Zeitarbeit Überlassungsprovision

Hallo,
wenn jemand bei einer Zeitarbeitsfirma arbeit und kann einen Vertrag bei dem AG bekommen bei dem er z.Z.eingeteilt ist.Wird für den AG auch dann die Überlassungsprovision fällig, wenn der AG den AN der Zeitarbeit ca. 4 Wochen nicht mehr bei Ihm beschäftigt. Der AN also bei der Zeitarbeit kündigt ( Kündigungsfrist 4 Wochen) in der er aber nicht bei dem neuen AG durch die Zeitarbeit beschäftigt ist und danach bei dem neuen AG Anfängt?
Hoffe ich hab mich verständig ausgedrückt, schwer zu beschreiben.
Ich danke schon mal für eine Antwort
Mit Freundlichem Gruß

Hallo,

tut mir leid, aber das ist ein Bereich, in dem ich mich überhaupt nicht auskenne.

Gruß

Hallo,

ich bin sicher kein Experte in Sachen Recht, insbesondere im Bereich der Leiharbeit, daher ist dies ein Tipp aber keine Beratung: Aber ich habe recherchiert und diese Begründung in einem ähnlichen Fall (BGH-Urteil aus 2011)gefunden:

Zwar verwirft der BGH im vorliegenden Fall den zweiten Teil der Klausel, der die Erhebung der Vermittlungsprovision erlaubt, selbst wenn die Überlassung bis zu sechs Monate zurückliegt. Aber gleichzeitig macht er deutlich, dass grundsätzlich eine Vermittlungsprovision verlangt werden könne, wenn die Übernahme des Zeitarbeitnehmers durch den Kundenbetrieb erst sechs Monate nach Beendigung der Überlassung erfolgt. Es sei also unerheblich, dass eine gewisse Zeit seit der Überlassung verstrichen ist, bis das Zeitarbeitsunternehmen die Vermittlungsprovision gegenüber dem Kunden geltend macht. Wichtig sei jedoch, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung verhindern können müsse, indem er beweist, dass die vorherige Überlassung nicht ursächlich für die spätere Übernahme war. Mit anderen Worten: Das Zeitarbeitsunternehmen müsse in einer solchen Situation nachweisen können, dass die Überlassung der Grund für die spätere Übernahme durch den Kundenbetrieb ist.

mmmh, hab´s verstanden, kenne aber die antwort nicht. sorry. wenn schon ne gewisse zeit ins land gezogen ist dürfte das kein problem sein.

Hallo,

Die Klausel der Zeitarbeiter Firmen sagen: Der Zeitarbeiter darf in den letzten 12 Monaten nicht in dem Betrieb eingesetzt worden sein, in dem er fest angestellt werden soll!
Hatten das gleiche Problem. Sonnst is eine Überlassungsprovision fällig, die ziemlich hoch ist