Zeitarbeitsunternehmen gründen?!?

Hallo Experten,

ich habe vor mit einem Kollegen eine Leihfirma zu gründen. Dazu habe ich aber noch einige Fragen, von denen ich mir erhoffe, dass sie mir hier von euch beantwortet werden.

Es ist vorgesehen, die Leihfirma als GbR zu gründen, da uns das Geld für eine GmbH fehlt. Dazu stellt sich mir die Frage, ob es ein sehr großes Risiko ist, da ich ja bei einer GbR mit meinem persönlichen hab und gut hafte. In welchen Bereichen liegen denn die Risiken von so einer Zeitarbeitsfirma? Gibt es kritische Fälle, wo ich dann mit hohen Verlusten rechnen müsste?
Es ist doch einfach so: wenn ich Arbeiter und Arbeitsstellen habe, passt es, wenn nicht, eben nicht. Aber dabei gibt es doch eigentlich kein großes Risiko, oder?

Eine weitere Frage wäre, wo ich mich denn überall melden müsste? Ich müsste ja mit meinem Kollegen auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden und mit ihm einen Vertrag abschließen. Dann wären wir doch schon eine GbR. Wo müssten wir uns dann aber noch melden um dann Arbeiter vermitteln zu können?

Wie läuft das dann mit der Einkommensteuer? Muss ich da extra Anträge stellen?

So,das war´s erstmal mit meinen Fragen. Ich hoffe, dass ich Sie von euch schnell beantwortet bekomme und wenn mir dann noch mehr einfällt, frage ich einfach.

Ich danke euch schon mal im Voraus!!

MfG

Makaveli-212

hallo,

habe mal etwas gegoogelt…

http://www.foerderland.de/833.0.html

damit dürfte sich die sache wohl schon erledigt haben

zur haftung und der wahl der rechtsform: kann mir spontan nur wenige bereiche vorstellen, wo das haftungsrisiko höher sein könnte als bei einer zeitarbeitsvermittlung

gruß inder

Hallo,

Danke erst mal für deine Antwort.
Hab mir den Artikel mal durchgelesen. Also so wie ich es verstanden habe, würde eine GbR für eine Zeitarbeitfirma doch reichen, oder? Da steht ja was von natürlichen und juristischen Personen. Sprich: wenn man das als natürliche Person auch machen kann, muss man keine GmbH Gründen, da mal als solche eine juristische Person wäre. Oder hab ich das falsch verstanden??

Und was meinst du mit dem „hohen Haftungsrisiko“? Also darüber war mir in deinem Artikel nichts ersichtlich. Was für ein Risiko hab ich als „Arbeitgeber“ denn?

Gruß

Makaveli-212

Hallo,

Danke erst mal für deine Antwort.
Hab mir den Artikel mal durchgelesen. Also so wie ich es
verstanden habe, würde eine GbR für eine Zeitarbeitfirma doch
reichen, oder?

sollte reichen…

Da steht ja was von natürlichen und
juristischen Personen. Sprich: wenn man das als natürliche
Person auch machen kann, muss man keine GmbH Gründen, da mal
als solche eine juristische Person wäre. Oder hab ich das
falsch verstanden??

die gmbh ist eine juristische person - is aber egal, geht beides

Und was meinst du mit dem „hohen Haftungsrisiko“? Also darüber
war mir in deinem Artikel nichts ersichtlich. Was für ein
Risiko hab ich als „Arbeitgeber“ denn?

du stehst praktisch für alles gerade, was dein verliehener arbeiter fabriziert - vllt. leihst du ja an kernkraftwerke oder gesichtschirurgen leute aus - wenn dir nachgewisen wird, dass du nicht sorgfältig ausgewählt hast, wirds teuer…

gruß inder

Gruß

Makaveli-212

du stehst praktisch für alles gerade, was dein verliehener
arbeiter fabriziert - vllt. leihst du ja an kernkraftwerke
oder gesichtschirurgen leute aus - wenn dir nachgewisen wird,
dass du nicht sorgfältig ausgewählt hast, wirds teuer…

OK, das war mir schon klar, aber ich dachte daran größtenteils Produktionshelfer zu verleihen, oder solche, die eine nachweisliche Ausbildung in dem Bereich haben, in dem ich sie einsetzen will. Also z.b Schlosser, Staplerfahrer, EDV-Leute und so. Verstehst du?

Wenn ich das so mache, ist das von dir genannte Risiko ja nicht vorhanden.

