Zeitarbeitsvertrag und Kündigung

Guten Tag!

Eine Frage zu einem Zeitarbeitsvertrag.

Mein Mann begann im Juni 2012 eine Tätigkeit als Vorrichter bei einer Zeitarbeitsfirma, da hier keine andere Tätigkeit zu finden war.
Er musste eine zusätzliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem er einen Kredit aufnahm, für Weiterbildungen und Prüfungen (Schweißpässe etc.), die die Firma erst mal bezahlt.
Nicht zurückzuzahlen, wenn er
bis 1000 Euro mindestens 12 Monate angestellt ist, über 1000 Euro mindestens 24 Monate angestellt ist.
Zurückzuzahlen sind 1/12 bzw. 1/24 der Kosten.

Ist das legal und was würde es bedeuten, wenn mein Mann im April 2013 kündigt und ca. 3500 Euro Kosten für Schweißprüfungen etc. entstanden sind.
Können die auch noch Zinsen verlangen und die 1/12 bzw. 1/24 können die sich bei der Rückzahlung aussuchen?

Vielen Dank!

FAQ:1129

Guten Tag!

Hallo,

Mein Mann

fällt auch unter FAQ:1129, deren Einhaltung Du vorab bestätigt hattest

Vielen Dank!

&Tschüß