Hallo,
wenn jemand bei einer Zeitarbeitsfirma arbeit und kann einen Vertrag bei dem AG bekommen bei dem er z.Z.eingeteilt ist.Wird für den AG auch dann die Überlassungsprovision fällig, wenn der AG den AN der Zeitarbeit ca. 4 Wochen nicht mehr bei Ihm beschäftigt. Der AN also bei der Zeitarbeit kündigt ( Kündigungsfrist 4 Wochen) in der er aber nicht bei dem neuen AG durch die Zeitarbeit beschäftigt ist und danach bei dem neuen AG Anfängt?
Hoffe ich hab mich verständig ausgedrückt, schwer zu beschreiben.
Ich danke schon mal für eine Antwort
Mit Freundlichem Gruß
Wird für den AG auch dann die Überlassungsprovision fällig, wenn
der AG den AN der Zeitarbeit ca. 4 Wochen nicht mehr bei Ihm
beschäftigt. Der AN also bei der Zeitarbeit kündigt (
Kündigungsfrist 4 Wochen) in der er aber nicht bei dem neuen
AG durch die Zeitarbeit beschäftigt ist und danach bei dem
neuen AG Anfängt?
Hallo,
das sollte der AG am besten wissen. In dessen Vertrag mit der Zeitarbeit sollten diese Fristen drinne stehen.
4 Wochen scheint mir persönlich sehr kurz um keine Überlassungsprovision zu zahlen.
MfG
Hallo,
wenn ich das Richtig verstanden habe, der Leiharbnehmer bei der Zeitarbeitsfirma kündigt, während der Kündigungsfrist von 4 Wochen nicht beim „neuen“ Arbeitgeber beschäftigt ist und nach Ablauf der Kündigungsfrist dann ein Arbeitsverhältnis mit dem „neuen“ Arbeitgeber (bei dem er vor der Kündigung eingesetzt war) eingeht, dann wird keine Überlassungsprovision fällig.
Zu überlegen ist für den Leiharbeitnehmer nur ob er nicht vom Regen in die Traufe kommt, wenn der neue Arbeitgeber solche „Klimmzüge“ macht nur um nichts zahlen zu müssen.
Er kann sich mit dem Zeitarbeitsunternehmen auseinander setzen und die per AGBs vereinbarte Provision herunterhandeln. So gering wie die Margen in der Zeitarbeit für gewöhnlich sind wird das Zeitarbeitsunternehmen dies i.d.R. annehmen, denn dort arbeiten auch keine Deppen, man kennt die Machenschaften (s.o.) und bevor man gar nichts hat nimmt man auch geringe Angebote an.
So zumindest kenne ich es aus 13jähriger Praxis.
Alles Gute!
Cha’kwaina