Guten Tag!
Eine Frage zu einem Zeitarbeitsvertrag.
Wenn ein AN im Juni 2012 eine Tätigkeit als Vorrichter bei einer Zeitarbeitsfirma begann und eine zusätzliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben MUSSTE, in dem ein Kredit aufgenommen werden muss, für Weiterbildungen und Prüfungen (Schweißpässe etc.), die die Firma erst mal bezahlt, was passiert bei einer Kündigung?
In der Vereinbarung steht:
Nicht zurückzuzahlen, wenn der AN
bis 1000 Euro mindestens 12 Monate angestellt ist, über 1000 Euro mindestens 24 Monate angestellt ist.
Zurückzuzahlen sind 1/12 bzw. 1/24 der Kosten.
Dabei ist nicht explizit beschrieben, ob es um eine einmalige Rückzahlung ist oder 12 bzw. 24 Monate lang.
Ist das legal und was würde es bedeuten, wenn der Arbeitnehmer im April 2013 kündigt und ca. 3500 Euro Kosten für Schweißprüfungen etc. entstanden sind.
Können auch noch Zinsen verlangt werden?
Wäre es nicht richtig, den AN auch vor jeder Weiterbildung auf die entstehenden Kosten hinzuweisen?
Vielen Dank!