Zeitarbeitsfirma plündert Zeitkonto

Hallo zusammen. Ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir helfen, bzw. Auskunft geben.
Ich habe 18 Monate über persona service Essen
bei einer Firma gearbeitet.Da dort über Weihnachten und Silvester zu ist habe ich Ende
Nov. Urlaub eingereicht. Zum Abteilungsleiter von persona gegangen, 4 Tage Resturlaub und ein Tag vom Zeitkonto beantragt. Mündliche Zusage, wird eingetragen. Anfang Dez. wird klar Entleihfirma kann mich nur bis 20.12. halten. Persona am 7.12. informiert, wegen fehlender Einsatzmölichkeit am 14.12. zum 15.01 gekündigt. Mitte Januar die Dez.-Abrechnung bekommen: Alle 5 Tage vom Zeitkonto abgezogen. Anruf bei persona. Antwort von Abt.-Leiter: Entleihfirma hat eischliesslich 1. Januarwoche Betriebsferien, in dem Fall wird Zeitkonto belastet. Ich habe
Ihm gesagt das mein Einsatz vorher endete. Er sagte evt. Fehler Buchhaltung, er kümmert sich darum und ruft zurück. Da kein Rückruf habe ich Wiederspruch per Einschreiben geschickt.
Gestern habe ich Antwort von der Rechts-abteilung erhalten:

  1. Urlaub wurde nicht genehmigt und mit Schreiben vom 11.12. vom Zeitkonto angewiesen.
  2. Betriebsruhe bezieht sich auf angebliche
    Betriebsruhe bei persona Essen
  3. Mit Schreiben vom 14.12. wurde mein Resturlaub für den Zeitraum 07.01.-11.01. angewiesen.
    Ich habe keine Schreiben erhalten, keiner sagte etwas von Betriebsruhe und bei Nicht- einsatz durch Annahmeverzug tritt doch $615 BGB in Kraft oder? So wie es aussieht plündern
    die mein Zeitkonto wil Sie nicht zahlen wollen. Ist das was die machen ok.?
    Vielen Dank im vorraus.
    P.S.: Die Arbeitsbescheinigung habe ich auch noch nicht, wurde mir angeblich zugesandt.

Hallo,

  1. wenn du über einen so langen Zeitraum bei ein und dem selben Unternehmen eingesetzt warst, dann hast du generell eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Grundsätzlich wurde diese Frist eingehalten.
  2. leider werden solche Schreiben auch nicht unbedingt verschickt…vielmehr bedient man sich hier der Aussagen der internen Mitarbeiter, die das natürlich bezeugen (haha) - Fakt ist: sehr oft wird ein solches Schreiben in der Personalakte abgelegt, was nicht einschliesst, das es auch verschickt wurde!
    Da du uneingeschränktes Recht hast, zu JEDER Zeit in deine Personalakte schauen zu können, rate ich dir, möglichst mit einem Anwalt davon Gebrauch zu machen - und zwar in Form eines Spontanbesuchs!!!
  3. Urlaubsgenehmigung (gilt übrigens für alle Abmachungen) müssen gegenseitig schriftlich genehmigt und bestätigt werden. Bedeutet, Persona hätte dir einen Urlaubsschein aushändigen müssen, den du unterschreibst. Hast du ein solches Schreiben nicht: Anwalt konsultieren!!!
    Nein, okay ist das absolut nicht, aber absolut üblich bei den meisten Zeitarbeitsfirmen!

Der § tritt nicht unbedingt in Kraft, bzw. wird er oft so verdreht ausgelegt, dass du am Ende nichts mehr weißt :frowning:

Ich rate dir, dringend einen Anwalt aufzusuchen, der binnen weniger Tage mit dir vor Ort ist und Einsicht in deine Personalakte verlangt (das darf dir Persona NICHT verweigern!).
Des Weiteren sollen dir ALLE Anträge deinerseits in Kopie ausgehändigt werden, die den Dezember betreffen. Zur Not musst du klagen, aber die meisten Firmen sind nicht begeistert, wenn man mit einem Anwalt kommt, somit wirst du schnell eine Einigung mit denen finden.

Viel Glück!

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hatte vor Montag erstmal zum Amtsgericht zu gehen wegen diesem Beratungsschein für einen Anwalt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht wurde mir auch schon emfohlen. Die eigentliche Frage ist aber ob sie wegen ihrer angeblichen Betriebsruhe an mein Zeitkonto dürfen.
Da sie keinen Einsatz für mich hatten müsste dieser $615 gelten. Ich kann ja nichts dafür das die Verleihfirma angeblich zu hat und mir deswegen keine
Einsatzstelle besorgen kann. Meinem Vertrag lag ein Beiblatt bei bezüglich des Stundenkontos. Darin steht
das persona max. 2 Tage pro Monat vom Zeitkonto anordnen kann aber mindestens 4 Tage vorher Bescheid gibt. Es ist aber eine Woche und Bescheid habe ich auch nicht bekommen. Das sind 21 Stunden die sie mir so nehmen wollen.
Vielen Dank noch mal,
Thomas

Es tut mir leid, da weiss ich nicht Bescheid.

