Wer kann mir sagen, mit welchen Argumenten es man erreicht, bei einer Zeitarbeitsfirma (ZA) als qualifizierte Büro-Fachkraft in E5 eingestuft zu werden? Wenn es gut läuft, werde ich in E4 eingestuft. E5 wird vehement abgewehrt. Schließlich sind es 1,42€ mehr, die die ZA an den Leiharbeiter (LA) zahlen müsste, was von deren horrendem Gewinn abgeht und von dem sie nichts abgeben wollen. Die Einsatzfirma zahlt meist sehr gut. Der LA wird mit in der Branche einheitlichen Argumenten abgespeist, dass der Kunde keinen höheren Preis zahlt.
Ich habe langj. Büro-Erfahrung (bin 54, Kffr. Groß- und Außenhandel mit zusätzl. Fachausbildung zur Fremdsprachensekretärin. E4 beschreibt eine Berufsausbildung mit MEHRjähriger Berufserfahrung. E5 erfordert zusätzl. Spezialkenntnisse, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden SOWIE LANGJÄHRIGER Berufserfahrung. Was heisst das im Klartext (realistische Beispiele?) Diese Gruppenbeschreibung ist realitätsfern. Wer erstellt derartige Konstruktionen? Bei DGB fühlt(e) man sich als Arbeitnehmer gut vertreten. Sobald Zeitarbeit involviert ist (Die Politik mischt mit…), werden auch diese Verträge (DGB – mit den AG der Zeitarbeitsbranche AMP, IGZ, BZA) letztlich doch zu ungunsten der Arbeitnehmer (=Sklaven) ausgehandelt. Wo liegt im Vertrag der Unterschied zwischen IGZ und BZA? Beide Verträge sind doch mit dem DGB vereinbart?
Ich danke im voraus.
eigentlich gar nicht. so viel verdienen die zaf nicht. versuchen würde ich es aber-wenn bei mir einer ankommt und diskutiert-stelle ich den bewerber meistens nicht ein. es kommt auch darauf an was der einsatzbetrieb genau sucht. derzeit liegt die quote bei zaf zwischen 1,8 und 2,0 das ist nicht viel, wenn man bedenkt das die lohnnebenkosten enorm hoch sind und die zaf aufkommt für urlaub krankheit usw… zaf sind keine sklaventreiber!
Tja, entweder bekommt die ZA tatsächlich nicht mehr Geld für den Stundenverrechnungssatz oder sie knausern. Hast du mal direkt mit deinem Disponenten gesprochen? Ansonsten bewirb dich doch mal direkt beim Entleihbetrieb?
Schade, das ist keine Antwort auf meine Anfrage. Aber mir ist klar, aus welcher Ecke die Antwort kommt. Da kann ich nicht mehr erwarten. Gut, dass Sie mir die Quote bestätigen. Die kannte ich bisher nur aus einem Einzelfall. Ich bin seit 6 Jahren Leih-AN’in bei unterschiedlichen ZAF’s. Inzwischen gehöre ich zu den „Diskutiererinnen“, eben weil es um die „vorsätzlich falsche Eingruppierung“ geht (Zitat Marcus Schulz, der aktuell das Ansehen und die Machenschaften der ZAF’s aufpeppen will. Geht gerade durch die Presse und soll ab Herbst gewerkschaftlich und politisch zum Thema werden. Wird Ihnen ja bekannt sein).
Klar knausern die. Der Entleihbetrieb zahlt an die ZA i.d.R. das 1,8 bis 2fache an die ZA. Was davon nach Abzug von Lohnnebenkosten als Gewinn übrig bleibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Disponenten mauern bei jeglicher Diskussion um die Eingruppierung und beten ihre Standardphrasen herunter. Dann löschen sie einen im Bewerberpool.
Ich bin seit 6 Jahren Leih-AN’in und war bei unterschiedlichen ZAF’s in Vertrag oder Verhandlung. Inzwischen gehöre ich zu den „Diskutiererinnen“, eben weil es um die „vorsätzlich falsche Eingruppierung“ geht (Zitat Marcus Schulz, der aktuell das Ansehen und die Machenschaften der ZAF’s aufpeppen will. Geht gerade durch die Presse und soll ab Herbst gewerkschaftlich und politisch zum Thema werden.
