Hallo,
bei einer 4 wöchigen Kündigungsfrist eines Zeitarbeitsunternehmen, wie sieht es da mit Urlaub bzw. Überstundenabbau aus? Darf dies der AN oder AG entscheiden wann diese zu nehmen sind? Wie sieht es mit dem Zeitraum aus in dem der AN keine Arbeit vom Zeitarbeitsunternehmen zugeteilt bekommen hat und der AG sagt er würde sich melden. Kann der AG nachträglich entscheiden unter was diese Zeit verbucht wird oder ist dies dann „Arbeitszeit“?
Vielen Dank im Vorraus!
Was ist vereinbart?
Hi!
Darf dies der AN oder AG entscheiden
wann diese zu nehmen sind?
Was ist denn zu den Überstunden fiktiv vereinbart?
Da könnte es durchaus sein, dass diese in der flauen Zeit zu nehmen sind.
Bei Urlaub trifft das eher nicht zu, es sein denn, dass vorher ganz klar Betriebsferien feststehen.
Aber wie gesagt: Ohne die genauen Wortlaute zu kennen, ist eine Aussage da echt ziemlich unmöglich.
LG
Guido
Hallo Jasmin,
Zeitarbeitsfirmen bezahlen nicht die Zeiten ohne Arbeit. Dafür haben diese die schönen Stundenkonten geschaffen, wo diese sich bei flauen Zeiten bedienen.
Es bleibt natürlich dem AN unbenommen für die arbeitseinsatzfreie Zeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Manche Zeitarbeitsfirmen vereinbaren mündlich auch, das ein bestimmter Saldo auf dem Zeitkonto bleiben muss. (für Saure-Gurken-Zeit)
Wie sieht es mit dem Zeitraum aus
in dem der AN keine Arbeit vom Zeitarbeitsunternehmen
zugeteilt bekommen hat und der AG sagt er würde sich melden.
Kann der AG nachträglich entscheiden unter was diese Zeit
verbucht wird
Überstundenabbau oder unbezahlter Urlaub (wenn AN zustimmt, auch Urlaub)
oder ist dies dann „Arbeitszeit“?
Nein! Man hat nicht gearbeitet
Es wäre schöner, das AN bei diesen Arbeitnehmerüberlassungsfirmen über sowas von unabhängiger Stelle aufgeklärt werden würden, aber diese Unwissenheit der AN nutzt den Zeitarbeitsfirmen.
Och nö
Hi!
Zeitarbeitsfirmen bezahlen nicht die Zeiten ohne Arbeit. Dafür
haben diese die schönen Stundenkonten geschaffen, wo diese
sich bei flauen Zeiten bedienen.
Und Du kennst ALLE Arbeitsverträge von ALLEN Zeitarbeitsfirmen in Deutschland?
Abgesehen davon: Schon mal was von Annahmeverzug gehört? Nicht?
Dann lass es besser!
LG
Guido
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Hallo!
Es wäre schöner, das AN bei diesen
Arbeitnehmerüberlassungsfirmen über sowas von unabhängiger
Stelle aufgeklärt werden würden, aber diese Unwissenheit der
AN nutzt den Zeitarbeitsfirmen.
Vielleicht würde es aber auch helfen, dass die Arbeitnehmer mal ihre Arbeitsverträge (oder evtl. Tarifverträge) genau lesen würden, dann wären sie in den allermeisten Fällen aufgeklärt.
VG
Neuster Stand
Hallo,
ein Update zum neusten Stand der Dinge! Brauche dringend Hilfe. Also innerhalb der 4 wöchigen Kündigungsfrist gehen wir mal fiktiv vom 15.10.-15.11. aus. Es stehen noch 9 Urlaubstage und 5 Tage Überstundenabbau aus. Diese hat der AG vom 29.10.-14.11. genehmigt. Auf die Nachfrage vom AN was vom 15.10.-26.10. ist entscheidet der AG ab dem 29.10. da dies aus personellen Gründen nicht vorher möglich sei!! Kann der AG diese Zeit dem AN vom Gehalt abziehen oder hat der AG pech? Kann eventuell sogar der schon genehmigte Urlaub+Überstundenabbau auf diese Zeit vorgezogen werden, sodass man doch ab dem 29.10 arbeiten muss?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Vergiss es!
Hi!
Sorry aber das hilft mir gar nicht…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Ohne Details ist keine Auskunft möglich!
Oder kurz: Ab zum Anwalt!
LG
Guido