Zeitarbeitsfirma verhindert Festeinstellung

Ist es üblich, dass eine Zeitarbeitsfirma, nach Ablauf des Arbeitsvertrages, eine Vermittlungsprovision in Höhe eines Jahresgehaltes von der Entleiher- Firma verlangt, wenn diese den Leiharbeiter innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Arbeitsvertrages einstellen möchte?
Erst recht, wenn das Arbeitsverhältnis gerade einmal 2 Monate lief.
Da ich davon ausgehe, dass wohl nur sehr wenige Firmen bereit wären so viel Geld für eine Person zu bezahlen, wäre doch der eigentliche Zweck der Zeitarbeit, verfehlt oder irre ich mich da?

Danke schonmal für eure Antworten

Hallo,

üblich ist es nicht, aber auch nicht selten. Viele Zeitarbeitsfirmen haben Klauseln in den Verträgen, die genau das beinhalten.

In der Regel wird aber dann eine „Provision“ verlangt, wenn es der Zeitarbeitsfirma gerade nicht gut geht, sprich Flaute in den Wintermonaten.  Ich stimme dir zu, dass solche Aktionen das Thema verfehlen. Aber…für eine Zeitarbeitsfirma ist man nur dann interessant, wenn man gut zu vermitteln ist. Fällt ein guter Arbeiter aus wegen Einstellung, bedient man sich solcher Methoden! Es gibt sogar Firmen, die Verlangen Abfindungen von den Mitarbeitern. 

Sprich mit dem Unternehmen, in dem du jetzt bist und vielleicht gibt es die Chance, dass die der Zeitarbeitsfirma mitteilen, sie benötigen dich nicht mehr, damit du direkt eingestellt werden kannst. Ein Gespräch mit der Zeitarbeitsfirma läuft leider ins Leere…

viel Glück…

Wir haben zwar Vertragsfreiheit in Deutschland, aber die Grenzen werden durch die Gerichte über die  „Sittenwidrigkeit“ gesetzt. M.E. verstößt jede „Provisions-“ oder „Ablöse-“ Regelung bei einem Arbeitgeberwechsel dagegen. Wie haben in Deutschlanf das Grundrecht auf freie Berufswahl. In der Rechtsprechung haben daher solche „Vereinbarungen“ in der Regel keine Chance. Die Personalabteilung der Firma, die sie übernehmen wollen, scheint nicht sehr professionell zu sein. Mein Rat: Übernahmeangebot annehmen, vorher fristgerecht bei der Zeitarbeitsfirma kündigen und in aller Ruhe die mögliche Klage der Zeitarbeitsfirma abwarten. Arbeitsrechtlich gibt es kein Gesetz, das diesem Schritt widerspricht. Es ginge dann um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch. Den „Schaden“, der durch die „Abwerbung“ der Zeitarbeitsfirma entstanden sein könnte, müsste sie erst einmal beweisen. Das halte ich für ziemlich schwierig.
Ich wunder mich immer wieder darüber, wie wenig deutsche Arbeitnehmer über ihre Rechte wissen. Das Risiko bei einer Annahme des Übernahmeangebots halte ich für Sie und die übernehmende Firma eignetlich für null. Zeitarbeitsfirmen, die zu solchen „Mitteln“ greifen, können nicht gut aufgestellt sein und sind finanziell eher sehr mager aufgestellt. Sie versuchen darüber Mitarbeiter einzuschüchtern, ohne diese Regelung juristisch geprüft zu haben. Wenn sie mir Ross und Reiter nennen würden, bin ich mir nicht zu schade, das Unternehmen anzurufen, um für klare Verhältnisse in ihrem Sinne zu sorgen.

Dietmar Richter

Es ist oftmals üblich. Dies ist in den AGB’s und den Überlassungsverträgen zwischen dem Entleiher und Verleiher geregelt.
Die von Ihnen genannte Provisionshöhe scheint mir sehr hoch zu sein.
Wenn Sie von dem Betrieb ein Angebot für einen festen Arbeitsvertrag haben, nehmen Sie diesen an. Die Provision und/oder eventuelle Forderungen sind zwischen den beiden Firmen zu verhandeln.
Provisionen fallen nicht nur in den Wintermonaten an. Da dies fast gar zur Branchenpolitik gehört.
Zeitarbeitsunternehmen übernehmen die Personalrekrutierung und Auswahl für die Betriebe mit allen anfallenden Kosten, die verständlicherweise auch refinanziert werden müssen.
Das bei einem Wirtschaftsbetrieb natürlich auch ein Gewinn hängen bleiben sollte, ist verständlich.
In der Regel einigen sich die Vertragsparteien ab er schnell gütlich, da die Zeitarbeitsfirma ja an den Entleiher gerne wieder auch zukünftig Personal überlassen möchte und sich nciht den Kunden verärgern.

