Zeitarbeit zahlt einsatzfrei zeit nicht

hallo!

ich hoffe mir kann jemand eine antwort geben.ich verstehe heut die welt nicht mehr.
mein freun arbeitet bei einer zeitarbeitsfirma.er ist bei einer Firma eingesetzt welche zwischen weihnachten und Neujahr zu hatte.
heute gab es lohn doch die freie Woche wurde nicht gezahlt.nun nach den freien tagen wurde er in gleicher Firma wieder eingesetzt.
ist das normal?? er hatt einen ganz normalen Vollzeit! Arbeitsvertrag unbefristet.

davor den Monat hatte er 2 Wochen keinen Einsatz und hatt dies auch nicht bezahlt bekommen.aussage der Firma:das sei so üblich!

merkwürdig,denn für die einsatzfreie zeit kann er ja nich

lg tina

Hallo lunaw,

am besten wendest Du Dich an die KUSS. Das ist die zentrale Konflikt und Schlchtungsstelle zwischen Zeitarbeitern und Zeitarbetisfirmen.

Sie wird zwar vom größten Arbeitgeberverband finanziert, aber die arbeiten absolut zuverlässig und soouveran. Dort sind Richter und ehemalige Richter tätig, und die machen das vollkommen unabhängig.

Normalerweise muss der Mitarbeiter die ensatzfreie Zeit bezahlt bekommen, bis zu zwei Tage pro Monat kann die Zeitarbeitsfirma den Mitarbeiter in „ZWnagsurlaub“ schicken, und STunden aus dem Gleitzzeitkonto dagegenreichnen. Mehr ist nicht drin. dann müssen die Stuznden bezhalt werden.

Alos mal am besten googeln nach der KUSS:

Nicht lange prüfen. Eindeutig ein Verstoß gegen das AÜG.
Rechtsanwalt einschalten und neuen Arbeitgeber suchen.
VG

Hallo michael
vielen lieben dank das mach ich direkt. Lg

Hallo lunaw,

am besten wendest Du Dich an die KUSS. Das ist die zentrale
Konflikt und Schlchtungsstelle zwischen Zeitarbeitern und
Zeitarbetisfirmen.

Sie wird zwar vom größten Arbeitgeberverband finanziert, aber
die arbeiten absolut zuverlässig und soouveran. Dort sind

Richter und ehemalige Richter tätig, und die machen das
vollkommen unabhängig.

Normalerweise muss der Mitarbeiter die ensatzfreie Zeit
bezahlt bekommen, bis zu zwei Tage pro Monat kann die
Zeitarbeitsfirma den Mitarbeiter in „ZWnagsurlaub“ schicken,
und STunden aus dem Gleitzzeitkonto dagegenreichnen. Mehr ist
nicht drin. dann müssen die Stuznden bezhalt werden.

Alos mal am besten googeln nach der KUSS:

Hallo tina,

auf den ersten Blick scheint das tarifvertragswidrig und arbeitsrechtlich sehr fragwürdig zu sein. Die Regelarbeitszeit hätte auf jeden Fall bezahlt werden müssen. Zwar ist Verrechnung mit dem Überstundenkonto möglich, aber selbst das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Welchen Tarifvertrag wendet die Fa. an, BAP oder IGZ?
Ist die Zeitarbeitsfirma eventuell sogar Mitglied bei einem der beiden Arbeitgebeverbände, also IGZ oder BAP?
Wenn sie IGZ Mitglied ist, könntet ihr die für solche Fälle geschaffene KUSS kostenlos in Anspruch nehmen. KUSS steht für Kontakt- und Schlichtungsstelle und ist extra für Arbeitnehmer geschaffen worden, denen so etwas wie Deinem Freund passiert ist.

Dietmar Richter

hallo!

ich danke euch allen recht herzlich! ich habe bei der kuss angerufen! vielen vielen dank

hallo Michael!
danke für deinen rat. ich habe gerade bei kuss angerufen.die Firma ist kein Mitglied der igz…somit können die nicht helfen…(der Arbeitsvertrag ist igz:frowning: ?!)
hast du eine Idee was man noch machen kann.ich habe mich schon mit ihnen unterhalten.zb.das die Firma über weihnachten und Neujahr geschlossen hatte…müssen sie in jedem fall zahlen sagte der herr von der igz…Anwalt kostet! lg tina

hallo Dietmar

danke für deine antwort. der Arbeitsvertrag ist igz aber Mitglied sind sie nicht.nun bin ich weiter ratlos.der mann der igz sagte da sie Firma wo er eingesetzt ist über weihnachten und Neujahr zu hatte…natürlich müssen die zahlen auch die einsatzfrei zeit. wie setzt man es um ist die frage
lg tina

Es gibt mindestens noch zwei Lösungen. Die faire, Du erkundigst Dich bei Deinem zuständigen Arbeitsgericht. Dort ist die Beratung kostenfrei, und Du brauchts keinen Anwalt. Das Arbeitsgericht kann denen einen fairen Brief schreiben. Du wirst zwar dann vielleicht gekündigt, aber du bekommst Dein Geld.

