Zeitarbeitsfirma - Fragen im Personalbogen

Hallöle…

Nehmen wir mal an, heute wäre jemand bei einer Zeitarbeitsfirma vorstellig geworden. Das wäre soweit für ihn nichts Neues, das Prozedere ist allgemein bekannt.

Nun musste dieser Jemand - wie üblich - einen Personalfragebogen ausfüllen. Anmerkung: Es ist noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen, es geht nur um die Aufnahme in eine Kartei.

Jedoch war dies die erste Zeitarbeitsfirma, bei welcher die 2 folgenden Fragen auftauchten:

_1.) Waren Sie in den letzten 12 Monaten krank? Wenn ja, welche Krankheiten hatten Sie?

2.) Bei welchen Zeitareitsfirmen waren Sie zuletzt beschäftigt? Bitte nennen Sie Verleiher und auch Entleiher._

Dürften diese Fragen rein theoretisch überhaupt gefragt werden?

Zu 1.)
Ich meine mich aus meiner JAV-Zeit noch daran erinnern zu können, daß es diverse Themen gibt, welche die Privatsphäre berühren und somit auch tabu sind. Gehört Krankheit hier nicht dazu? Bzw. könnte ich verstehen, wenn jemand generell nachfragt, aber gleich so genau mit Art der Krankheit? Kommt mir kurios vor.

Zu 2.)
Dürfte ein Bewerber rein theoretisch die Entleiher seiner letzten Zeitarbeitsfirma angeben? Ich persönlich würde das jetzt in den Bereich Datenschutz einordnen. Man kann doch nicht einfach die Kunden seines ehemaligen Chefs der ganzen Welt kundtun, oder doch? Das sieht für mich eher nach einer Masche aus á la „erzähl mal schön, damit wir die abwerben können“.

Wär nett, wenn Ihr mir das rein theoretisch beantworten könntet… :smile:

Übrigens, hätte der Jemand rein theoretisch sein Gegenüber auf diese Fragen angesprochen, hätte dieses Gegenüber wohl rein theoretisch sehr allergisch darauf reagiert und alles mit der Bemerkung „ich mach den Bogen nicht, ich frag nur“ von sich gewiesen. Aber eben nur rein theoretisch… :smile:

MfG
MrMoods

Hallo MrMoods,

rein rechtlich kann ich zu diesem Thema zwar nichts sagen, aber mir sind (natürlich fiktiv) bei mehreren Bewerbungen bei Zeitarbeitsfirmen auch schon solche Fragen auf den einschlägigen Fragebögen untergekommen. Ich habe es immer so gehalten, daß ich diese Fragen einfach nicht beantwortet habe, weil ich der Ansicht bin, daß das niemanden etwas angeht. Und es wurde kein einziges Mal nachgehakt; man hat mich auch nie gefragt, warum ich diese Punkte nicht beantwortet habe. Aus diesem Grund könnte ich mir rein fiktiv vorstellen, daß diese Fragen rechtlich zumindest „nicht ganz sauber“ sind.

Bin gespannt, was die Experten dazu sagen.

Viele Grüße
„Raven“

Tach auch,

ich liebe theoretische Korinthenkackereien… *lach*

1.) Waren Sie in den letzten 12 Monaten krank? Wenn ja,
welche Krankheiten hatten Sie?

Abgesehen davon, daß die Frage unzulässig sein dürfte und selbst, wenn die Antwort ‚Jau! War aber nicht schlimm - ich hatte nur die Pest.‘ lauten würde, mit ‚Nein‘ beantwortet werden könnte: ich denke, daß so manche ZA-Firma damit bereits im Vorfeld das Kostenrisiko zu minimieren versucht (Stichwort: Lohnfortzahlung).
Auf der anderen Seite gibt es Allround-Zeitarbeitsfirmen, die alles, wirklich alles - vom Lagerarbeiter bis zum Astronauten - an den Mann bzw. die Firma zu bringen versucht. Blöd, wenn da ein Manager ein Burn out-Syndrom, eine Krankenschwester eine Hep B, ein Maurer ein schweres Rückenleiden oder ein Astronaut/Jet-Pilot Morbus Menière hat. Also alles Krankheiten, die einer erfolgreichen Vermittlung eher wenig dienlich sind. :wink:

2.) Bei welchen Zeitareitsfirmen waren Sie zuletzt
beschäftigt? Bitte nennen Sie Verleiher und auch
Entleiher.

Hier verstehe ich das Problem nicht wirklich… Wenn man schon einmal für eine ZA-Firma gearbeitet hat, dann steht deren Name doch im Lebenslauf und auch im Zeugnis, die üblicherweise mit der Bewerbungsmappe bei der ZA-Firma eingereicht werden. Was die Nennung des Entleihers (also Auftraggebers) angeht, müßte man genau abwägen, ob es eher nützt oder schadet.
Es gibt Entleiher, die - besonders bei längeren Einsätzen - dem Verliehenen ein eigenes Arbeitszeugnis schreiben, weil die ZA-Firma nun einmal nicht vor Ort ist und nur das allgemeine Feedback der Kundschaft wiedergeben kann. Auf ein tolles Zeugnis zu verzichten, wäre natürlich dumm.
Wenn der Name nun partout nicht genannt werden soll, könnte man natürlich in der Rubrik Entleiher z. B. ‚Renommierte IT-Firma‘ oder - durchsichtiger - ‚die größte Privatklinik in XY‘ schreiben.

