Zeitarbeit Übernahme nach 2 Jahren

Ich bin seit Juni 2009 in Einsatz bei einem Kunden. Da ich jedoch projektbezogen bis mind. 2012 dort arbeiten werde komme ich insgesamt über die 24 Monate. Hinzu kommt dass ich ab März 2010 zu einem anderen Zeitarbeitsunternehmen (mit Staff leasing) wechsle, jedoch beim gleichen Kunden bleibe.

Zu meiner Frage:

  1. Muss der Kunde mich nach 2 Jahren, also ab Juni 2011 unbefristet übernehmen ?
  2. Oder doch erst ab März 2012 ?
  3. Oder muss der Kunde mich auch nach 24 Monaten nicht übernehmen ?

Ich bin ein wenig verwirrt und wäre über eine aussagefähige Antwort sehr dankbar. Falls weitere Info’s benötigt werden, bitte kurz hier reinstellen.

Leider kann ich in der Sache keine rechtskräftige Auskunft geben. Mein Tip wäre: beim Arbeitsamt oder der Gewerkschaft nachfragen. Hilfreich kann es sein wenn man im Bekanntenkreis eine Person hat die in einem Betriebsrat ist.

Leider kann ich in der Sache keine rechtskräftige Auskunft
geben. Mein Tip wäre: beim Arbeitsamt oder der Gewerkschaft
nachfragen. Hilfreich kann es sein wenn man im Bekanntenkreis
eine Person hat die in einem Betriebsrat ist.

Danke, für deine Antwort. Ich hoffe dennoch dass man mir hier weiterhelfen kann…

Hallo Schwabel,

so viel ich weiß, Gibt es diese 2 Jahres Frist nicht mehr. Da gab es in den letzten Jahren mal eine Änderung. Wenn dein Zeitarbeitunternehmen in einem Tarifvertrag ist, musst Du da mal nachschauen. Den der wird da höher ausgelegt als die gesetzliche Vorgabe.

Hoffe nicht das Sie im Christlichen Gewerkschaftsbund sind, siehe Link unter dem Punkt Kritik.

http://de.wikipedia.org/wiki/Christlicher_Gewerkscha…

Gruss

Subcu

Hallo subcu,

soweit ich weiss sind beide ZA im BZA.

Hallo subcu,

soweit ich weiss sind beide ZA im BZA…

Hallo Schwabel, ich bin jetzt doch schon eine ganze Weile raus und fahre mit AGH wesentlich besser. Aber soweit ich weiss, muss Dich niemand übernehmen und schon gar nicht wenn Du die Zeitarbeit wechselst, denn Die Zeitarbeit ist Dein Arbeitgeber und nicht der Kunde, bei dem Du eingesetzt bist. Heutzutag einen unbefristeten Vertrag zu bekommen ist sowieso so gut wie unmöglich.
Ausserdem rate ich Dir, bei der neuen Zeitarbeit gleich anzufragen, ob Sie Kopfgeld nehmen.
Mein PC schaltet sich gerade ab.
Hoffe geholfen zu haben
ciao nirgua

Vielen Dank erstmal an euch alle. Ich habe heute vom Finanzvorstand ein Angebot (unbefristet) erhalten. Also, ganz weg von den ZA’s…

Zu meiner Frage:

  1. Muss der Kunde mich nach 2 Jahren, also ab Juni 2011
    unbefristet übernehmen ?

Nein - diese Klausel war mal - ist weggefallen.

  1. Oder doch erst ab März 2012 ?

Du bist vertraglich für ein Projekt eingesetzt (und wenn es 10 Jahre gehen würde), für diese Zeit bist Du beim Kunden ‚gebucht‘. Nach Beendigung des Projektes ist Dein Auftrag erfüllt.

  1. Oder muss der Kunde mich auch nach 24 Monaten nicht
    übernehmen ?

Richtig - der Kunde kann Dich aber für ein weiteres Projekt wieder einsetzen.

Allen vielen Dank für die ausführlichen Hilfen !!!