Gibt es sonst irgendwelche Risiken, die dir dazu einfallen?

das risiko ist wohl dass, das du die leistungsfähigkeit falsch einschätzt und man es dir nachweisen kann

wenn z.b. ein handwerksmeister eine agentur gründet und nur fliesenleger mit gesellenbrief verleiht, dann kann man wohl davon ausgehen, dass er seine pflicht sorgfältig bez. der auswahl erfüllt hat

und selbst dann ist ein gewisses risiko nicht auszuschliessen

gruß inder

p.s. könnte mir vorstellen, dass die zugangsvoraussetzungen der agentur für arbeit irgendwo so gestrickt sind, dass man einen entsprechenden nachweis erbringen muss… der könnte z.b. die tätigkeit in einer solchen zeitarbeitsfirma oder in einer personalabteilung einer großen firma oder z.b. eine ausbilderzulassung mit meisterbrief im handwerk sein - kein plan, aber irgenwo in die richtung wird es wohl gehen

kommen bestimmt noch andere antworten, von menschen, die darüber bescheid wissen

gruß inder

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Hallo Makaveli,
ich hoffe, Du (bzw. Dein Partner) habt in diesem Bereich Erfahrung, ansonsten sag ich Dir jetzt schon, dass die Aktion den Bach runter gehen wird.
Ansonsten zur Info ein Link:
http://www.zeitarbeit-deutschland.de/
Grüße
Almut
PS. Ich habe fast 2 Jahre im Bereich AÜ gearbeitet, ich weiss, wovon ich rede.

Hi Machia,

also soweit ich weiss benötigt man eine Gewerbeerlaubnis für den Betrieb eines Menshcenhandels.

Zudem ist das größte Risiko folgendes:

du kriegst Geld solange ein AN bei einem deiner Kunden arbeitet.
Ist dein AN aber krank oder du hast keinen Job für ihn, dann mußt du den Lohn trotzdem zahlen.
Mindestens doch für 14 Tage(Dauer der Kündigungsfrist.)

Zudem haftest du für alle Sozialabgaben. Das würde ich mir nochmal überlegen mit der Rechtsform.

solltest du aus Geldmangel z.B. die Netto-Löhne zahlen und die Sozialabgaben nciht, dann ist das schlicht Betrug.

Zudem bedenke, daß ein AN ca. 7 bis 7,5 euro die stunde brutto kriegt und du dafür aber mindestens das doppelte in Rechnung stellen mußt. Und das uf dem umkämpften Markt der AV.

Zudem: Deine Frage nach der Einkommenssteuer: Wenn du noch nciht mal über diese Frage informiert bist, wie willst du durch das Geflecht der Lohnberechnung durchblicken?

gruss

Es ist vorgesehen, die Leihfirma als GbR zu gründen, da uns
das Geld für eine GmbH fehlt.

Was für ein Startkapital wollt ihr denn bitte einbringen, wenn es nicht mal zur GmbH reicht?

Also ich halte so etwas, mit solch geringen Startkapital, für (fast!) unmöglich…

OK, das war mir schon klar, aber ich dachte daran größtenteils
Produktionshelfer zu verleihen, oder solche, die eine
nachweisliche Ausbildung in dem Bereich haben, in dem ich sie
einsetzen will. Also z.b Schlosser, Staplerfahrer, EDV-Leute
und so. Verstehst du?

Wenn ich das so mache, ist das von dir genannte Risiko ja
nicht vorhanden.

Wieso ist kein Risiko mehr vorhanden, nur weil die Leute eine Ausbildung haben? Das verstehe ich wirklich nicht. Ich habe einmal mitbekommen, wie eine (wahrscheinlich diplomierte) Marketingassistentin reagiert hat, als es bei ihr zu Hause ein Problem gab, das zwar gelöst werden musste, das man aber hätte delegieren können.

Die Firma hatte an dem Tag einen Stand auf einer großen Messe. Für den Abend war die Standparty geplant, bei der die Marketingassistentin sich nützlich machen sollte.

Sie zog es vor, nach Hause zu fahren, um ihr Problem zu Hause zu lösen.

Die Entlassung folgte noch nicht sofort, aber ein oder zwei Wochen später. (Auch sie war von einer Zeitarbeitsfirma.)

Soviel zum Thema, mit gut ausgebildeten Leuten kann doch nichts schiefgehen. *kopfschüttel*

Ach ja, guck mal auf www.go-limited.de
Die Limited ist eine Rechtsform, die eigentlich in den englischsprachigen Ländern zu Hause ist. Man kann jedoch auch in Deutschland eine Limited gründen. Eine Limited ist so was ähnliches wie eine GmbH, nur mit viel weniger Startkapital.

Ich würde dir dringend raten, die Haftung zu begrenzen!

Schöne Grüße

Petra

Bitte nicht wieder Ltd.
Hi,

Die Limited ist eine Rechtsform, die eigentlich in den
englischsprachigen Ländern zu Hause ist. Man kann jedoch auch
in Deutschland eine Limited gründen. Eine Limited ist so was
ähnliches wie eine GmbH, nur mit viel weniger Startkapital.

ARGHHHH! Nicht schon wieder die Ltd. Wer keine Kenntnisse des englischen Rechts hat, der sollte die Finger von der Ltd. lassen.
http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgru…

Für eine Ltd. brauchst du genau das auch, was du für eine GmbH braucht: Ahnung und Geld.

Ich würde dir dringend raten, die Haftung zu begrenzen!

Welche Haftung genau meinst du? Welche Haftung kann ich mit einer Ltd. begrenzen, die ich einer deutschen Rechtsformen nicht begrenzen kann?

mfg Ulrich