Zeitarbeit - Lohnfortzahlung - Bundearbeitsgericht

Hallo,

angenommen, ein AN hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, ist außerhalb der Probezeit und seit mehreren Monaten bei einem Kunden eingesetzt. Dieser Auftrag endet zum 31.10. und der AN erhält eine fristgerechte Kündigung zu diesem Termin. Nach telefonischer Rücksprache mit der PSA handelt es sich „nur um eine vorläufige Kündigung, schließlich wird mit Hochdruck an einer neuen Einsatzmöglichkeit gearbeitet“.

Der AN war knapp neun Monate für das Zeitarbeitsunternehmen tätig.
Das Zeitarbeitsunternehmen hat in den letzten Wochen verstärkt in großen Tageszeitungen um AN geworben.

Bezugnehmend auf das Urteil des BAG (Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des Verleihers) stellt sich die Frage, ob das auch für diesen AN anzuwenden wäre oder ob dies nur für betriebsbedingte Kündigungen gilt und nicht für die fristgerechte.

Würde sich eine Kündigungsschutzklage lohnen oder ist ein „Schwamm drüber“ besser für die Nerven des AN und die weitere berufliche Laufbahn, weil aufgrund der Kurzfristigkeit sicher nur wieder Zeitarbeit für den AN in Frage kommt?

Gruß,
Sunny

Hallo,

und der AN
erhält eine fristgerechte Kündigung zu diesem Termin.

Wann genau (Datum) hat er die Kündigung erhalten?

Nach
telefonischer Rücksprache mit der PSA handelt es sich „nur um
eine vorläufige Kündigung, schließlich wird mit Hochdruck an
einer neuen Einsatzmöglichkeit gearbeitet“.

Wers glaubt wird seelig … (und in der Zwischenzeit läuft die Klagefrist unaufhörlich weiter!)

Bezugnehmend auf das Urteil des BAG (Betriebsbedingte
Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des
Verleihers)

Welches Urteil? Kannst du das mal verlinken? (oder wenigstens ein Aktenzeichen angeben)

Würde sich eine Kündigungsschutzklage lohnen oder ist ein
„Schwamm drüber“ besser für die Nerven des AN und die weitere
berufliche Laufbahn, weil aufgrund der Kurzfristigkeit sicher
nur wieder Zeitarbeit für den AN in Frage kommt?

Das kann man aus der Ferne eh nicht beurteilen und vor einer Klage weiß man auch nicht wie sie ausgehen wird.

MfG

Hallo,

Dieser Auftrag endet zum 31.10. und der AN
erhält eine fristgerechte Kündigung zu diesem Termin. Nach
telefonischer Rücksprache mit der PSA handelt es sich „nur um
eine vorläufige Kündigung, schließlich wird mit Hochdruck an
einer neuen Einsatzmöglichkeit gearbeitet“.

das erzählen die immer…

Der AN war knapp neun Monate für das Zeitarbeitsunternehmen
tätig.

das waren alle ehemaligen PSA-Mitarbeiter…

Das Zeitarbeitsunternehmen hat in den letzten Wochen verstärkt
in großen Tageszeitungen um AN geworben.

gerade das soll man sich mal genau ansehen und schauen welche MA die da genau suchen.

Würde sich eine Kündigungsschutzklage lohnen oder ist ein
„Schwamm drüber“ besser für die Nerven des AN und die weitere
berufliche Laufbahn, weil aufgrund der Kurzfristigkeit sicher
nur wieder Zeitarbeit für den AN in Frage kommt?

