Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite für eine Zeitarbeitsfirma im kaufmännischen Bereich. Am 20.09.2011 endet mein Vertrag und ich ziehe auch um, so dass ich nicht weiter für diese Firma tätig sein werde.
Meine Einsatzfirma weiss Bescheid und die Zeitarbeitsfirma auch. Mein Resturlaubsanspruch beträgt 16 Tage.
Heute rief mich einer der Disponenten an um mir zu sagen, wenn ich den kompletten Urlaub nehme, kostet das die Zeitarbeitsfirma zuviel Geld, da sie ja in diesem Zeitraum kein Geld von der Einsatzfirma erhält. Er bat mich um 2 Wochen Resturlaub, die anderen Tage würde er mir dann zum Schluss auszahlen. Laut Bundesurlaubsgesetz dürfe er das bestimmen, da er mir nur maximal 2 Wochen Urlaub am Stück gewähren bräuchte. Ich forderte den gesamten Resturlaub und letztendlich sagte er , wenn auch zähneknirschend, zu. Meine Frage: Darf er mir wirklich laut Gesetz für meinen Resturlaub noch solche zeitlichen Grenzen setzen? max 2 Wochen am Stück? Ich habe gegoogelt aber nichts gefunden, wenn ja, sagen sie mir bitte wo das im Gesetzestext steht. Ich habe einen Vertrag nach BZA.
Vielen Dank für alle Antworten.