Wir gehen davon aus das eine Firma zu Ihren fest Angestellten auch Leih - bzw. Zeitarbeiter beschäftigt.
Dürfen die Zeitarbeiter auch in den Betriebsrat der Firma gewählt werden? Hab schon alles durchsucht und nichts gefunden. Hoffe jemand hat Ahnung und kann mir helfen.
Hallo,
dürfen Nichtbeschäftigte einer Firma in dessen Betriebsrat gewählt werden? z.B. die Putzfrau? Betriebsratsmitglieder müssen Beschäftigte der Firma sein. Und ZA-Kräfte sind dies nicht.
Was wäre, wenn die Kraft in einer anderen Firma eingesetzt wird?
Gilt der besondere Kündigungsschutz dann? Und wenn, wie?
Haelge
Hi!
Sie dürfen (unter bestimmten Voraussetzungen) wählen, sie sind aber nicht wählbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
§§ 7 & 8
Gruß
Guido