Hallo KoggeFan,
es ist üblich, dass eine Vermittlungsprovision vereinbart wird, die - je nach Schwierigkeit den Mitarbeiter zu finden - zwischen 1 und 6 Monatsgehälter liegt, WENN der Mitarbeiter innerhalb von einer vereinbarten Zeit (meist 6 Monaten) abgeworben wird.
Selbst diese Fälle sind rechtlich äusserst umstritten - es geht hierbei um das freie Vertragsgestaltungsrecht vs. berechtigte Interessen der Beteiligten (ZA-Firma, Kunde UND Mitarbeiter).
Wenn der Kunde die ZA-Firma nur benutzt um an fest anzustellendes Personal zu kommen, dann wird so eine Provision rechtens sein. Wenn, wie in Deinem Fall die Provision nach Höhe, Zeitdauer und Entstehung bereits illegal ist, müßte eigentlich der Personalrechtler der Firma wissen, dass das so nicht geht. Um es genauer zu beurteilen, müßte ich die Verträge sehen, wissen welchen Beruf Du hast, etc., etc.
Generell darf Dein Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (s. Grundgesetz) nicht eingeschränkt werden. Ich würde (mit Zeugen selbstverständlich) mal mit der ZA-Firma reden und ihnen die Situation erklären bzw. noch besser: Setzt euch zu dritt zusammen: ZA-Firma, Kunde und Du; Wenn dann die ZA-Firma hart bleibt, bleibt noch die Möglichkeit, dass Du anbietest die Kosten erst mal zu bezahlen und dann über den Klageweg Recht bekommst.
Genauere Auskünfte erteilt auch die Landesdirektion der Bundesagentur für Arbeit (vormals Landesarbeitsamt) in Deiner Region.
Gruß
Harry