Vor Jahren war mal eine ZA so offen und nannte mir den Entleihbetrieb mit der Bemerkung, dass ich da bei einer Direktbewerbung sowieso abblitze, weil er ja schließlich eine Arbeitskraft über ZA will. Inzwischen kommt es häufig vor, dass Firmen zweigleisig fahren, „um den Markt voll auszuschöpfen“. Diese Erkenntnis werde ich nutzen, mich beim Entleihbetrieb direkt zu bewerben.
Sie werden es nur schaffen höher eingruppiert zu werden, wenn sie beim Kunden einen so guten Eindruck hinterlassen-das er was sagt. Aber die meisten Kundenunternehmen drücken die Preise nur und wollen billig.
Bei sehr guten MItarbeitern die händeringend gesucht werden-muss mein Kunde das zahlen was ich verlange… Aber dafür muss die Stelle sehr rar sein. Seitdem ich selbstständig bin und eine eigene ZAF habe gruppiere ich immer höher ein-um bei einer Prüfung durch die AfA immer auf der sicheren Seite zu sein. Da könnte man ansetzen. Bei der AfA oder direkt beim BZA anrufen und mit Herrn Marseaut sprechen. Die achten schon sehr darauf, das der Tarif richtig angewandt wird. Aber ich kenne es leider auch anders-und leider ist „anders“ üblich geworden. Aber wenn sie die Firma anschwärzen kann es passieren das Sie keinen Job bekommen. Es gibt übrigens Firmen die sehr hochpreisig ihre Mitarbeiter verkaufen und auch sehr gut zahlen-leider sind dann die Jobs nicht von Dauer. Hochpreisige Mitrbeiter erhalte ich von Vermittlern wie TREUENFELS in Berlin. Ich hoffe Ihnen jetzt einen weiteren kleinen Eindruck vermittelt zu haben.
Wer kann mir sagen, mit welchen Argumenten es man erreicht, bei einer Zeitarbeitsfirma (ZA) als qualifizierte Büro-Fachkraft in E5 eingestuft zu werden? Wenn es gut läuft, werde ich in E4 eingestuft. E5 wird vehement abgewehrt.
Ich habe langj. Büro-Erfahrung (bin 54, Kffr. Groß- und
Außenhandel mit zusätzl. Fachausbildung zur Fremdsprachensekretärin.
Argument könnte sein, dass die speziellen Zusatzausbildungen bei dem Einsatz zum Tragen kommen?!
Schließlich sind es 1,42€ mehr, die die ZA an den Leiharbeiter (LA) zahlen müsste, was von deren horrendem Gewinn abgeht und von dem sie nichts abgeben wollen.
Horrende Gewinne … sicher machen die ZA Gewinne, doch kennen die wenigsten die Zusatzkosten die speziell den ZAten unterliegen (Lohnausfall, Urlaub, Krankheit)- das ist das warum ZA-Kunden mehr zahlen als der externe MA zugeschrieben wird - zudem müssen alle Kosten in den vom Kunden bezahlte Stunden eingerechnet werden (Büro, alle interne MA, Buchhaltung, ALLES … soviel EBIT bleibt da nicht übrig!
E4 beschreibt eine Berufsausbildung mit MEHRjähriger Berufserfahrung. E5 erfordert zusätzl. Spezialkenntnisse, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden SOWIE LANGJÄHRIGER Berufserfahrung. Was heisst das im Klartext (realistische Beispiele?)
Klartext könnte sein, dass alle KundenMA zum LAN gehen können und er ihnen erklärt wie was zu machen ist.
Mehrjährig heißt mehrere Jahre = wenn die Arbeitsabläufe routiniert abgerufen werden können.
Diese Gruppenbeschreibung ist realitätsfern. Wer erstellt derartige Konstruktionen? Bei DGB fühlt(e) man sich als Arbeitnehmer gut vertreten. Sobald Zeitarbeit involviert ist (Die Politik mischt mit…), werden
auch diese Verträge (DGB – mit den AG der Zeitarbeitsbranche AMP, IGZ, BZA) letztlich doch zu ungunsten der Arbeitnehmer (=Sklaven) ausgehandelt.
