Zeitarbeitsfirmen Nettolohnoptimierung

Bin jetzt für halbes Jahr eingestellt und Einsatzort liegt 65 km von mir entfernt. Also täglich 130 km.
Es wird eine maximale Pauschale von der Zeitarbeitsfirma bezahlt, was ich leider zu spät erfahren habe. Da mir die Beraterin davor fest versichert hatte, dass es als eine Art Verpflegungsmehraufwand unversteuert zu dem Bruttogehalt überweisen wird.

Arbeitsamt hat sich aber davor auch bereit erklärt, die Fahrkosten zu übernehmen. Nämlich 0.20 € / km - also über 500€/Monat.

Da ich den Antrag beim Arbeitsamt schon gestellt hatte, bevor ich erfahren habe, dass Nettolohn zu einem Drittel aus Fahrkosten bestehen wird, befinde ich mich in einer unangenehmer Lage.

Was die Frage ist : kann man die sogenannte Nettolohnoptimierung durch die Arbeitnehmerüberlassung anders als Fahrgeld definieren, damit man die angebotene Fahrgelderstattung vom Arbeitsamt durch bekommt?

(weil wenn sie es schon freiwillig anbieten, wäre es ziemlicher Jammer diese Möglichkeit nicht zu nutzen - erst Recht für halbes Jahr)

Vma ist eine Art abwesenheitspauschale da du dich selbst versorgen musst. Gilt meines Wissens nicht als fahrgeld

Anders definieren ist schlecht, da sich der Arbeitgeber ja auch an die Gesetze halten muss. Würde er es anders definieren wäre es eventuell ein geldwerter Vorteil der dann versteuert werden muss. Einzige Möglichkeit die ich sehe wäre die, dass der Arbeitgeber eine außertarifliche Zulage zahlt, d.h. den normalen Tariflohn pro Stunde plus eine Zulage. Für den Arbeitgeber kein Risiko, da eine außertarifliche Zulage jederzeit wiederrufen werden kann. Wäre nur noch zu klären ob der Arbeitgeber nach 6 Monaten erstmalig Fahrtkosten zahlen darf.

Auf der anderen Seite muss man sich aber die Frage stellen: Warum sollte der Arbeitgeber das tun? Bekommt er spitz das Fahrgeld von anderer Seite gezahlt wird dann kann ja auch der Arbeitgeber während dieser Zeit sparen.

Eine weitere Möglichkeit wäre aber das sogenannte Einstiegsgeld statt Fahrgeld. Infos gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25356/zentraler-Cont…

Viel Erfolg.

Vielen Dank.
Genau das wollte ich wissen.
Genialer Forum

Hallo Empath,

also wenn man unter „Nettolohnoptimierung“ versteht, dass zu zahlender Bruttolohn in Fahrgeld umgewandelt wird (wie das früher mit §8.3 im BZA-Tarif möglich war), dann halte ich das Vorgehen für äußerst fragwürdig und möchte nicht wissen, was die Kranken- und Rentenkasse dazu sagen.
Theoretisch kann dein Arbeitgeber die Lohnart auch „Verpflegungspauschale“ oder sonst wie nennen, das ändert aber nix an Steuer- oder SV-Pflicht.
Soweit das ArbeitGEBER-technische.

Für Dich als ArbeitNEHMER kann Dir das egal sein, da das Arbeitsamt die Fahrgeld-Zahlungen nie erfahren wird, ausser Du legst selbst eine Abrechnung vor.

Bei Bescheinigungen sind normalerweise Nettobeträge und Aufwandsentschädigungen nicht aufzuführen. Und wenn doch, dann kannst Du immer noch anführen, dass Dir das nicht bewußt war, dass es sich hierbei um das gleiche handelt - Steuerrecht ist ja kompliziert :wink:

Alternativ kannst Du natürlich bei Arbeitsamt nachfragen und die Karten offen legen. Ehrlich währt schließlich am längsten.
Oder Du fragst vorher mal die „Beraterin“ des Zeitarbeits-Unternehmens wie man das regeln könnte.

Gruß
Harry

Hallo,

wenn Sie das von beiden Seiten bekommen, müssen Sie aufpassen, dass Sie bei der Agentur keine falschen Angaben machen, oder gemacht haben. Die wollen nämlich schon wissen, ob der Arbeitgeber eine „gleichartige“ Leisutng erbringt. Das kann teuer werden, neben Rückforderung gibt es neben Bußgeld u. U. auch eine Anzeige wegen Betrug.

Beim AG lässt sich das legal kaum anders darstellen.

Viel erfolg

Hallo,

erstmal sorry für die späte Antwort, aber ich war im Urlaub.

Was die Frage ist : kann man die sogenannte
Nettolohnoptimierung durch die Arbeitnehmerüberlassung anders
als Fahrgeld definieren, damit man die angebotene
Fahrgelderstattung vom Arbeitsamt durch bekommt?

In diesem Bereich weiß ich leider nicht genau Bescheid.
Ich wünsche Dir, dass Du bereits einige hilfreiche Antworten bekommen hast.

Alles Gute
Chris

Hallo sorry für die verspätete Antwort - rein steuerrechtlich geht das nicht, weil Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand anders besteuert wird als normales Entgelt. Zudem befinden Sie sich dann gegenüber der Agentur für Arbeit in einer anderen Ausgangslage - Sie verdienen mehr und haben evt. gar keinen Anspruch auf Fahrgeld -das müssten Sie vorher auf jedenfall prüfen.
Alles Gute

Hallo;

VMA (Verpflegungsmehraufwand)
Monat 1 bis 3 für den AG (Arbeitgeber) abgabenfrei
Monat 4 bis nn für den AG pauschal versteuert.

Im Zweifel kostet das für den AG zzgl. ab dem 4. Monat 25%. Lösung: VMA um 25% reduzieren ab dem 4. Monat.
Achtung: Diese Lösung ist Freiwillig. 1mal Anspruch auf VMA = Immer Anspruch auf VMA (pro Einsatz)

bei Fragen einfach eine Mail.
VG…

Hallo Empath,

so ohne weiteres geht das nicht, weil nur Fahrgeld steuerfrei ist - alle anderen möglichen Zuschläge würden besteuert werden, d.h. du bekommst weniger raus. Wenn du aber schon vom AA unterstützt wirst, hast du doch genug Geld, ich würde mich freuen.

Viele Grüße,

Paula

Moin moin,

sorry für die superverspätete Reaktion…
Ich denke, dass Du die erwartete Antwort bereuts bekommen hast.

Grüße marineblau

Leider ist die Anfrage in meiner e.mail Post untergegangen. Ich hoffe Ihr Problem hat sich erledigt, sonst noch einmal anfragen.