Das sieht für mich eher nach einer
Masche aus á la „erzähl mal schön, damit wir die abwerben
können“.

Ob die Abwerbung so einfach ist? Viele Unternehmen, die auf ZA-Firmen zurück greifen, sind eher treu und lassen sich ungern auf Experimente ein.

Theoretische Grüße
Renee

Hallöle…

Hallo,

Nehmen wir mal an, heute wäre jemand bei einer
Zeitarbeitsfirma vorstellig geworden. Das wäre soweit für ihn
nichts Neues, das Prozedere ist allgemein bekannt.

Nun musste dieser Jemand - wie üblich - einen
Personalfragebogen ausfüllen. Anmerkung: Es ist noch kein
Arbeitsvertrag zustande gekommen, es geht nur um die Aufnahme
in eine Kartei.

Jedoch war dies die erste Zeitarbeitsfirma, bei welcher die 2
folgenden Fragen auftauchten:

1.) Waren Sie in den letzten 12 Monaten krank? Wenn ja,
welche Krankheiten hatten Sie?

Fragen nach dem Gesundheitszustand sind nur in soweit zulässig, wie sie die Einsatzfähigkeit des ArbN auf em vorgesehenen Arbeitsplatz betreffen.
Alle nicht zulässigen Fragen, und um eine solche Frage, handelt es sich meiner Meinung nach, darf der Arbeitnehmer wahrheitswidrig beantworten, da eine bloße Nichtbeantwortung der Frage einer Negativauskunft gleich käme und das Frageziel gleichwohl erreicht wäre.

2.) Bei welchen Zeitareitsfirmen waren Sie zuletzt
beschäftigt? Bitte nennen Sie Verleiher und auch
Entleiher.

Fragen nach dem beruflichem Werdegang sind zulässig. Diese Frage kann dem Verleiher, den es nur theoretisch gibt, einschätzen helfen, welche Fähigkeiten der ArbN, den es nur theoretisch gibt, hat,

Dürften diese Fragen rein theoretisch überhaupt gefragt
werden?

Fragen darf man alles.

Zu 1.)
Ich meine mich aus meiner JAV-Zeit noch daran erinnern zu
können, daß es diverse Themen gibt, welche die Privatsphäre
berühren und somit auch tabu sind. Gehört Krankheit hier nicht
dazu? Bzw. könnte ich verstehen, wenn jemand generell
nachfragt, aber gleich so genau mit Art der Krankheit? Kommt
mir kurios vor.

Krankheit gehört dazu, wenn sie nicht die Einsatzfähigkeit des Bewerbers einschränken

Zu 2.)
Dürfte ein Bewerber rein theoretisch die Entleiher seiner
letzten Zeitarbeitsfirma angeben? Ich persönlich würde das
jetzt in den Bereich Datenschutz einordnen. Man kann doch
nicht einfach die Kunden seines ehemaligen Chefs der ganzen
Welt kundtun, oder doch? Das sieht für mich eher nach einer
Masche aus á la „erzähl mal schön, damit wir die abwerben
können“.

Wenn ein Bewerber in verschiedenen Firmen gearbeitet hat, hat er möglicherweise verschiedene Fähigkeiten erlernt oder unter Beweis gestellt. Ich, als Bewerber, würde meine Fähigkeiten anpreisen wie Sauerbier. Natürlich darf ich als Bewerber auch alle Arbeitgeber nennen. Aufträge abwerben, weil ich eine Firma über einen Bewerber kennen lerne? Das dürfte wohl reine Theorie sein.

Wär nett, wenn Ihr mir das rein theoretisch beantworten
könntet… :smile:

Übrigens, hätte der Jemand rein theoretisch sein Gegenüber auf
diese Fragen angesprochen, hätte dieses Gegenüber wohl rein
theoretisch sehr allergisch darauf reagiert und alles mit der
Bemerkung „ich mach den Bogen nicht, ich frag nur“ von sich
gewiesen. Aber eben nur rein theoretisch… :smile:

Erst einmal rein theoretisch eine Nacht drüber schlafen und dann in Ruhe drüber nachdenken. Die Ergebnisse vor und nach dem Schlaf unterscheiden sich sehr oft.

MfG
MrMoods

MfG Michael

Hallo.

Wenn ein Bewerber in verschiedenen Firmen gearbeitet hat, hat
er möglicherweise verschiedene Fähigkeiten erlernt oder unter
Beweis gestellt.

…was hoffentlich durch dementsprechende Referenzen untermauert wird.

Ich, als Bewerber, würde meine Fähigkeiten
anpreisen wie Sauerbier.

Diese Redewendung hat einen negativen Beigeschmack: damit will man etwas Schlechtes verkaufen. Als Bewerber soll man sich doch aber aus der Position der Stärke präsentieren…

Oder ?

mfg M.L.

…gepennt ?

damit will
man etwas Schlechtes verkaufen.

Was im konkreten Fall natürlich Sinn und Zweck der Sache sein könnte…

mfg M.L.

Hallo,

Wenn ein Bewerber in verschiedenen Firmen gearbeitet hat, hat
er möglicherweise verschiedene Fähigkeiten erlernt oder unter
Beweis gestellt.

…was hoffentlich durch dementsprechende Referenzen
untermauert wird.

Was für Referenzen meinst du? Es gibt ein Arbeitszeugnis von der Zeitarbeitsfirma.

MfG