JA - genau - der böse ZArbeitgeber und der arme ausgebeutete Arbeitnehmer!*
*mal die Situation neutral betrachtet - jeder LAN kann vom Kunden übernommen werden wenn der Kunde den LAN zum internen MA machen WILL und KANN! … solange kann die ZA genutzt werden um Fähigkeiten einzusetzen und neue kennen zu lernen = ein Gewinn für den nächsten Einsatz / Arbeitsstelle (und Aufrechnung der ‚mehrjährigen Erfahrung‘).
Wo liegt im Vertrag der Unterschied zwischen IGZ und BZA? Beide Verträge sind doch mit dem DGB vereinbart?
Ich danke im voraus.
Hier sollten die Verträge vergleichsgelesen werden:
http://www.bza.de
http://www.ig-zeitarbeit.de/
wer hält uns davon ab, in der ZA als LAN zu arbeiten und sich weiter zu bewerben?!
Es ist ein ‚dreiecks Verhältnis‘ ZA/LAN/Kunde - jeder nutzt von jeden - so sollte es sein … sonst sollte man das Verhältnis beenden!
Hmm also ein Deckungsbeitrag bzw. Faktor von 1,8-2 ist völlig normal. Bei meiner ZA arbeiten wir auch mit 1,8 und das ist schon sehr hart kalkuliert. Dass das Geld vom Entleiher nach diesem Faktor geteilt wird ist auch richtig, da die eine Hälfte dein Gehalt ist und die andere für Versicherungen, Rücklagen, Berufsgenossenschaften, die eigene Mietem, die eigenen Betriebskosten etc. zurückgelegt wird. Womit du argumentieren könntest: Wenn du nie krank bist, besteht die Möglichkeit den Faktor noch weiter runterzuschrauben, da dann ja z.B. keine Rücklagen mehr für Krankheitstage gebildet werden müssen. Der sogenannte Costprice (also das wo die ZA weder was verdient noch minus macht, wenn du immer normal arbeiten gehst) liegt dann je nach Branche zwischen 1,54 und 1,67). Das wäre also noch ein Argument. Ansonsten bleibt natürlich die Direktbewerbung. Das Problem haben wir zum Glück bei uns nicht, daß unsere Kunden meist nach ein paar Monaten von alleine übernehmen.
Hallo dolphin999,
a) Wenn Du - wie ich aufgrund des Textes annehmen muß - generelle Vorbehalte gegen die Zeitarbeit hast, dann ist es das Beste für Dich, NICHT bei einer Zeitarbeitsfirma anzufangen. Sowohl Du als auch Dein Disponent werden keine Freude an der Arbeit haben. Viele Deiner Vorbehalte teile ich, nur bin ich der Ansicht, dass den wirklichen Sklaven massiv Unrecht getan wird, wenn sich ein deutscher Arbeitnehmer - auch wenn er unterbezahlt ist - mit ihnen vergleicht. Wir jammern also auf hohem Niveau
b) Wer denkt sich die Entgeltgruppen aus?
Das war der DGB und die IG Metall, die in den Tarifverhandlungen sich hier die Butter vom Brot nehmen ließen.
c) Wo liegen die Unterschiede IGZ/BZA?
Die Unterschiede liegen im rechtlichen Sinne in den teilnehmenden Arbeitgebern und Gewerkschaften, im praktischen Sinne in den Tarifmodalitäten (z. B. Stundenlohn, Voraussetzungen für Zuschläge, Auslöse, etc.). Also: IGZ ist nicht gleich BZA, obwohl sich einige Regelungen und auch der Lohn langsam anpassen.
d) E4 versus E5:
Wie von Dir beschrieben ist der Unterschied, dass bei E5 noch Spezialkenntnisse dabei sein müssen. Das können Sprachkenntnisse sein, die der Kunde fordert, oder EDV- bzw. Branchenkenntnisse. Beispiel: Gelernte Groß- und Einzelhandelskauffrau, langjährig im Beruf, Zusatzkenntnisse Buchhaltung, Lohnbuchhaltung für mittelständisches Unternehmen und Branchekenntnis der Baubranche (inkl. Bau-Lohn, Bau-Angebote, etc.)
