Zeitarbeit und Urlaubsanspruch?

Hallo,
die FAQ dazu hab ich mir schon angeschaut, aber für meinen Fall hab ich anscheinend nen Knoten im System.

Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitsunternehmen besteht seit 08.01.2008 auf unbefristete Zeit
(5 Arbeitstage/Woche). Es gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch und es wurden bereits im April 5 Tage Urlaub genommen.

Am 01.09. gab die Zeitarbeitsfirma folgende Auskunft:
ein Urlaub von 2 Wochen kann derzeit nicht genehmigt werden, da man bis September nur 5 Tage Urlaubsanspruch erarbeitet hat; außerdem gibt´s nur Urlaub zu einem Zeitpunkt den die Zeitarbeitsfirma bestimmen kann.

Ist das mit dem Erarbeiten der Urlaubstage so richtig?
Wie kann man vorgehen, wenn die Zeitarbeitsfirma bis Ende des Jahre niemals einem U-Antrag zustimmt, weil´s denen nicht in den Kram passt; man aber doch dringend den Erholungsurlaub benötigt?

Gruss Sid

Voller Anspruch
Hi!

die FAQ dazu hab ich mir schon angeschaut, aber für meinen
Fall hab ich anscheinend nen Knoten im System.

Steht aber drin
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

VG
Guido

Steht aber drin
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

VG
Guido

Hallo und Danke; Gruss Sid