Zeitarbeit Urteil Lohnnachzahlung

Hallo liebe Gemeinde
ich war von 2007 bis 2008 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt die einen Terifvertrag mit der BZA haben.

Es wurde im letzten Jahr ein urteil gegen einen Tarif erhoben.
„Die Leiharbeitsfirmen, die den CGZP-Tarif angewandt haben, müssen zudem mit Nachforderungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Milliardenhöhe rechnen“

Zählt die BZA auch mit rein oder ist es nur die CGZP

Danke Euch

Hallo,
diese Rechtsprechung betrifft nur die Arbeitgeberverbände, die mit den sogenannten „Christlichen Gewerkschaften“ Tarifverträge geschlossen hatten. Somit sind alle Arbeitgeberverbände, die seit 2003 mit DGB-Tarifverträgen arbeiten, nicht betroffen: IGZ, BZA sind also nicht von diesen Nachforderungen der Sozialkassen betroffen.

Zeitarbeitsfirmen, die mit dem Arbeitgeberverband AMP gearbeitet haben, dürften für die Vergangenheit mit erheblichen Nachzahlungen zu rechnen haben.Zwischenzeitlich hat nach meinem Kenntnisstand auch der AMP einen DGB-Tarifvertrag.

Mfg
ik
(Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma MIT DGB-Tarifbindung):smile: