Die BZA hat damit nichts zu tun.
Hintergrund dieses Urteils ist, dass die CGZP ( kirchlicher Tarif ) zu Unrecht einen eigenen Tarifvertrag ins Lebens gerufen hat. Hierzu waren sie nicht berechtigt. Sieht im ersten Moment nicht schlimm aus. Nun stellt sich aber die Frage, welcher Stundenlohn denn hätte gezahlt werden müssen wenn es ja eigentlich gar keinen Tarifvertrag gibt. Hier ist eindeutig beschieden worden, dass dann ein Lohnanspruch besteht wie diesen internen Mitarbeitern im ausleihenden Kundenbetrieb gezahlt wurde. Nun rollt eine riesige Klageflut auf die Zeitarbeitsfirmen zu, die diesen Tarifvertrag angewandt haben. Die Zeitarbeitsfirmen müssen den Leiharbeitnehmern den Lohnausgleich nachzahlen. Dies gilt auch für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter. Wird also ein höherer Lohn gezahlt, dann fallen auch mehr Sozialversicherungsbeiträge an ( i.d.R. 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer ) die ebenfalls nachgezahlt werden müssen. Ich gehe aber eher davon aus, dass die betreffenden Zeitarbeitsfirmen in die Insolvenz gehen und dann unter einem neuen Namen wieder eröffnet werden. Die dummen sind in diesem Fall wieder mal die Leiharbeitnehmer, denn was nützt es mir zu klagen wenn ja ohnehin nichts zu holen ist?
Ich hoffe die Frage verständlich beantwortet zu haben.
Viele Grüße
Michael