ich arbeite für eine zeitarbeitsfirma ,in einem großen industriebetrieb.
darf mich die zeitarbeitsfirma einfach versetzen und mir weniger geld zahlen?
bzw mich aus der firma ganz raus nehmen(weil ich öffter mal krank bin) und mich woanders reinstecken wo ich nur den mindestlohn bekomme`??
hallo,
was steht denn im arbeitsvertrag. welcher tarifvertrag wird angewendet? wenn im arbeitsvertrag eine entgeltgruppe plus qualitätszulage steht-welche vorraussetzungen werden im arbeitsvertrag damit geknüpft??
Hallo Kollege,eine Versetzung ist jederzeit möglich, aber die Bezahlung richtet sich nach Ihren letzten Arbeitsvertrag!!Mit freundlichen grüssen-Betriebsrat.
Sie können aber auch bei den Betriebsrat wo sie tatsächlich arbeiten Nachfragen,außdem ist eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Ver.di ratsamm
also habe nen festen grundtarif dadurch das ich aber in der "großen firma "arbeite gibt es nochmal zuschläge!
Frg.: darf mich die firma denn rausnehmen wenn ich öffters mal krank bin und mich zB in ein möbel haus stecken wo ich 'Bsp. nur den grundtarif bekomme??
das kann man so einfach nicht beantworten. Dein Arbeitgeber (AG) bzw. auch Verleiher genannt kann dich im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an ein anderes Unternehmen (Entleiher) verleihen. Im Arbeitsvertrag steht sicherlich entsprechendes bzw. du hast ein Merkblatt zur Leiharbeit gemäß §11 AÜG erhalten. Dein Entgelt richtet sich nach dem im Entleiherbetrieb geltenden Gehältern (§9 Nr. 2 AÜG) jedoch kann per Tarifvertrag hiervon abgewichen werden. Häufig unterliegen Zeitarbeitsfirmen Tarifverträgen, um das Equal Pay zu verhindern.
Entscheidend ist für das Arbeitsentgelt erstmal der Arbeitsvertrag. Sollte die tarifvertraglichen Entgelte höher sein, müssen diese gezahlt werden falls Tarifbindung besteht.
das hängt natürlich davon ab was vertraglich mit dir und der Zeitarbeitsfirma vereinbart worden ist. Mit der Zeitarbeit ist das ja leider nicht so einfach, da nicht du als Arbeitnehmer mit dem Betrieb einen Arbeitsvertrag abschließt sondern die Zeitarbeitsfirma. Diese kann sich je nach vertraglicher Vereinbarung u. a. ein solches Vorgehen erlauben.
kurz und schmerzlos: Ja, der Arbeitgeber darf das - unerheblich, ob es Zeitarbeit ist, oder nicht.
Ich denke auch, dass das Entgelt gleich geblieben ist und „nur“ die einsatzbezogenen Zulagen nunmehr weggefallen sind und deshalb weniger übrig bleibt.
Das ganze nennt sich „Weisungsbefugnis“ oder einfacher „Wer zahlt, schafft an“ Dies sollte in Vertrags-Deutsch in Deinem Arbeitsvertrag und in Deinem Tarifvertrag stehen.
Es kann durchaus sein, dass der Kunde (das Industrieunternehmen) Dich wegen den Krankheiten abgemeldet hat (z. B. aus statistischen Gründen, etc.) und das ZA-Unternehmen noch nicht mal was dafür kann.
Das kommt auf die Betriebsgröße und der Bertriebszugehörigkeit an. Einem kleinen Betrieb ist es z.B. nicht zu zu muten, dass ein Arbeitnehmer öfters krankgeschrieben ist und der Betrieb dadurch seine Aufträge nicht mehr nachkommen kann.
man darf mic wegen krankheit rausschmeißen?
seit wann gibt es denn sowas??
zuerst mal sorry für die späte Antwort, aber ich war im Urlaub.
Und nun zu Deiner Frage:
darf mich die zeitarbeitsfirma einfach versetzen und mir weniger geld zahlen?
bzw mich aus der firma ganz raus nehmen(weil ich öffter mal krank bin) und mich woanders reinstecken wo ich nur den mindestlohn bekomme`??
Deine Zeitarbeitsfirma darf Dich tatsächlich aus einem Einsatz herausnehmen (manchmal geschieht das ja auch auf Wunsch des Entleibetriebes) und einen anderen Einsatz zuweisen.
Der Verdienst laut Arbeitsvertrag muss Dir immer gezahlt werden. Bei manchen Einsätzen gibt es noch eine Prämie obendrauf, aber die endet dann auch, wenn der Einsatz zu Ende ist.
das kommt darauf an, welchen Lohn ihr bei dem Arbeitsvertrag vereinbart habt. Wenn du in der Firma Zulagen bekommen hast, fallen diese bei einer Versetzung weg. Natürlich können sie dich einfach „versetzen“, so funktioniert das Prinzip der Zeitarbeit. Man ist eben nur eine begrenzte Zeit für eine Firma tätig. Wenn diese dich abmeldet, kommst du in einen neuen Einsatz. Wenn du dich dem verweigern möchtest, kannst du eigentlich nur kündigen.