Zeitarbeit Minutengenaue Abrechnung?

Hallo,

wenn man momentan als Teilzeitzeitarbeitnehmerin(30h pro Woche) in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist und der Arbeitsvertrag auf dem IGZ Vertrag beruht.
Und man seine erste Lohnabrechnung bekommt,
und sich über folgendes wundert,dass es eine Minutengenaue Abrechnung (da Chipkarte)ist,aber wenn man 15 Minuten pro Tag mehr arbeitet,wird dies reduziert auf die Arbeitszeit von 7,30h.Ist das rechtens ?
Da dies bei der eigenen Rechnung fast jeden Tag vorkam,summiert sich dies ja doch in einem Monat.
Und diese Stunden verfallen wohl,sie werden weder auf ein Zeitkonto gutgeschrieben,noch bezahlt.
Über Überstunden ist nichts im Arbeitsvertrag geregelt,es steht nur,dass Mehrarbeit gemacht werden muss.

Hallo,

Hallo

wenn man momentan als Teilzeitzeitarbeitnehmerin(30h pro
Woche) in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist und der
Arbeitsvertrag auf dem IGZ Vertrag beruht.
Und man seine erste Lohnabrechnung bekommt,
und sich über folgendes wundert,dass es eine Minutengenaue
Abrechnung (da Chipkarte)ist,aber wenn man 15 Minuten pro Tag
mehr arbeitet,wird dies reduziert auf die Arbeitszeit von
7,30h.Ist das rechtens ?

Wahrscheinlich nicht, da derartige Abrechnungsvereinbarungen idR nur gültig sind, wenn sie für beide Parteien gleichmäßig gelten.

Da dies bei der eigenen Rechnung fast jeden Tag
vorkam,summiert sich dies ja doch in einem Monat.
Und diese Stunden verfallen wohl,sie werden weder auf ein
Zeitkonto gutgeschrieben,noch bezahlt.

s. o.

Über Überstunden ist nichts im Arbeitsvertrag geregelt,es
steht nur,dass Mehrarbeit gemacht werden muss.

Wenn sonst nix im Arbeitsvertrag steht, sollte die Mehrarbeit auch minutengenau vergütet werden.

Hallo,

ist denn eine Mehrarbeit vorgesehen und abgesprochen?

Grüße

godam

Hallo,

Wie verteilt sich denn die reguläre Arbeitszeit auf die jeweiligen Tage ?
( also Stunden pro Tag )
Auf welchen Zeitwert bezieht sich die " Reduktion auf 7,3 Stunden " ?

mfg

nutzlos

Hallo…normalerweiße 37,5 Stunden in der Woche

Der U.P. hat aber abweichend von der Tarifregelung ( Vollzeit ) einen Teilzeitvertrag mit 30 h/Woche benannt. :wink:

auch mfg

Hallo,

man(Teilzeitarbeitnehmerin) arbeitet 7,30h pro Tag (+30Minuten Pause) und dies verteilt auf vier Wochentage,und zwar immer 7,30h nicht weniger(Arbeitszeitvorgabe vom Entleiherbetrieb).
In dem Arbeitsvertrag steht nur „Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind Sie zur Leistung von Mehrarbeit,Nacht-,Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet.“

Hallo,

Es klingt zweckmäßig, mal bei einer geeigneten ( also je nach Berufssparte )Gewerkschaft vorzusprechen und dort Mitgliedschaft zu beantragen.

Dann wäre es u.a. möglich, solche Verträge und Machenschaften im Sinne eine kostenlosen Rechtsberatung " auseinanderzunehmen " lassen.

Es kann mal gegengerechnet werden, ob ein dauerhafter Beitritt in eine Gewerkschaft auf lange Sicht nicht zumindest die Auswahl des besten Arbeitgebers begünstigen wird.

Wie gesagt, Mitglieder können u.a. Beratung vor Ort unter dierekter Einsicht der Vertragsbedingungen erhalten.

Ich möchte Dir daher empfehlen, dich zunächst mal allgemein an eine Gewerkschaftsniederlassung zu wenden.
Berufssparte und angewandter Manteltarif sind bei einer 1. Anfrage dort durchaus hilfreich.

Mehr möchte ich allgemein nicht sagen, aber es kann sich schon bzgl. Beitrag bei 4 vollen Arbeitsstunden Differenz in mehrerlei Hinsicht auszahlen, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein.

mfg

nutzlos

Hi,

also mir würden da zwei Möglichkeiten einfallen:

  1. Chipkarte bedeutet nicht unbedingt dass Minutengenau abgerechnet wird, möglicherweise rundet das Chipkartenlesegerät bzw. der Auftraggeber die Zeiten. Wenn du also zum Beispiel 5.56 Uhr anfängst wird 6 Uhr gebucht, das könnte dann zusammen mit den Pausenzeiten auf deine 15 Minuten kommen

  2. Meistens steht im Vertrag in Bezug auf Überstunden sowas wie „müssen vom Arbeitnehmer genehmigt werden“ was normalerweise auch gemacht wird aber evtl. nutzt das der Arbeitgeber aus.

Das einfachste wird wohl sein den Arbeitgeber mal darauf anzusprechen und evtl. mal die Zeiten zu prüfen (Arbeitgeber und Auftragsgeber haben beide eine Liste)

MfG Tobias