Die zweite sehr eindrucksvolle: Du wendest Dich an die Gewerkschaft, am besten IG-Metall. Den Rat darf ich Dir eigenltich nicht geben, weil die Gewerkschaften mit solchen „Fundstücken“ meistens nicht sehr fair umgehen. Aber Du sollst auch zu Deinem Recht kommen.

Als Búndesvorstand des iGZ ist mir daran gelegen, dass die Zeitarbeit sauber, fair und ordenltich abläuft. Da sollten solche Firmen schon einen „Denkzettel“ bekommen.

Bei der IG-Metall musst Du aufpassen, dass die Dir nicht gleich eine Mitgliedschaft aufschwätzen. Die können schon froh sein, wenn sie da ein schwarzes Schaf in der Branche finden.

Notfalls wendest Du Dich an Norbert Fuhrmann von der iQZ. Du findest sein Profil auch auf Xing.de. Der freut sich auch, wenn er da jemanden findet, der nicht sauber arbeitet.

Solltest Du dann immer noch kein Recht erhalten, dann melde Dich nocheinmal. Das bekommen wir schon hin.

Michael Hacker
Bundesvorstand ium iGZ

Hallo Tina,

das muss alles im Arbeitsvertrag stehen.
Die Zeit ohne Bezüge hätte man Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld beantragen können, rückwirkend geht das glaube ich nicht.
Hier kann die Gewerkshaft oder ein Anwald für Arbeitsrecht klarheit schaffen.
Alle Gewerkschaftsmitglieder haben kostenfreie Beratung, Eine Beratung beim Anwald kostet etwa 10 Euro (Geschätzt).
Ohne Fachmännische Unterstüzung werdet Ihr nichts erreichen, oder Ihr verzichtet auf alles und sucht einen neuen Job.
Es kann ja auch eine gute Zeitarbeitsfirma sein.

LG
Time-Sklave

Hallo Tina,

Dein Freund muss in der Firma, wo er eingesetzt ist einen Stundenzettel für die geleisteten Stunden ausfüllen, dort unterschreiben lassen und an seine Zeitarbeitsfirma senden.Erfolgt kein Einsatz wird auch nichts bezahlt.Deshalb haben fast alle Zeitarbeitsfirmen ein Stundenkonto für ihre Mitarbeiter.Für einsatzfreie Zeiten kann man entweder Urlaub oder Stunden nehmen.Dann wird es bezahlt.
Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben und auch, wie er es beim nächsten Mal machen könnte, um nicht so wenig Lohn am Monatsende zu bekommen.Letzten Endes machen wir Zeitarbeiter die Plusstunden aber, wenn andere das wollen und wir nehmen Sie, wenn andere das wollen…

Grit

Hallo Tina,

zunächst die Firma schriftlich auffordern mit Verweis auf den angewandten Tarifvertrag des IGZ, den ausstehenden Lohn innerhalb von 14 Tagen nachzuzahlen. Der Empfang dieses Schreibens sollte unter Zeugen bestätigt werden. Wenn die Firma der Aufforderung nicht nachkommt, mit Klage beim zuständigen Arbeitsgericht drohen. Wenn die Fa. dann immer noch nicht reagiert, Klage einreichen. Keine Angst das ist kostenfrei. Ihr könnt Euch sogar vom Arbeitsgericht dafür kostenfrei beraten lassen. Da die Rechtslage absolut zu Gunsten Deines Freundes steht könnt ihr auch gleich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und dem das geben. Sollte die Fa. dann nämlich Deinem Freund kündigen, womit ich mal rechnen würde, könnt ihr über denselben Anwalt gleich Kündigungsschutzklage einreichen. Wenn die Fa. vor Gericht verliert, wovon ich fest ausgehe, muss diese auch noch die Kosten für Euren Anwalt bezahlen.
Ich würde mir anstelle Deines Freundes sowieso überlegen, ob ich für so eine Fa. überhaupt weiter arbeiten will. Das, was die mit ihm gemacht haben, ist schlichtweg Betrug, zusätzlich haben sie noch die Sozialkassen betrogen, denn die hätten ja Anspruch auf die fälligen Sozialversicherungsbeiträge. Berechnungsgrundlage ist nämlich nicht der gezahlte Lohn, sondern der geschuldete Lohn. Für die nicht gezahlten Sozialbeiträge werden die unter Garantie auch noch ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Dein Freund hat also genug Munition im Halfter.

