Zeitarbeit Urteil Lohnnachzahlung

Hallo liebe Gemeinde
ich war von 2007 bis 2008 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt die einen Terifvertrag mit der BZA haben.

Es wurde im letzten Jahr ein urteil gegen einen Tarif erhoben.
„Die Leiharbeitsfirmen, die den CGZP-Tarif angewandt haben, müssen zudem mit Nachforderungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Milliardenhöhe rechnen“

Zählt die BZA auch mit rein oder ist es nur die CGZP

Danke Euch

Hallo Gunnar1981,

Nein:
BZA ist eigenes Tarifwerk und hat mit dem CGZP nichts zu tun und wird auch nicht von etwaigen Nachforderungen gegen den CGZP berührt.

Gruß
Harry

Hallo Pfarrer,

betrifft nur die CGZP-Gewerkschaften

Der BZA ist der BZA und der CGZP ist der CGZP.
Die haben nichts miteinander zu tun!

Die BZA hat damit nichts zu tun.

Hintergrund dieses Urteils ist, dass die CGZP ( kirchlicher Tarif ) zu Unrecht einen eigenen Tarifvertrag ins Lebens gerufen hat. Hierzu waren sie nicht berechtigt. Sieht im ersten Moment nicht schlimm aus. Nun stellt sich aber die Frage, welcher Stundenlohn denn hätte gezahlt werden müssen wenn es ja eigentlich gar keinen Tarifvertrag gibt. Hier ist eindeutig beschieden worden, dass dann ein Lohnanspruch besteht wie diesen internen Mitarbeitern im ausleihenden Kundenbetrieb gezahlt wurde. Nun rollt eine riesige Klageflut auf die Zeitarbeitsfirmen zu, die diesen Tarifvertrag angewandt haben. Die Zeitarbeitsfirmen müssen den Leiharbeitnehmern den Lohnausgleich nachzahlen. Dies gilt auch für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter. Wird also ein höherer Lohn gezahlt, dann fallen auch mehr Sozialversicherungsbeiträge an ( i.d.R. 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer ) die ebenfalls nachgezahlt werden müssen. Ich gehe aber eher davon aus, dass die betreffenden Zeitarbeitsfirmen in die Insolvenz gehen und dann unter einem neuen Namen wieder eröffnet werden. Die dummen sind in diesem Fall wieder mal die Leiharbeitnehmer, denn was nützt es mir zu klagen wenn ja ohnehin nichts zu holen ist?

Ich hoffe die Frage verständlich beantwortet zu haben.

Viele Grüße
Michael

Hallo Gunnar,

dieses Urteil betrifft nur den CGZP-Tarif. Der BZA- und der IGZ-Tarif sind davon nicht betroffen.

Viele Grüße

Es wurde im letzten Jahr ein urteil gegen einen Tarif erhoben.
„Die Leiharbeitsfirmen, die den CGZP-Tarif angewandt haben,
müssen zudem mit Nachforderungen der gesetzlichen
Sozialversicherungsträger in Milliardenhöhe rechnen“

Zählt die BZA auch mit rein oder ist es nur die CGZP

Hallo, hierbei handelt es sich nur um den AMP Tarifvertrag. VG

Moin, moin,

nein, die BZA Tarifwerke zählen nicht zu den vom Urteil betroffenen Tarifen. Die „Christlichen“ sind als Gewerkschaftsvertreter nicht anerkannt worden. Davon ist BZA nicht betroffen, wie IGZ übrigens auch nicht.

Gruß marineblau

Die BZA hat damit nichts zu tun. Nur die christliche Gewerkschaft wurde für ungültig erklärt.

Die BZA hat jedoch einen Stundenklau im Tarifvertrag drinstehen. Gegen diesen sollte mal ein Zeitarbeiter klagen. Ich halte dies für sittenwidrig, Wucher und gesetzlos.

Nein, die BZA gehört nicht dazu. Das sind 2 verschiedene Firmen.

Hallo

Das tut mir leid, daß weiß ich nicht.

Sie können sich aber an die BZA direkt wenden oder im Zweifelsfall an Verdi - die können Ihnen Auskunft geben.

Alles Gute

der BZA ist eigenständig, zum CGZP gehört nur der tarifvertrag AMP

auch der geplante zusammenschluss von BZA & AMP rechtfertigt keine nachforderung.

mfg, brewster

Hallo Gunnar,

dies betrifft nur die CGZP und in diesem Auszug auch nur die Sozialversicherungsträger :wink:)

Für dich ist das irrelevant.

Viele Grüße,

Paula

Nein es nur der Tarifvertrag der CGZP für nichtig erklärt worden.

dieri

Hallo, bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nicht antwortete, meine emailadresse hatte sich geändert und so lese ich erst heute Ihre Anfrage. Ich hoffe sehr, Ihr Problem wurde gelöst!
Nochmals sorry und lieben Gruß
Marina Ines