Hallo,

nein, sie dürfen nicht, aber sie machen immer wieder! Die Begründung für das Zeitkonto entspricht nicht dem Gesagten. Denn da heißt es: es dient zur Überbrückung, es ist für Sie eine Art Sparbuch etc. Die Realität sieht aber anders aus: denn da bedient man sich der Stunden, wenn man keinen Einsatz hat und trägt einfach Urlaub ein.

Mach das, geh Montag zum Amtsgericht und dann ab zum Anwalt! Du kommst aus Essen? Ich empfehle Dir die Kanzlei Potthoff, Castrop-Rauxel (Telefon: (02305) 968719)- der hat wirklich beste Erfahrungen mit den Machenschaften einer Zeitarbeit UND…Herr Potthoff lässt sich nicht beirren :wink:

Viel Glück!

Hallo,

die Leihbude darf weder vom Urlaub noch vom AZK etwas abziehen - schon gar nicht eigenmächtig.

Ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug - sprich keinen Einsatz, dann muss er dich vertragsgemäß vergüten. Davon darf auch nicht abgewichen werden, das ergibt sich aus § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG und § 615 BGB. Vertragsgemäß vergüten heißt in dem Fall, du bist so zu behandeln als wärst du arbeiten, ausgenommen für Zuschläge. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss - das Stunden- und Urlaubskonto für diese Zeiten absolut tabu sind !!

§ 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG
(4) § 622 Abs. 5 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern anzuwenden. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann durch Vereinbarung von Kurzarbeit für die Zeit aufgehoben werden, für die dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird; eine solche Vereinbarung kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum 31. Dezember 2011 ausschließen.

§ 615 BGB
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Ich würde das dem Arbeitgeber so mitteilen und auf Auszahlung der Urlaubstage bestehehen. Für einsatzfreie Zeiten muss eine Sicherungsleistung in Höhe des tariflichen (IGZ bzw. BZA) Grundlohns entsprechend der Entgeltgruppe gezahlt werden. Weigert sich der Arbeitgeber, nimm Dir einen Anwalt.

Noch zur Info: Kündigungen wenn kein Einsatz in Sicht ist, sind bei Zeitarbeitsfirmen normal. Da man nur 4 Wochen Kündigungsfrist hat, wird erst mal gekündigt und weitergesucht. Ergibt sich doch noch ein Einsatz, wird die Kündigung zurückgezogen. Aber wie gesagt: Urlaubstage und AZK sind für die Leihbude tabu. Man kann und darf Dich nicht zwingen, davon was zu nehmen, nur wiel die keinen Einsatz haben.

Auf mündliche Zusagen würde ich mich bei Zeitarbeitsfirmen nie verlassen, sondern mir alles schriftlich geben lassen. Es gibt genügend „Zuhälter“ in dieser Branche, die ihre Mitarbeiter über den Tisch ziehen. Ich habe auch schon von Fällen gehört, in denen für Krankheitstage und „abgefeierte“ Stunden vom AZK anstatt des tariflichen Grundlohns nur 7 Euro bezahlt wurden. Das ist Betrug und Hinterziehung von Sozialleistungen. Auch auf sowas sollte man achten. Notfall Krankenkasse und Rentenversicherung einen Tipp geben.

Vielen Dank für die Infos.
Habe mich bei Kuss (komischer Name) gemeldet und warte auf Rückruf. Kuss ist eine Schlichtungsstelle für Verleihbuden die dem IGZ angehören. Wie ich im Netz gelesen habe treten die schwarzen Schafen gehörig auf die Füße wenn die gegen den Verhaltenkodex verstoßen. Morgen gehts erstmal zum Amtsgericht wegen dem Beratungsschein für den Anwalt. Ein Bekannter hat mir hier eine gute Anwältin für Arbeitsrecht emfohlen die knallhart seien soll (Danke trotzdem an basic68 für den Tipp in Castrop-Rauxel). Desweiteren überlege ich die Bild-Zeitung einzuschalten. Habe ich vor 4 Jahren schon mal gemacht als ich Probleme mit dem Arbeitsamt hatte. Das hat gewirkt! Halte euch auf dem Laufenden.

Hi du,
also entweder diese Firma benimmt sich anständig und unterlässt so etwas oder du arbeitest woanders, ist mein Rat. Wenn die sich stur stellen kann dir bei nicht zahlen wollen nur ein Anwalt helfen, wenn du alles schriftlich hast. Wünsche dir viel ERfolg.
mfg

diese verasche machen alle