Viel Erfolg

) was soll ich sagen,vielen vielen dank.ich werde das morgen füh genau so alles in der Reihenfolge erledigen.

ich muss einfach für ihn kämpfen ich kenne ihn schon ewig und 3 tage und vor 2 Monaten verstarb seine mutter nach sehr schwerer Krankheit.er schleppt sich mit letzter kraft irgendwie zur arbeit um nicht hartz4 zu bekmmen…und ich finde es so traurig,das er nun so veräppelt wird…ich danke dir bis morgen tina

da bin ich nochmal
der mann von der Schlichtungsstelle in Berlin:torsten oelmann hatt mir geschrieben das er eine ausnahme macht und es sich anschaut:smile: das ist doch schon mal was.den kennst du nicht zufällig?scheint ja ein netter zu sein,wenn er sich so anbietet
sorry mein deutsch ist nicht gut ich bin spanierin

Ich weiß die KUSS arbeitet super, sage bitte Herrn Oelmann einen schönen Gruß von mir. Er kennt nur meinen Namen, einen der drei kenne cih persönlich sehr gut. Er war früher mal Bundesvorstand beim iGZ. Notfalls kannst Du Deine Geschichte immer noch einer Zeitung anbieten. Die helfen Deinem Bekannten sicher.
Und nun viel Erfolg. Bleibe dran und notfalls wieder zu mir.

viel Erfolg.

Hallo,

‚normal‘ ist das nicht, es ist gesetzwidrig!!!

Fakt ist aber, wenn er bei einer Zeitarbeitsfirma einen Vertrag hat, dann muss er auch für die Zeiten bezahlt werden, in denen er NICHT eingesetzt ist!!! Er soll sich nicht beirren lassen, seinen Vertrag einem Anwalt vorlegen und entsprechend soll dieser ein Schreiben aufsetzen. Dein Freund wird dann zwar dann die Kündigung bekommen, aber das würde ich in Kauf nehmen, bevor ihn diese Firma weiter verschaukelt.

Eben, er kann nichts für die freien Tage, und genau dafür muss er auch bezahlt werden.

Viel Glück!

Hallo,

das ist nicht üblich und meiner Meinung nach sollte er, wenn der Sachverhalt so ist wie du hier angibst, die Zeitarbeitsfirma wechseln.

guten morgen
mein bekannter war soeben bei seiner Firma und fragte wo denn nun der restliche betrag sei. die zeitarbeitsfirma antwortete: na wo kommen wir denn da hin wenn wir jedem der keinen einsatzt hatt Geld zahlen!!!
unglaublich!
ich habe gerade der ig Metall geschrieben
lg

Hallo lunaw,

Generell müssen auch einsatzfreie Zeiten durch die Zeitarbeitsfirma bezahlt werden.

Hierfür gibt es im Arbeitsvertrag die sog. Sollzeit, also die Zeit, die JEDEN Monat bezahlt werden muss.

Für einsatzfreie Zeiten gibt es dann z. B. Urlaub, Minusstunden im Arbeitszeitkonto, etc.

Näheres regelt normalerweise der Tarifvertrag. Dein Freund soll sich den Tarifvertrag erklären lassen und fragen, wo denn diese Regelung steht. Dann kann man mehr dazu sagen.

Gruß
Harry

Wenn der Arbeitsvertrag weiterlief, muss er die Zeit auch bezahlt bekommen. Er hätte entweder Urlaub nehmen können oder Stunden vom Arbeitszeitkonto. Darauf hätte ihn sein Arbeitgeber hinweisen müssen. Allerdings muss die Leihbude auch zahlen, wenn sie keinen Einsatz für einen Mitarbeiter hat. Das ist ja deren Problem und es muss Sicherungsleistung in Höhe des tariflichen Grundlohns der entsprechenden Entgeltgruppe gezahlt werden.

Grundsätzlich ist die Zeiarbeitsfirma dafür zuständig, dass sie Einsätze für ihre Miarbeiter hat. In diesem Fall hätte sie auch einen kurzen Einsatz für Deinen Freund woanders finden können / müssen, wenn er keinen „Zwangsrlaub“ hat nehmen wollen.

Ein Leiharbeiter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, während einer Nichteinsatzzeit Urlaub zu nehmen oder sein Arbeitszeitkonto anzugreifen. Das fällt unter unternehmerisches Risiko der Leihbude.

Ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug - sprich keinen Einsatz, dann muss er dich vertragsgemäß vergüten. Davon darf auch nicht abgewichen werden, das ergibt sich aus § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG und § 615 BGB. Vertragsgemäß vergüten heißt in dem Fall, du bist so zu behandeln als wärst du arbeiten, ausgenommen für Zuschläge. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss - das Stunden- und Urlaubskonto für diese Zeiten absolut tabu sind !!

§ 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG
(4) § 622 Abs. 5 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern anzuwenden. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann durch Vereinbarung von Kurzarbeit für die Zeit aufgehoben werden, für die dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird; eine solche Vereinbarung kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum 31. Dezember 2011 ausschließen.

§ 615 BGB
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.