Zeitarbeit - Probleme mit den Stundenzetteln

Hallo,

ich hoffe das mir hier jemand helfen kann, mit einer kompetenten Antwort…
Also, ich bin seit Mitte September (also ca. 2 Wochen) durch eine Zeitarbeitfirma in einem Call-Center. Die Arbeit ist ganz schön usw, aber das ist ja nicht das Thema.
Ich hatte meine Ansprechpartnerin bei der ZAF gefragt, ob ich einen Vorschuss zum 1.10. bekommen könnte. Sie hat gesagt das wäre kein Problem und machbar. Letzte Woche, welche meine erste richtige Arbeitswoche war, habe ich freitags auch schön den Stundenzettel rübergefaxt bekommen, durch meinen Teamleiter. Naja, um genauer zu sein hat er diesen samstags rübergefaxt und mir das Original Montag wiedergeben.
Letzten Freitag habe ich ihm meinen Stdzettel wieder geben um diesen unterschreiben zu lassen. Auch diesem bekam ich letzten Montag wieder, in dem Glauben, er sei schon zur ZAF gefaxt worden…
Da habe ich aber heute zufällig mitbekommen, dass er ihn lediglich unterschrieben hat und ihn NICHT rübergefaxt hat!
Nun ist ja morgen schon der 30. und ich kann morgen erst den Stundenzettel faxen…
Nun ist meine Frage, ob ich diesen Vorschuss dann trotzdem bekomme, ohne gefaxten Stundennachweis, bzw. zu spät gefaxten Stundennachweis…

Wäre toll, wenn man mir helfen könnte!
LG Jäännii

Hallo Jäännii,

ich fühle mich, als Personalreferent, einfach mal kompetent und zuständig für Deine Frage. Leider hab ich aber nicht die Wunschantwort für Dich.

In der Regel geben alle Firmen einen Vorschuss, wenn überhaupt, nur auf 70% der Ihnen belegten (also durch Stempelkarte, Stundennachweis, oder ähnliches)geleisteten Arbeitszeit. Bei Dir handelt es sich um eine Woche (leider). Je nach Tariifvertrag wirst Du dann nach folgender Rechnung Std.Lohn. ca 8,75 mal (Regelarbeitszeit) 35 Stunden mal 70% also ca. 200 EURO bekommen können. Den Rest muss Dein Arbeitgeber für Steuern und Sozialversicherungen zurückhalten. Dazu ist er meines Wissens nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sogar verpflichtet.

Ich hoffe ich konnte helfen, wenn auch nicht wunschgemäß…
Liebe Grüße

Du hast einen Durchschlag des Stundennachweises und legst ihnen (der ZAF) vor und dann gibt es auf Grundlage und „Wertes“ der Stundenzettel den Vorschuß.

Hallo,
zum eigentlichen Thema kann ich nichts sagen.

Aber …
das der Stundenzettel pünktlich beim Arbeitgeber vorliegt, ist Deine Verantwortung.

Gruß
LB

Ob Sie den Vorschuss bekommen, hängt natürlich von der ZAF ab, das kann ihnen kein Experte zusagen. Auf einen Vorschuss haben sie jedenfalls leider keinen Rechtsanspruch, das gilt auch für konventionelle Firmen. Die Buchhaltungen der ZAF bestehen jedenfalls immer darauf, dass bei einem Vorschuss unterschriebene Stundenzettel in der ZAF vorliegen müssen, denn nur die unterschriebenen Stundenzettel sind juristisch Grundlage für die Rechnung an die Kundenfirma. Leider gibt es auch unseriöse Arbeitnehmer, die Stundenzettel selbst ausfüllen, um sich z.B. einen Vorschuss zu erschleichen. Das ist zwar sehr kurzfristig gedacht, weil der Schwindel nach kurzer Zeit auffällt, aber leider gibt es das. Jedenfalls ist die Anweisung vieler Buchhaltungen, Kohle nur gegen vom Kunden gegengezeichnete Stundenzettel o.k. Wir haben es im Sinne der Mitarbeiter jedoch so gemacht, dass wir im Zweifelsfall per Anruf durch die Buchhaltung beim Kunden vorab geklärt haben, welche Stunden der Mitarbeiter für die Kundenfirma geleistet hat, um dann einen Vorschuss auszahlen zu können. Eine gute ZAF sollte m.E. immer pro Mitarbeiter verfahren. Viele Mitarbeiter von ZAF machen sich nicht klar, welches Vorfinanzierungsrisiko ihre Arbeitgeber haben. In der Regel werden die Rechnungen der ZAF durch die Kunden erst nach sechs bis acht Wochen bezahlt. Der Mitarbeiter hat aber bereits am Monatsende einen Rechtsanspruch auf seine Entlohnung. Das bedeutet, dass die ZAF erst 2 bis 4 Wochen später vom Kunden Geld erhält als der Mitarbeiter seinen Lohn. Deswegen ist das oben erläuterte Verfahren vieler ZAF Buchhaltungen zu verstehen und durchaus begründet.

