend machen.
So haben Sie dann die Möglichkeit wieder Geld zurück zu erhalten.
Grüße