Zeitarbeit und Weg zum Einsatzort

Wenn man Angestellter einer Zeitarbeitsfirma am Ort A (nahe der eigenen Wohnung) ist, wird man aber meist am Ort B (einige Kilometer weg) eingesetzt.
Kann man den Weg zur Arbeit für die Einkommenssteuer auch als Dienstreise abrechnen?

Grüßle

Winni

Hallo Winni,

der Arbeitnehmer kann diese Fahrkosten von der EkSteuer absetzen, wenn diese Fahrlleistung über 21km beträgt. (lt. des aktuellen Steuerrechts)
Falls das Bundesverfassungsgericht dieses neue Steuerrecht noch in diesem Jahr kassiert, dann könnten auch wieder alle Fahrkosten als Werbungskosten anerkannt werden. (ab dem 1.km)
So aktuell würde der Angestellte nichts bekommen.
Der Zeitarbeits-AN kann aber seine ZA-Firma fragen, ob er Fahrgeld bekommt. Es könnten z.B. _ab_ 10 km 1 Euro/Tag geben.

Gruss

Sternendeuter

Wenn man Angestellter einer Zeitarbeitsfirma am Ort A (nahe

Angestellter einer Zeitarbeitsfirma = Disponent der ZA-Firma?
dann wäre eher ein Firmenwagen der Normalfall oder Tankgutscheine

Hi Sternendeuter,

der normale Weg zur Arbeit ist mir klar.

Wollte ja wissen, ob es als Dienstreise für die EK-Steuer abgerechnet werden kann, da dann mehr pro km abgerechnet werden kann.

Grüßle

Winni

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

der normale Weg zur Arbeit ist mir klar.

Das konnte man das aus der Frage nicht wirklich erkennen…

Wollte ja wissen, ob es als Dienstreise für die EK-Steuer
abgerechnet werden kann, da dann mehr pro km abgerechnet
werden kann.

Dazu habe ich im zweiten Teil meiner Antwort was geschrieben.

Angestellter einer Zeitarbeitsfirma = Disponent der ZA-Firma?
dann wäre eher ein Firmenwagen der Normalfall oder
Tankgutscheine

Eine Dienstreise ist eigentlich immer für den AN kostenneutral.

Gruss

Sternendeuter

Hallo Sternendeuter,

der normale Weg zur Arbeit ist mir klar.

Das konnte man das aus der Frage nicht wirklich erkennen…

würdest du in Zukunft bitte bei den Sternen bleiben und hier nicht das Steuerrecht verwirren…

Wollte ja wissen, ob es als Dienstreise für die EK-Steuer
abgerechnet werden kann, da dann mehr pro km abgerechnet
werden kann.

Dazu habe ich im zweiten Teil meiner Antwort was geschrieben.

Angestellter einer Zeitarbeitsfirma = Disponent der ZA-Firma?

hey, es gibt auch normale Arbeitnehmer, die bei einer Zeitarbeitsfirma einen Job gefunden haben. Was soll da der Hinweis auf Disponenten?
völliger Quatsch und auch keine Antwort auf die Ausgangsfrage

Eine Dienstreise ist eigentlich immer für den AN
kostenneutral.

schön, dass wir darüber gesprochen haben. Und was willst du damit sagen???

Lass es einfach

Schöne Grüße
C.

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Hallo,

Wenn man Angestellter einer Zeitarbeitsfirma am Ort A (nahe
der eigenen Wohnung) ist, wird man aber meist am Ort B (einige
Kilometer weg) eingesetzt.
Kann man den Weg zur Arbeit für die Einkommenssteuer auch als
Dienstreise abrechnen?

nein, die tatsächliche Arbeitsstätte ist maßgeblich für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, weil sie die regelmäßige Arbeitsstätte ist. Es sind nur Dienstreisen, wenn man von der regelmäßigen Arbeitsstätte irgendwo anders hinfährt.

Schöne Grüße
C.