Im Übrigen ist die Notwendigkeit, bei einem neuen Job nach Arbeitslosigkeit Überbrückungsgeld zu benötigen, völlig normal. Deshalb sollten sie bei Ihrer BA oder Arge nachfragen, inwieweit Sie nicht einen Rechtsanspruch darauf haben, Überbrückungsgeld von einer dieser beiden Behörden zu bekommen. Denn Gehalt gibt es ja erst am Ende des ersten Arbeitsmonates und wovon sollen Sie bis dahin leben?

dieri

Hi, am besten sofort bei der Zaf anrufen und Problem schildern. Normalerweise Ist Der Abschlag aber bereits gebucht und kann gar nicht mehr zurückgenommen werden.

MfG

Brewster

Hallo Liebe Jäännii,

das sind so die Tricks der Kundenfirmen, damit sie die Rechnungen später bezahlen müssen. Nicht schön, aber leider oft so fakt.

Das sollte aber dem bereits mündlich genehmigten Abschlag/Vorschuss nicht in Frage stellen.

Weiterhin viel Spass am neuen Arbeitsplatz.

Michael hacker

Hallo Jäännii,

es kommt darauf an, wie kulant Deine Zeitarbeitsfirma ist und ob Du ihnen vertrauenswürdig erscheinst. Bei uns ist das so, dass bei neuen Mitarbeitern ohne einen unterschriebenen Stundennachweis es keinen Abschlag gibt, weil man die Person ja eben nicht lange genug kennt. Ich nehme an, dass Deine ZA Dir einen Abschlag auf die eine Woche gewähren wird.

Liebe Grüße
Alex

Hallo Jäännii,

Generell haben Stundenerfassung und Vorschuss nichts miteinander zu tun. Auch wenn durch die Stundennachweise letztendlich Dein Lohn errechnet wird, solltest Du mittlerweile ein sog. verstetigtes Entgelt lt. Tarifvertrag erhalten. Das heißt, dass Du jeden Tag sowieso Geld verdienst bzw. Dir die ZAF Dein „Gehalt“ schuldet.
Einen Anspruch auf einen Vorschuß hast Du leider nicht - insoweit ist das sowieso ein Entgegenkommen der ZAF.
Nochmals generell gilt: Durch Reden kommen die Leute zusammen; also ruf Deinen Disponenten an, frag, ob die Stundenzettel schon da sind, erkläre wenn nötig den Sachverhalt und frage dann, ob und wann Du den Vorschuss abholen kannst.

Hoffe, es klappt.

Harry

Guten Morgen,

ob Du den Vorschuss trotz der noch nicht vorhandenen Stundenzettel erhälst ist bestimmt machbar. Der/die Disponent(in) weiß ja nun wie viele Stunden du tatsächlich geleistet hast und kann nun kurfristig ausrechnen welchen Vorschuss er Dir geben kann. Rede doch einfach mit den Disponenten welche Möglichkeit es für den Vorschuss in dieser Situation gibt. Ich denke Sie werden so kulant sein und Dir einen Vorschuss geben, denn den Disponenten ist ja daran gelegen, dass du weiter zur Arbeit kommen kannst.

VG
Mitzubishi

Hallo,

das kann Ihnen nur Ihr Zeitarbeitsunternehmen beantworten. ich kenne es nur so, daß es nur Vorschuß mit vorgelegtem Stundennachweis gibt.
Sich gehen immer auf Nummer sicher wenn Sie sich selbst um die Weiterleitung der Stundennachweise kümmern.

Alles Gute

Moin, moin,

sorry für die verspätete Antwort. Ich war auf Dienstreise und hatte keinen Zugriff auf die mails.
Auf Deine Frage gibt es keine kompetente Antwort, da Vorschusszahlungen eine freiwillige Angelegenheit der ZAF sind. Grundsätzlich bist Du für den rechtzeitigen Eingang der Stundennachweise verantwortlich. Der Callcenter Teamleiter soll Deine Stunden telefonisch bei Deinem Disponenten bestätigen! Vielleicht reicht das zunächst. Viel Glück!
Gruß marineblau

Warum sollte es nicht gehen? Ein Vorschuss gibt es ja auf die bisher entstandenen Stunden die ja nachvollziehbar sind. Und da ein Vorschuss in aller Regel bar ausbezahlt wird werden die Stunden auch nicht im System eingegeben.

Davon abgesehen sollte man mehr Vertrauen in den zuständigen Disponenten haben und diesen einfach anrufen. Das geht schneller und ist aussagekräftiger.

Hallo Jäännii,

ich hoffe, Sie haben das Geld bekommen…

Die zuständigen Vertriebsdisponenten sind nicht dazu verpflichtet, Ihnen einen Vorschuss zu zahlen - insbesondere dann nicht, wenn keine Stundenzettel zur Abrechnung vorliegen. Trotzdem kann es aus Kulanz angewiesen werden, das ist die freie Entscheidung des zuständigen Betreuers.

Viele Grüße,

Paula

Hallo, Das gearbeitet wurde ist durch den Stundenzettel bestätigt. IdR kommt es hier auf das Entgegenkommen bzw. die Regelungen um Unternehmen an.
Ich würde mit dem Zettel das Gespräch mit dem AL suchen.

VG