Zeitarbeit zeitarbeit

Hallo,

Momentan habe ich bei mehreren Zeitarbeitsfirmen meine beruflichen Profile laufen.Am 15.8. fange ich bei einer Zeitarbeitsfirma an.

Was ist,wenn ich nach einer Woche von einer anderen Zeitarbeitsfirma ein bessere Arbeit mir mehr Gehalt angeboten bekommen würde.Könnte ich dann gleich bei der alten Zeitarbeitsfirma nach einer Woche kündigen?

Denn laut Vertrag steht:
die ersten 2 Wochen mit einer Frist von einem Werktag,ab 3.Woche bis Ende des 3.Beschäftigungsmonates mit einer Frist von einer Woche.

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

Was ist,wenn ich nach einer Woche von einer anderen
Zeitarbeitsfirma ein bessere Arbeit mir mehr Gehalt angeboten
bekommen würde.Könnte ich dann gleich bei der alten
Zeitarbeitsfirma nach einer Woche kündigen?

Ja - das kannst Du!

Denn laut Vertrag steht:
die ersten 2 Wochen mit einer Frist von einem Werktag,ab
3.Woche bis Ende des 3.Beschäftigungsmonates mit einer Frist
von einer Woche.

Das klingt nach dem BZA-Tarifvertrag. Und es ist tatsächlich so. In den ersten beiden Wochen kannst Du mit Tagesfrist kündigen. In der Praxis: Wenn Du am Montag kündigst - dann zum Dienstag.

Ich wünsche Dir beruflichen Erfolg und alles Gute.
Viele Grüße
Christina

Hallo Jens,

natürlich kannst du das - die Fristen sind für beide Seiten, um zu probieren ob es funktioniert. Ich würde aber nochmal versuchen zu verhandeln, mit der ZA, bei der du dann angestellt bist, das kann sich u. U. lohnen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Paula

Unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen können Sie die Zeitarbeitsfirma jederzeit wechseln.

Dietmar Richter

Sie können auch schon früher kündigen. Festgehalten wird ja nur die Kündigungsfrist und die beträgt laut Tarifvertrag

  • während der ersten 14 Tage der Beschäftigung 1 Werktag
  • bis zum Ende des dritten Monats 1 Woche
  • vom dritten bis zum sechsten Monat (Probezeit)eine Frist gemäß der gesetzl. Regelung d.h. 2 Wochen

Ob das im Lebenslauf gut ankommt ist jedoch auf einem anderen Blatt geschrieben.

Gruß
Michael

JA genau so kann man kündigen-ansonsten ist es bei Zeitarbeitsfirmen üblich einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Wenn der jetzige Zeitarbeitsvertrag unbefristet ist und der nächste befristet-würde ich von einer Kündigung wegen einer folgenden Sperre bei der Agentur für Arbeit abraten.

Hi Jens,

ja das geht. So wie du es schon geschrieben hast. In den ersten beiden Wochen kannst du mit einer Frist von einem Tag kündigen. Bedeutet wenn du montags kündigst, musst du nur noch dienstags arbeiten. Ab Mittwoch könntest du dann schon bei einer anderen Firma beginnen.

Wenn du dir bzgl. der Zeitarbeitsfirmen etwas unsicher bist, kannst du normalerweise auch bei der Arbeitsagentur nachfragen, mit welchen Zeitarbeitsfirmen sie gut zusammenarbeiten. Leider gibt es in dieser Branche noch einige schwarze Schaafe.

Hilft dir das weiter?

Gruß Dominic

Hallo Jens,

die Kündigungsfrist ist natürlich für beide Vertragsparteien gleich. Also: Ja, Du kannst nach einer Woche bei der ZA-Firma kündigen.

Wichtig ist, dass die Fristen laut Tarifvertrag eingehalten werden. Dieser Tarifvertrag muss Dir bei der Einstellung ausgehändigt werden bzw. im Ladenlokal aushängen. Auch im Internet werden die Tarifverträge (es gibt mehrere) angeboten. Im Arbeitsvertrag steht, welcher TV für dich gilt.

