Hallo liebe Helfer!
Hoffe es kann mir einer weiterhelfen. Es geht um das liebe
Zeitarbeitsthema. Dazu folgendes:
MA war bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, bereits außerhalb der
Probezeit. Kundenunternehmen hat diesen MA nicht mehr benötigt, es
folgte eine Kündigung der Zeitarbeitsfirma. Innerhalb dieser
Kündigungsfrist forderte das Kundenunternehmen den MA wieder an. Es
folgte eine Aufhebung der Kündigung von der Zeitarbeitsfirma. Jetzt
hat der MA zwischenzeitlich einen neuen Job gefunden und dieses dem
Kundenunternehmen mitgeteilt, so dass eine erneute Arbeitsaufnahme
gar nicht erst zustande kam.
Nun zu den Fragen:
-
wie wird die zeit zwischen kündigung und kündigungsrücknahme
abgerechnet? wahrscheinlich überstunden & Urlaub? was ist, wenn nicht
so viele überstunden vorhanden sind?
-
da keine erneute arbeitsaufnahme erfolgte, war der urlaub bzw. die
überstunden bereits zum genannten kündigungstermin aufgebraucht. wie
wird nun die neue kündigungsfrist seitens der zeitarbeitsfirma
abgerechnet? wird die kündigungsfrist unter freistellung von der
arbeit bezahlt?
-
erfolgt überhaupt eine neue kündigungsfrist nach rücknahme der
kündigung?
freue mich über aufschlussreiche rückmeldungen, DANKE !!!
Hallo,
Es folgte eine Aufhebung der Kündigung von der Zeitarbeitsfirma.
Hat der AN dieser ‚‚Aufhebung‘‘ zugestimmt?
so dass eine erneute Arbeitsaufnahme gar nicht erst zustande kam.
Von wessen Seite aus?
MfG
So ganz klar ist mir der zeitliche Ablauf der ganzen Sache trotzdem noch nicht. Wann war denn nun was?
- Kündigung erhalten (Kündigungsfrist?)
- Kündigungsrücknahme
- keine Tätigkeit mehr bei Entleiher über die ZA
- Arbeitsaufnahme bei einem anderen AG
MfG
So ganz klar ist mir der zeitliche Ablauf der ganzen Sache
trotzdem noch nicht. Wann war denn nun was?
- Kündigung erhalten (Kündigungsfrist?)
das war ende juni zum 10. juli
am 08.07.08 telefonisch, schriftlich folgte 2 tage später (schriftliche annahme des AN war nicht erforderlich)
- keine Tätigkeit mehr bei Entleiher über die ZA
ab 25.06.08, der 24.06. war der letzte arbeitstag
- Arbeitsaufnahme bei einem anderen AG
arbeitsaufnahme erfolgt zum 01.08.2008
MfG
- Arbeitsaufnahme bei einem anderen AG
arbeitsaufnahme erfolgt zum 01.08.2008
Ähm … und weswegen lehnt dann der AN die Arbeit bei der ehem. Entleihfirma (zumindest bis zum Ende der Kündigungsfrist) ab?
Für den Zeitraum, ab dem Angebot, nochmal beim Entleiher zu arbeiten ->
Da ja (wieder) Arbeit bei dem Entleiher angeboten wurde, kommt der AG m.E. nicht in Annahmeverzug, da ja der AN diese Arbeit abgelehnt hat. Für den Zeitraum, wo der AN also nicht beim Entleiher bis Ende der Kündigung arbeitet, steht ihm auch keine Bezahlung zu, da er ja die Arbeit sozusagen verweigert. (
- Arbeitsaufnahme bei einem anderen AG
arbeitsaufnahme erfolgt zum 01.08.2008
Ähm … und weswegen lehnt dann der AN die Arbeit bei der
ehem. Entleihfirma (zumindest bis zum Ende der
Kündigungsfrist) ab?
Also der AN hat dem Entleiher nach Zusage des neuen Arbeitgebers mitgeteilt, das er ein neues Arbeitsverhältnis eingehen wird zum 01.08. Daraufhin hat der Entleiher die Entscheidung getroffen, den AN erneut bei der Zeitarbeitsfirma abzumelden. Deshalb ist dann die Arbeit nicht erneut aufgenommen worden. Der AN hat aber seitens der Zeitarbeitsfirma noch keine Kündigung oder Rücknahme der Aufhebung erhalten.
