Zeitarbeitsfirma kündigt zum 15. und will daß bis dahin Urlaub genommen wird

Hallo,
zu folgendem Fall würde ich gerne Eure Meinung hören:
Bekannte ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und von dieser an eine Firma für 1 Jahr ausgliehen worden. Nun endet der Einsatz dort am 30.09.und ihr wurde zum 15.10.13 gekündigt, obwohl sie mit der Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Vertag hat. Nun verlangt die Zeitarbeitsfirma, daß sie ihren Resturlaub von 10 Tagen ab dem 01.10 nimmt. Kann die Firma das verlangen oder muss sie die 10 Tage bezahlen, also bis zum 25.10. Lohnfortzahlung leisten? (wenn sie den Urlaub schon genommen hätte müssten sie ja auch bis zum 15.10 Lohn bezahlen ohne Arbeitseinsatz)
danke im voraus für eure Antworten

Hallo,

Hallo,

Nun verlangt die Zeitarbeitsfirma,
daß sie ihren Resturlaub von 10 Tagen ab dem 01.10 nimmt. Kann
die Firma das verlangen

Ja, § 7 Abs. 4 BUrlG ist so auszulegen, daß die Gewährung des Urlaubs Vorang vor der Abgeltung hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

oder muss sie die 10 Tage bezahlen,
also bis zum 25.10. Lohnfortzahlung leisten?

Nein

(wenn sie den
Urlaub schon genommen hätte müssten sie ja auch bis zum 15.10
Lohn bezahlen ohne Arbeitseinsatz)

Das ist nicht vergleichbar. Überzählig gewährter Urlaub gehört zum unternehmerischen Risiko.

danke im voraus für eure Antworten

&Tschüß