Gruß
Harry

Hallo,

nchdem ich kein Jurist bin, darf ich darauf nciht antworten. Tipp: Es gilt die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertag steht, oder auf die Arbeitsvertrag Bezug nimmt.

ich hab da noch eine Frage.Wenn ich Zeitarbeit mache.Ist das finanziell besser(vom Einkommen) oder schlechter als ein Hartz4 Bezug?

ich hab da noch eine Frage.Wenn ich Zeitarbeit mache.Ist das finanziell besser(vom Einkommen) oder schlechter als ein Hartz4 Bezug?.

ich hab da noch eine Frage.Wenn ich Zeitarbeit mache.Ist das finanziell besser(vom Einkommen) oder schlechter als ein Hartz4 Bezug?..

ich hab da noch eine Frage.Wenn ich Zeitarbeit mache.Ist das finanziell besser(vom Einkommen) oder schlechter als ein Hartz4 Bezug?..

Die Frage alleine sollte schon Grund genug sein darauf nicht zu antworten. Ich werde es dennoch versuchen.

Es hängt in erster Linie von den Rahmenbedingungen ab. Als Single erhalten Sie durchschn. EUR 750,-- an Leistungen ( Hartz4 ). Wenn Sie in der Zeitarbeit arbeiten bei einem einfachsten Helferlohn mind. EUR 900,-- netto. Als Facharbeiter natürlich entsprechend mehr. Das Übel an der Sache ist natürlich, dass Sie für EUR 150,-- mehr morgens aufstehen müßten. Ist allerdings Ansichtssache.

Da ich Ihre Rahmenbedingungen nicht kenne kann ich auch keine explizite Antwort darauf geben.

ich hab da noch eine Frage.Wenn ich Zeitarbeit mache.Ist das
finanziell besser(vom Einkommen) oder schlechter als ein
Hartz4 Bezug?

Hallo Jens,

ist schwierig zu antworten, wenn die Basis-Daten fehlen:
a) Welcher Tarifvertrag gilt, welche Entgeltgruppe, welche Wochenarbeitszeit
b) Lt. Hartz-4-Rechner (google): Verheiratet, Mietkosten, etc.

Bei ca. 550 Mietkosten und lediger kommen ca. 900 Euro Hartz 4 raus - Zeitarbeit (BZA, E1) sollten ca. 1200 Euro netto rauskommen.

Gruß
Harry

ich hab da noch eine Frage.Wenn ich Zeitarbeit mache.Ist das
finanziell besser(vom Einkommen) oder schlechter als ein
Hartz4 Bezug?

hallo jens,
in deutschland gibt es das gesetz der freien berufswahl.
das gleiche gilt auch für die zeitarbeit.
wenn du die firma wechseln möchtest, hast du die von dir angegebenen kündigungsfristen zu beachten. andernfalls hat deine zeitarbeitsfirma das recht zur vertragsstrafe.
ich würde aber nicht für einige cent den arbeitgeber wechseln. informiere dich gut, was dir die einzelnen firmen zu bieten haben. alle wenden zwas den bza-tarif an, aber es gibt immer noch große unterschiede bei den firmen.
wie ist es mit folgeaufträgen? was spricht man allgemein über die firma? spricht sie eher kündigungen aus, wenn es mal nichts zu tun gibt, oder hält sie an den mitarbeitern fest?
viel erfolg auf jeden fall.
gruß
peter

das kommt auf den vertrag an, wenn man vollzeit arbeitet ist es definitiv besser als hartz4!
man rechne den bruttolohn einfach mal aus. stunden pro monat x stundenlohn…

ich hab da noch eine Frage.Wenn ich Zeitarbeit mache.Ist das
finanziell besser(vom Einkommen) oder schlechter als ein
Hartz4 Bezug?

Hallo

Sie müssen immer die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten, auch wenn Sie einen neuen Vertrag haben.

Alles Gute
G.

Hallo,

was für einen Tarifvertrag hast du ?
Es wird wohl der BZA Tarifvertrag sein.
Für Zeitarbeiter gelten spezielle Kündigungsfristen,die findet man in einer bekannten Online Enzyklopädie unter dem Stichwort „Arbeitnehmerüberlassung“.

Aber so wie du den Fall schilderst ist er definitiv möglich.Am besten du kündigst direkt bei der Leiharbeitsfirma und sendest keinen Einschreiben.

Hallo, genau so wie es im Vertrag vereinbart ist kann gekündigt werden. VG