Hallo!
Angenommen, Person A arbeitet seit 4 Jahren für eine Zeitarbeitsfirma und hat nun die Chance, eine normale Arbeitsstelle (normale Arbeitszeiten, normales Gehalt) anzutreten. Der Arbeitsantritt müsste allerdings in den nächsten Tagen zustande kommen. Nun gilt für den Zeitarbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen - die Zeitarbeitsfirma stellt sich, trotz massenhaft Überstunden und verbleibenden Urlaubstagen, stur, Person A sofort freizustellen.
Kann Person A unter Berücksichtigung „besonderer Umstände“ fristlos kündigen?
Ich meine, es kann doch nicht sein, dass Person A auf einen großartigen Arbeitsplatz verzichten muss, weil eine Zeitarbeitsfirma, die ihn 4 Jahre nicht dauerhaft vermitteln konnte, ihn nicht gehen lässt. Oder?
Danke im Voraus für alle möglichen Antworten.
Ich meine, es kann doch nicht sein, dass Person A auf einen
großartigen Arbeitsplatz verzichten muss, weil eine
Zeitarbeitsfirma, die ihn 4 Jahre nicht dauerhaft vermitteln
konnte, ihn nicht gehen lässt. Oder?
Hey, hab da mal ne Gegenfrage die zur Klärung Deiner Frage helfen sollte:
Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer fristlos kündigen weil ein anderer „großartiger“ Bewerber den Job haben will?
Ich denke die Antwort sollte klar sein.
Gruß
Samy
PS: Die Antwort ist NEIN
Hallo,
Kann Person A unter Berücksichtigung „besonderer Umstände“
fristlos kündigen?
man könnte es darauf ankommen lassen die meist - im Arbeitsvertrag - vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen, wenn man unberechtigt kündigt, bzw. nicht mehr arbeiten geht (vertragswidriges Verhaten) 
Viele Vertragsstrafen sind ubgültig formuliert und könnten zuvor von einem Fachmann geprüft werden.
Zwar nicht die feine Art, aber insbesondere Zeitarbeitsfirmen agieren ja auch nicht immer mit fairen Mitteln. Das muss man selbst entscheiden, ob man das moralisch verantworten will.
Ich meine, es kann doch nicht sein, dass Person A auf einen
großartigen Arbeitsplatz verzichten muss, weil eine
Zeitarbeitsfirma, die ihn 4 Jahre nicht dauerhaft vermitteln
konnte, ihn nicht gehen lässt. Oder?
Laut Gesetz und Recht schon. Blöd wäre es allerdings, wenn man den neuen Arbeitsvertrag nicht in der Tasche hat und dann beide Jobs los ist.
TM
Super Idee *rolleyes*
Hi!
man könnte es darauf ankommen lassen die meist - im
Arbeitsvertrag - vereinbarte Vertragsstrafe
So oft kommt das überhaupt nicht vor, abgesehen davon, dass ich keinen Hinweis im UP sehe…
Viele Vertragsstrafen sind ubgültig formuliert und könnten
zuvor von einem Fachmann geprüft werden.
Super - und dann irrt sich der Fachmann, weil der Vorsitzende am örtlichen Gericht eine völlig andere Meinung vertritt - echt eine super Idee!
Einmal völlig abgesehen davon, dass ein Schaden auch ohne jegliche Vereinbarung ersatzplichtig werden kann, was in der Praxis nicht seltener vorkommt als wirksame Vertragsstrafen…
Einmal völlig abgesehen davon, dass es in der Regel ein unterirdisches Zeugnis gibt, was man bis zur Rente mit sich rumträgt…
Echt super Tipps, die hier so gegeben werden…
Kopfschüttelnd
Guido
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Hallo That’s me,
hallo MissGoodnight
Zwar nicht die feine Art, aber insbesondere Zeitarbeitsfirmen
agieren ja auch nicht immer mit fairen Mitteln. …
Dieses Argument finde ich persönlich unfair. Ein Freund vom Pauschalisieren bin ich ja eh nicht, aber eine ZAF, die 4 Jahre lang vertragsgerecht gearbeitet hat, für schwarze Schafe der Branche unter diesem Vorwand scheinbar „zurecht“ abzustrafen, ist ungeachtet der rechtlichen Grundlage imho auch moralisch verwerflich.
Ich meine, es kann doch nicht sein, dass Person A auf einen
großartigen Arbeitsplatz verzichten muss, weil eine
Zeitarbeitsfirma, die ihn 4 Jahre nicht dauerhaft vermitteln
konnte, ihn nicht gehen lässt.
MissGoodnight, erstens ist es nicht Aufgabe einer ZAF, den AN dauerhaft zu vermitteln und zweitens blenden Sie hier aus Sicht des fiktiven AN absichtlich den Aspekt aus, daß die ZAF nicht nur 4 Jahre lang den AN in Arbeit gehalten hat sondern zweitens daher auch ein ganz entscheidender Grund dafür ist, daß der AN überhaupt eine Chance auf den „großartigen Arbeitsplatz“ hat. Mit einer Lücke von 4 Jahren im Lebenslauf hätte das wahrscheinlich anders ausgesehen.
Ich fände es nicht nur rechtlich (unstrittigerweise) falsch, sondern vor allem auch moralisch, die Küfrist nicht einzuhalten.
Was rechtlich aber möglich wäre, ist die Prüfung, ob die ZAF überhaupt zurecht die Überstundennahme und die Urlaubsnahme verweigert. Dagegen könnte man sich rechtlich wehren. Und damit reagiert man gegen eventuelle Ungerechtigkeit des AG zurecht und moralisch einwandfrei.
Gruß,
LeoLo
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Hallo,
du hast aber schon das hier von gelesen?
Zitat:
_Zwar nicht die feine Art, aber insbesondere Zeitarbeitsfirmen agieren ja auch nicht immer mit fairen Mitteln. Das muss man selbst entscheiden, ob man das moralisch verantworten will. _
TM