ich fürchte ja.

eine neuzeitliche form des menschenhandels.

leider ist das gang und gebe, daimler macht das nicht.

nur wer zahlt ist selbst schuld.

lg

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich gehe leider davon aus, dass sich die Firma den „Stress“ eines möglichen Rechtsstreits nicht antun möchte, wenn es doch so viel einfacher ist, einen der zahlreichen anderen Arbeitslosen einzustellen.

Liebe Grüße

Das lustige ist ja dass ich nicht mal kündigen muss, da der Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma sowieso zum 21.12.2013 abläuft. Ich werde demnächst unsere Betreuerin in der Zeitarbeitsfirma direkt darauf ansprechen, da es mir so scheint als wüsste das ENtleiherunternehmen selbst nicht genau was sie genau unterschrieben haben.

Vielen Dank nochmal, wenn ich genaueres weiß, werde ich nochmal auf Ihr Angebot zu sprechen kommen. =)

Liebe Grüße

M.E. verstößt jede „Provisions-“ oder „Ablöse-“
Regelung bei einem Arbeitgeberwechsel dagegen.

sieht der bgh aber ganz anders als du: http://ig-zeitarbeit.de/artikel/11429

Also wird ein junger Mensch Anfang 20 jetzt tatsächlich schon „Im Namen des Volkes“ behindert, einen guten Schritt ins Berufsleben machen zu können. Vll sollte ich doch noch studieren gehen.

Hallo KoggeFan,

es ist üblich, dass eine Vermittlungsprovision vereinbart wird, die - je nach Schwierigkeit den Mitarbeiter zu finden - zwischen 1 und 6 Monatsgehälter liegt, WENN der Mitarbeiter innerhalb von einer vereinbarten Zeit (meist 6 Monaten) abgeworben wird.
Selbst diese Fälle sind rechtlich äusserst umstritten - es geht hierbei um das freie Vertragsgestaltungsrecht vs. berechtigte Interessen der Beteiligten (ZA-Firma, Kunde UND Mitarbeiter).
Wenn der Kunde die ZA-Firma nur benutzt um an fest anzustellendes Personal zu kommen, dann wird so eine Provision rechtens sein. Wenn, wie in Deinem Fall die Provision nach Höhe, Zeitdauer und Entstehung bereits illegal ist, müßte eigentlich der Personalrechtler der Firma wissen, dass das so nicht geht. Um es genauer zu beurteilen, müßte ich die Verträge sehen, wissen welchen Beruf Du hast, etc., etc.

Generell darf Dein Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (s. Grundgesetz) nicht eingeschränkt werden. Ich würde (mit Zeugen selbstverständlich) mal mit der ZA-Firma reden und ihnen die Situation erklären bzw. noch besser: Setzt euch zu dritt zusammen: ZA-Firma, Kunde und Du; Wenn dann die ZA-Firma hart bleibt, bleibt noch die Möglichkeit, dass Du anbietest die Kosten erst mal zu bezahlen und dann über den Klageweg Recht bekommst.
Genauere Auskünfte erteilt auch die Landesdirektion der Bundesagentur für Arbeit (vormals Landesarbeitsamt) in Deiner Region.

Gruß
Harry

ist dir das unten verlinkte urteil vom bgh neu oder egal?

Hallo Leute,
Ich habe hier die AGB´s der Zeitarbeitsfirma gefunden.
Den Absatz findet man unter Punkt 7.2 und 7.3

http://www.fischerundfunke.de/fileadmin/downloads/fi…

Stutzig macht mich der Abschnitt: „…wobei der Kunde ausdrücklich berechtigt ist,
nachzuweisen, dass die vorangegangene Überlassung für die Einstellung nicht ursächlich war.“

Wie soll denn ein Unternehmen dies Nachweisen können? Ich habe zB. eine Bewerbung an die Firma geschickt, noch bevor ich überhaupt Kontakt zur Zeitarbeitsfirma hatte, könnte man sich darauf berufen?

Fragen über Fragen… :smile: