Zeitarbeiter bleibt, festangestellte Aushilfe geht

Hallo,

in einem Unternehmen wurde eine Aushilfe festangestellt und ist seit einem Jahr dort tätig! Er hat überwiegend mit der Archivierung von Akten zu tun, sortiert altes aus und kennt sich bzgl. der Akten und dem Ablauf der Vorgänge aus! Ein Zeitarbeiter der schon 2 Jahre dort arbeitet, macht im Prinzip dieselbe Tätigkeit, jedoch mit dem Unterschied, dass dieser noch diese alten Akten für Sachbearbeiter anfordert und wieder verschickt.

Die Aushilfe wird nun betriebsbedingt gekündigt, weil die Archivierung vorerst eingestellt wird, jedoch bleibt der Zeitarbeiter, weil alte Akten weiterhin angefordert werden müssen und verschickt werden und auch noch einige Akten trotzdem archiviert werden. Die Aushilfe die eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokaufmann hat, fühlt sich zu Unrecht gekündigt, weil diese die Arbeiten des Zeitarbeiters mit kurzer Einarbeitung auch übernehmen könnte!

Wie sieht die Rechtssprechung aus, hat die festangestellte Aushilfe ein Anrecht auf diesen Arbeitsplatz oder ist die Kündigung gerechtfertig?

Danke für Eure Antworten!

Hallo,

Wie sieht die Rechtssprechung aus, hat die festangestellte
Aushilfe ein Anrecht auf diesen Arbeitsplatz oder ist die
Kündigung gerechtfertig?

Wieviele MA hat der Betrieb? Was sagt ein Tarifvertrag oder ähnliches dazu?
Gelten Zeitarbeiter als Mitarbeiter?

Letztlich müßte man es wohl auf einen Arbeitsgerichtsprozeß ankommen lassen. I.d.R. urteilen die in solchen Fällen sehr arbeitnehmerfreundlich.
Allerdings kommt häufig ein Vergleich heraus, da der AG den AN ja ohnehin nicht mehr haben will.

Am besten man fragt mal einen Anwalt oder bei der Gewerkschaft nach.

Gruß

Hallo,

falls es einen Personalrat gibt sollte sich der AN an diesen wenden. Ob man da soviel machen kann ist aber die andere Frage, denn auch einen Zeitarbeiter bekommt die Firma nicht einfach so los. Denn sie hat mit der Zeitarbeitsfirma, bei der der Zeitarbeiter angestellt ist einen Vertrag - wenn auch zeitlich befristet, aber einfach so kündigen kann sie den auch nicht. Und je nachdem wie lange dieser noch läuft kann es schneller sein, den angestellten MA zu kündigen.

Mal kurz off-topic: Ja, auch Zeitarbeiter haben Rechte - ich finde es echt schade, dass diesen keine Chance gegeben wird… Heutzutage bekommt nun mal nicht jeder, auch Akademiker, keine andere Arbeit und ausgenutzt werden die eh genug.

Grüße
Jessica

Hoi.

Hier werden zwei Sachen vermischt:
Arbeitsrecht und allgemeines Vertragsrecht.

Bei der Aushilfe ist, wenn Betriebsrat da ist - sofort nachfragen, die betriebsbedingte Kündigung zu prüfen. Da muß der AG darlegen, dass er aus diesen und jenen Gründen, z.B. keine Aufträge, Insolvenz droht etc., der Aushilfe kündigt. Übrigens, fristlos oder „normal“ gekündigt? Dann muß man prüfen, ob die Fristen eingehalten wurden.

Bei einem Zeitarbeiter sieht das komplett anders aus. Die werden z.B. als „Sachkosten“ geführt und über Personalkosten. Da gibt es eben einen Vertrag mit dem Verleiher in dem auch gereglet ist, wann der Entleiher den Zeitarbeiter zurückschicken darf. Häufig kann der Entleiher dem Zeitarbeiter ganz kurzfristig sagen: Danke, das wars. Der Zeitarbeiter wird ja dann nicht arbeitslos, sondern bleibt ja Arbeitnehmer bei dem Verleiher, nur eben auf Warteposition bei vollen Bezügen.

Im übrigen bleibt es die Entscheidung des Unternehmers, wen er behalten will oder nicht.
Nur wenn Tarifverträge oder betriebsinterne Vereinbarungen mit dem Betriebsrat gelten, muss er sich an diese halten. Also, wie hier auch schon geschrieben, mal die Gewerkschaft ansprechen.

Ciao
Garrett

Hi,

Denn sie hat mit der Zeitarbeitsfirma, bei der der Zeitarbeiter angestellt ist einen Vertrag - wenn auch zeitlich befristet

Ich kenne das aber auch anders, in solchen Vertrag wird nicht immer eine Frist vereinbart und dann kann der Vertrag täglich aufgelöst werden.

Das ist ja auch unter anderem der Sinn bei Zeitarbeitsmodellen, flexibel zu sein und sich nicht an starre Fristen halten zu müssen. Einen Halbjahres- oder Jahresvertrag könnte man auch mit einem Festangestellten schließen.

Grüße
D.

Hallo,
unabhängig von der sofortigen Einschaltung des Betriebsrates möchte ich doch gerne anmerken, dass bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl statt zu finden hat. Insbesondere, wenn es sich im Kern um die gleiche Aufgabenstellung handelt.
Diese dürfte beim vorliegendem Fall wohl so liegen, dass der fest angestellte AN (auch wenn es nur eine Aushilfe ist) Vorrang vor dem Zeitarbeiter hat ==> betriebsbedingte Kündigung unwirksam.

Gruss
Sammy
(IANAL)

Hallo,
unabhängig von der sofortigen Einschaltung des Betriebsrates
möchte ich doch gerne anmerken, dass bei betriebsbedingten
Kündigungen eine Sozialauswahl statt zu finden hat.
Insbesondere, wenn es sich im Kern um die gleiche
Aufgabenstellung handelt.
Diese dürfte beim vorliegendem Fall wohl so liegen, dass der
fest angestellte AN (auch wenn es nur eine Aushilfe ist)
Vorrang vor dem Zeitarbeiter hat ==> betriebsbedingte
Kündigung unwirksam.

Könnte man das mal begründen (anhand von Urteilen oder Gesetzen; oder gerne auch als persönliche Meinung)? Was wäre denn, wenn der Zeitarbeiter schutzbedürftiger wäre?
Bisher wurde auch noch nicht geklärt, wieviele Arbeitnehmer das Unternehmen hat. Davon hängt da u.a. auch ab, ob das KSchG mit seiner Sozialauswahl überhaupt greift.

Gruß