Wenn jetzt der Kunde aus der Bau-Branche ist, dann müßte ein Bewerber mit obigen Voraussetzungen als E5 eingestuft werden. Wenn aber eine Buchhalterin für ein Textilbekleidungsgeschäft gesucht wird, würde E4 reichen, da die Spezialkenntnisse nicht gebraucht werden.
Die Entgeltgruppen-Zuweisung geht also nicht nach „Was kann ich“ sondern nach „Was fordert der Kunde des Zeitarbeits-unternehmens für eine Qualifikation“. Und hier liegt auch Dein Argumentationspotential: Wenn Du die angebotene Stelle nur mit Spezialkenntnissen ausfüllen kannst, dann bestehe auf E5, weil Du hast ja …
- abgeschlossene Berufsausbildung
- langjährige Berufserfahrung
- Branchenerfahrung
- Spezialwissen in EDV, Sprache, etc. …
- …
Gruß
Harry
Wer kann mir sagen, mit welchen Argumenten es man :erreicht, bei einer Zeitarbeitsfirma (ZA) als :qualifizierte Büro-Fachkraft in E5 eingestuft zu :werden?
Die Einordnung hat nichts mit der wirklichen Qualifikation zu tun. Wenn die ZA meint, das sie für E5 keine Einsätze hat, dann stuft sie jeden mit max. E4 eben ein.
Wenn der AN mit dem nicht einverstanden ist, dann unterschreibt man den Arbeitsvertrag eben nicht.
Es ist eben auch so, das manche ZA in höhere Gruppen einstellen und dann wieder kündigen, wenn man nur für niedrige E-Gruppen Einsätze hat.
Wo liegt im Vertrag der Unterschied
zwischen IGZ und BZA?
Beide Verträge sind doch mit dem DGB vereinbart?
http://www.google.com/search?ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourc…
oder halt direkt
www.igmetall-zoom.de
mfG
Hallo!
Zu Deinen Fragen bzgl. Tarifverträge kann ich Ihnen nicht viel sagen. Zu ersterem: das ist tatsächliche Pfennigfeilscherei. Möglicherweise haben die Disponenten eine Vorgabe von oben. Ich würde sagen,von Ihren Fachkenntnissen und Erfahrungen her gehören Sie in die E5. Mich würde interessieren, mit welchem Argument die Firma das widerlegt. Dass sie Sie praktisch dort nciht einstufen, wo sie hingehören, hat wohl damit zu tun, dass die Firma nicht sicher ist, Sie auch tatsächlich in jedem Einsatz zu "diesem Preis verkaufen " zu können. Manche Entleihfirmen bräuchten vielleicht nur eine Fachkraft nach E4 und wollen auch nur soviel zahlen. da kannman Sie dann nur bedingt einsetzen, ohne Gewiinn zu verlieren.
Eine Alternative wäre wöglicherweise, pro Einsatz neu über den lohn zu verhandeln, z.B. mit einzatzbezogenen Zulagen.
Ansonsten bleibt nur die ganz harte Drohung, sich einen anderen AG zu suchen.
gruß, camijo
Guten Abend,
also lassen Sie sich den Tarfivertrag von Ihrer Zeitarbeitsfirma geben, bzw. Sie bekommen eine Ausfertigung von der Gewerkschaft bzw. auch im Internet beziehbar und vergleichen Sie und sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten.
Leider kann ich in diesem Fall nicht viel weiterhelfen, da müßte man den Einsatz, den Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag genau einsehen können.
Ich wünsche Ihnen, daß Sie zu Ihrem Recht kommen.
Alles Gute.
Es gibt keine Argumente, da ausschließlich die Qualifikation und der Einsatz entscheidend sind. Die Bürokauffrau mit z.b. einer Weiterbildung zur Buchhaltungsfachkraft kann in E5 eingestuft werden, aber auch nur dann wenn man als ZA auch entsprechend eingesetzt wird. Wird man nur als „einfache“ Bürokraft eingesetzt nützen einem die besten Weiterbildungen nichts, denn der Kunde ist letzlich auch nicht bereit einen höheren VS zu zahlen als es der Job hergibt.
