Zeitarbeiter in Krankenstand ordentlich kündigen?

Ein junger Mann, seit 1,5 Jahren bei einer Zeitarbeitfirma beschäftigt, wird krank - heute am 03.09.12 beginnt die 5.Krankwoche, erhält ende der 4 Woche eine ordentliche Kündigung. Gekündigt wurde zum 30.09.12 ohne Angabe/ Grund.
Ist dies rechtens bzw. hilft ein Widerspruch oder eine Kündigungsschutzklage?

Hallo,
es würde eine Kündigungsschutzklage helfen.
Da die Kündigung ohne Angaben von Gründen außerhalb der Probezeit nicht zulässig ist.
Allerdings kommt es idr zu einem Vergleich, wo abhängig vom Lohn und der Beschäftigungzeit noch ein paar EURO abfindung fließen können.

Die Kündigungsfrist wären hier 4 Wochen zum 15. oder 30. des Folgemonats, das wurde hier mehr als eingehalten.

Allerdings ist es hierbei auch abhängig davon, wie die Krankmeldungen und erneute Krankmeldungen erfolgten. Zudem sollte bekannt sein, ob Ermahnungen oder Abmahnungen in der Personalakte sind.

Ich würde hier keine Kündigungsschutzklage einreichen, sondern mir ein gutes qualifiziertes Zeugnis austtellen lassen, in dem hervorgeht, dass aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde. Ich denke, da hat er mehr davon, aber das ist ansichtssache.

Sofern keine persönlichen oder betrieblichen Gründe vorliegen ist die Kündigung meines Erachtens nach nicht gerechtfertigt. Widerspruch lohnt auf alle fälle, da das Arbeitsverhältnis zerrüttet zu sein scheint kann ruhig auch ein Hinweis auf Kündigungsschutzklage erfolgen. Ein Vergleich über 1 Monatsgehalt Abfindung sowie wohleollendes Zeugnis sollte machbar sein.

Grundsätzlich ist eine fristgerechte (sog.ordentliche) Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit arbeitsrechtlich möglich. Es darf nur nicht wegen einer Krankheit gekündigt werden, wenn diese sich im Rahmen hält, was bei 5 Wochen noch der Fall ist.(Dies sähe bei einer längeren Krankheit, 6 Monate oder länger, anders aus. Da käme es auf die sogenannte negative Zukunftsprognose an.) Bei einer fristgerechten Kündigung muss aber im Kündigungsschreiben ein Grund genannt werden. Ohne jegliche Angabe der Gründe ist die Kündigung hinfällig und eine Kündigungsschutzklge ist angebracht. Diese muss aber spätestens 3 Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreiben beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Allerdings reicht zur Angabe der Gründe durch den Arbeitgeber der Hinweis im Kündigungsschreiben, dass die Gründe mündlich im Büro mitgeteilt wurden, wenn dies denn erfolgt sein sollte.

MfG

dieri

Hallo feile,

Ich bin kein Jurist und darf keien Rechtsberatung btreiben. Eine Aussage aus der gesicherten Praxis:

Eine Kündigung ist auch während einer Krankheit möglich. Eine Kündiugng ist auch wegen einer Krankheit möglich. Eine Angabe von Kündigungsgründen ist grundsätzlich nicht notwendig.

Bei einer Kündigung wegen einer Krankheit die Dauer der Krankheiten in der Beschäftigungszeit ausschlaggebend. Überschreiteen die Krnakheitszeiten im Zeitraum von 2 Jahren die Dauer von 6 Wochen ist eine Kündigung durch die laufende Rechtssprechung überprüft und gerechtfertigt.

Hallo,

generell ja, denn die ZAF ist nicht gezwungen, einen Grund anzugeben. Faktum: nach 1,5 Jahren Zugehörigkeit, muss die ZAF natürlich die ersten 6 Wochen der AU für den Lohn aufkommen. Das stinkt den meisten gewaltig und dann bedienen sie sich, leider, einer fristgerechten Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist. Und die beträgt einen Monat zum Ende eines Monats. Wenn er am 03.09. die Kündigung erhalten hat, dann ist die erst zum 15.des Folgemonats rechtskräftig. Denn auch eine ZAF muss sich an die Fristen halten!
Mein Tipp: einen Anwalt einschalten, die Sachlage schildern. Denn im Normalfall kann eine Fa nicht so einfach nach der Probezeit kündigen! Schon gar nicht, wenn der junge Mann unverschuldet erkrankt ist. Da gibt es eine Kündigungssperrfrist, die bis zu 2 Jahren bei 30 Tagen. Die ZAF hat allerdings diese Sperrfrist eingehalten…

Daumen sind gedrückt!

Ohne Angabe von Gründen darf nach dieser Zeit nicht mehr gekündigt werden. Also am besten gleich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, am besten per Einschreiben.

seit 1,5 Jahren bei einer Zeitarbeitfirma

beschäftigt, wird krank - heute am 03.09.12 beginnt die 5.Krankwoche, erhält ende der 4 Woche eine ordentliche Kündigung.

Guten Tag,

  1. Zeitarbeit hat grundsätzlich den gleichen Kündigungsschutz beim Leihunternehmer wie andere Arbeitsverhältnisse auch
  2. wenn dort mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz
  3. die Kündigung wegen und auch während Krankheit ist zwar grundsätzlich möglich. Sie setzt aber eine negative Prognose voraus. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss, dass er durch die Krankheitszeiten einen erheblichen betrieblichen Nachteil hat und zu erwarten steht, dass auch in Zukunft durch weitere Fehltzeiten mit diesen Nachteilen zu rechnen ist
  4. wenn nach 1,5 Jahren das die erste Krankheit ist und es derzeit zu erwarten steht, dass Sie wieder vollständig genesen, dann ist die Kündigung eher unwirksam
  5. Das müssen Sie mit einer beim Arbeitsgericht zu erhebenden Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geltend machen
  6. Das können Sie - wenn Sie keine Rechtschtzversicherung haben - selbst bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts oder - falls Sie geringe Einkünfte haben - mit Prozesskostenhilfe auch mit einer/m Anwält/in tun

Viel Glück

Hallo,
Zum kündigen muss ich keinen Grund abgeben. Werde aber idR bei einer kündigungsschutzklage nach diesen gefragt.
Also Anwalt einschalten, frist beachten und kündigungsschutzklage einreichen.

VG

Hallo feile,

es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass im Krankenstand nicht gekündigt werden darf. Die Vertragspartner (AG und AN) dürfen im Rahmen der tariflichen/gesetzlichen Regelungen IMMER kündigen.

Eine Kündigung ist eine (schriftliche) Willenserklärung, die zugegangen sein muss - mehr nicht.

Jetzt die guten Nachrichten: Da der Mitarbeiter schon 1,5 Jahre beschäftigt ist, fällt er unter das Kündigungsschutzgesetz, d. h. er sollte auf Wieder-Einstellung klagen und seine Arbeitskraft (nach Genesung) wieder anbieten.

Am besten nehme man sich einen Anwalt (Fachrichtung Arbeitsrecht), wenn man eine Rechtschutzversicherung hat (die das auch bezahlt - Nachfragen). U. U. gibt es Prozesskostenbeihilfe oder man wendet sich an eine Gewerkschaft (deren Anwälte sind nicht immer die Besten, aber immerhin kostet es weniger Geld).

Beraten lassen kann man sich auch von Arbeitsgericht, die auch die Klage dann gleich aufnehmen und zustellen.

Gruß
Harry