Gerade das Arbeitsamt spielt mit den PSA (zugelassenen Zeitarbeitsfirmen) auch eine Rolle, die so eigentlich nicht geplant war. [„PSA-Ping-Pong“]
Erst schickt das A-Amt den Arbeitslosen zu einer PSA mit einem Vermittlungsgutschein (und mit einem damit verbundenen Geldbetrag bei erfolgreicher Vermittlung) und dann beschäftigt die Zeitarbeitsfirma (PSA) diesen neuen MA.
Keine 9 Monate vergehen und das PSA macht dann o.gen. Ankündigung und schickt diesen MA wieder in die Arbeitslosigkeit.
Der Kreislauf beginnt von neuem und der MA muss sich wieder bei -einer anderen- PSA vorstellen und die 9 Monate beginnen von neuem.

So wird die Arbeitslosenstatistik für neun Monate bereinigt.

Nein, da muss schon der ehemalige Arbeitgeber die gleiche Stelle wieder ausschreiben und man muss nachweisen können, das ein AN mit gleicher Qualifikation eingestellt wurde.
Nur wer kann das schon nachweisen…

Der Irrsinn des heutigen Arbeitsmarktes bringt schon merkwürdige Kreisläufe zum Vorschein…

kind regards

Sternendeuter

Hallo an dieser Stelle.

Welches Urteil? Kannst du das mal verlinken? (oder wenigstens
ein Aktenzeichen angeben)

2 AZR 412/05 -> http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

mfg M.L.

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Hallo,

Wann genau (Datum) hat er die Kündigung erhalten?

Wers glaubt wird seelig … (und in der Zwischenzeit läuft die
Klagefrist unaufhörlich weiter!)

Am 29.09.06. Der AN hätte also noch Zeit für die Klage.
Aber: Lohnt sich das?

Welches Urteil? Kannst du das mal verlinken? (oder wenigstens
ein Aktenzeichen angeben)

Da war einer schneller. Danke! :smile:)

Das kann man aus der Ferne eh nicht beurteilen und vor
einer Klage weiß man auch nicht wie sie ausgehen wird.

Sicherlich.
Nur sollte man bei dem Gehalt des AN (netto ca. 1.000 EUR monatlich) ist eine anwaltliche Beratung doch ein wenig kostspielig. ;-/

Gruß und Danke,
Sunny

Hallo,

Der AN hätte also noch Zeit für die Klage.
Aber: Lohnt sich das?

Kommt drauf an, ob man dort bleiben will und der vagen Aussage des AG vertraut, dass es vielleicht weitergeht. Allerdings gibts keine vorläufige Kündigung (oder sowas wie „…wenn wir weiter Arbeit für Sie haben, dann ist die Kündigung nichtig“). Die Kündigung ist erfolgt und nun kann der AN entscheiden, was er tut … oder nicht.

Nur sollte man bei dem Gehalt des AN (netto ca. 1.000 EUR
monatlich) ist eine anwaltliche Beratung doch ein wenig
kostspielig. ;-/

Klar ist eine Beratung kostspielig, aber hier im Forum wirst du keinen finden, der dir rechtsverbindlich sagt, was man machen kann/sollte. Das ist halt die Grenze solch eines Forums, dass man a) aus der Ferne und ohne genauen Hintergrund nichts so gut beurteilen kann wie ein Anwalt und b) auch keine Rechtsberatung erfolgen darf.

N’Abend Xolophos,

danke fürs antworten. :smile:

Klar ist eine Beratung kostspielig, aber hier im Forum wirst
du keinen finden, der dir rechtsverbindlich sagt, was man
machen kann/sollte. Das ist halt die Grenze solch eines
Forums, dass man a) aus der Ferne und ohne genauen Hintergrund
nichts so gut beurteilen kann wie ein Anwalt und b) auch keine
Rechtsberatung erfolgen darf.

Das erwarte ich auch nicht. :smile:
Hätte ja sein können, dass einer schreit „Ja! Ich habs getan! Es hat sich (nicht) gelohnt!“ oder sowas in der Art.

Persönlich würde ich bei so einer Firma nicht bleiben. Dann lieber alle anderen ZAs abgrasen, bei irgendeiner bleibt man schon hängen.

Schönen Abend,
Sunny