Wie kommen Sie darauf das Ihr AG einen horrenden Gewinn einfährt? Haben Sie Einblick in die Bücher? Natürlich hört sich ein VS von EUR 22,-- ( durchschnitt für eine Bürokraft ) in der Gegenüberstellung zum Stundenlohn von EUR 10,16 ( E4-BZA ) nach einem Wahnsinnsgewinn an, aber niemand bedenkt was mit dem Geld passiert ( in diesem Fall ca. EUR 12,-- ) was der angebliche Gewinn sein soll. Ihr AG muss noch darauf noch Lohnnebenkosten zahlen. Hierunter zählen nicht nur die Sozibeiträge sondern auch z.b. Unfallkasse, Schwerbehindertenabgabe, Krankheit ( denn bei einem Nichteinsatz bekommen Sie trotzdem Geld Ihr AG aber keinen Cent ), Urlaub etc… Hinzu kommen noch Kosten für das Büro und die internen Mitarbeiter. Sie wollen ja auch schließlich gut betreut werden und nicht wie bei den Banken an einem Automaten als MA bedient werden. Sind diese Kosten dann abgezogen verbleit natürlich noch ein Gewinn, denn warum sollte Ihr AG nicht auf Gewinn aus sein. Schließlich sichert dies ja auch Ihren Arbeitsplatz.
Wenn man sich in einer ZA-Firma als Sklave fühlt sollte man sich tunlichst darum bemühen sich einen neuen Job zu suchen. Vermutlich werden Sie jetzt damit argumentieren das Sie als 54-jährige am Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben. Sehen Sie, und genau hier gibt Ihnen die ZA eine Chance und das obwohl sie mit einer erhöhten Krankheitsquote rechnen müssen. Auch wieder ein zu kalkulierendes Risiko.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
So leid es mir tut, bei der Eingruppierung ist nicht nur das eigene Können, die Erfahrung und das Wissen notwendig, sondern ob dieses auch in der Tätigkeit zur Anwendung gebracht werden muss. Die Gruppenbeschreibungen sind deshalb nicht realitätsfern.
Zumindest nicht mehr als unsere eigene Berufswahl (bin auch Kaufmann). Von uns gibt es viel zu viel und das wussten wir meist vorher. Also müssen wir uns durchsetzen und die Konstrukte und Entwicklungen annehmen. Zeitarbeit ist ein immer stärker wachsender Trend- nehm es an und werde glücklich, lehn es ab und ärgere Dich weiter- das mit Sklaventreiberei zu betiteln ist sehr emotional und bei 10,16 € auch nicht real. Man ist dann locker bei 1750 € brutto oder auch 3500 DM- das war vor 10 Jahren ein sehr gutes Gehalt. Für die exorbitanten Steuer- und Abgabenerhöhungen, teurere Lebensmittel- Strom- und Benzinpreise, Praxisgebühr und das ganze Gedöns fragen Sie bitte die Regierungen und Energielieferanten Ihres Vertrauens- Ihr Arbeitgeber (egal wie er heisst) kann dafür nix.
Hallo dolphin999,
ich kann verstehen, dass Sie sich ärgern. Leider fehlt Ihrer Argumentation die Sachlichkeit. Zudem steckt noch mehr dahinter, dass die Zeitasrbeitsfirma Sie nicht in EG5 eingruppieren möchte, als „horrende Gewinne“ einzustreichen.
Grundsätzlich: Sie bekommen überhaupt keine Zeitarbeitsfirma dazu, sie in EG5 einzugruppieren, wenn die das nicht wollen. Dann werden Sie nämlich einfach nicht eingestellt.
Ich würde Ihnen empfehlen, wenn Sie mehr Gehalt haben möchte, nicht auf die Entgeltgruppe zu bestehen, sondern sich den Differenzbetrag über Fahrgeld bezahlen zu lassen. Das kann man berechnen, wie viel Ihnen zusteht, damit Sie am Ende des Monats gleich gestellt sind mit der EG5. Der Grund: Fahrgeld ist steuerfrei und es ist sowohl für Sie als auch für die Zeitarbeitsfirma günstiger, Ihnen die Differenz darüber zu zahlen.
Viele Grüße,
Paula