Für den Zeitraum, ab dem Angebot, nochmal beim Entleiher zu
arbeiten ->
Da ja (wieder) Arbeit bei dem Entleiher angeboten wurde, kommt
der AG m.E. nicht in Annahmeverzug, da ja der AN diese Arbeit
abgelehnt hat. Für den Zeitraum, wo der AN also nicht beim
Entleiher bis Ende der Kündigung arbeitet, steht ihm auch
keine Bezahlung zu, da er ja die Arbeit sozusagen verweigert.
(
Daraufhin hat der Entleiher die
Entscheidung getroffen, den AN erneut bei der Zeitarbeitsfirma
abzumelden. Deshalb ist dann die Arbeit nicht erneut
aufgenommen worden.
Also ich habe … ‚‚der AN hat die Arbeit nicht aufgenommen, da er zwischenzeitlich (Telefonat Zustimmung bis Termin Arbeitsaufnahme) ein lukrativeres Angebot annehmen konnte.‘‘ … so verstanden, dass der AN von sich aus die Arbeit dort nicht wieder aufgenommen hat. Davon, dass der Entleiher ihn abgelehnt hat, war bis jetzt nicht die Rede.
Der AN hat aber seitens der
Zeitarbeitsfirma noch keine Kündigung oder Rücknahme der
Aufhebung erhalten.
Dann möge der AN sich mit der ZAF mal einigen, was nun zwischen AN und AG ‚‚gelten‘‘ soll.
Ja, habe ich etwas unverständlich geschildert, sorry.
Aber wie ist es denn nun eigentlich? Gilt jetzt eine neue Kündigungsfrist? Ab Datum der Rücknahme der Kündigung? Wenn ja, muß die ZAF bis Vertragsende zahlen? Auch wenn keine Überstunden & Urlaub mehr vorhanden sind?
Und gilt die neue Kündigungsfrist dann ab Zeitpunkt der Mitteilung beim Entleiher bzw. Abmeldung von diesem bei der ZAF?
Bin da echt mal überfragt und hoffe auf etwas Aufklärung in diesem Wirrwarr, danke vorab!!!
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Bin da echt mal überfragt
Dito.
Meines Erachtens wurde die Kündigung einvernehmlich ‚‚gekickt‘‘ (oder hat der AN nicht zugestimmt zur Rücknahme der Kündigung?). Eine weitere gabs nicht, also würd ich sagen, dass es momentan gar keine Kündigung gibt.
ja. das hätte ich jetzt auch so gesehen. Also müßte der AN schleunigst eine Kündigung schreiben, damit er seinen neuen Vertrag zum 01.08.eingehen kann.
Eins bleibt allerdings noch immer unklar: wenn es keine Kündigung gibt, wie wird dann die arbeitsfreie Zeit abgerechnet? Hat der AN dann einen Anspruch auf Bezahlung?
------- DANKE vorab an XOLOPHOS ----------------
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Also müßte der AN
schleunigst eine Kündigung schreiben, damit er seinen neuen
Vertrag zum 01.08.eingehen kann.
Wenns bis dahin mit der Kündigungsfrist noch passt: Ja. Ansonsten wäre die Einigung auf einen Aufhebungsvertrag eine Option. Die ZAF hat ja wohl eh keinen (neuen) Einsatz für den AN, also sollte das für die kein Problem sein.
… wie wird dann die arbeitsfreie Zeit
abgerechnet? Hat der AN dann einen Anspruch auf Bezahlung?
Wenn - wie sich jetzt rausgestellt hat - der AN nicht die Arbeit verweigert hat, dann hat er Anspruch auf Bezahlung, insofern er arbeitsbereit ist. Annahmeverzug (
ganz ganz lieben dank xolophos!!! konntest mir sehr weiterhelfen, vielen lieben dank!
und das mit dem annahmeverzug ist auch ein interessanter hinweis gewesen - super!
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