Zeitarbeitsvertrag vor Antritt kündigen?

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag,der am 20.08.2012 anfängt.Am Mittwoch (15.07.2012) wurde ich von der ZA-Firma angerufen,das der Betrieb,wo ich arbeiten sollte,mich doch erst zum 24.08.2012 brauchen würde und ich schnell vorbeikommen sollte,den neuen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen.Paar Stunden später riefen sie nochmal an,das mein Arbeitsbeginn sich nochmal nach hinten verschieben würde,da der Betrieb das Arbeitsmaterial nicht rechtzeitig bekommen würde.Ich MÜSSTE aber bis zum 20.08.2012 kommen,um den neuen Vertrag zu unterschreiben.Ich muss dazu sagen,das die Firma,wo ich mal einen Minijob hatte,mir heute ein Angebot für eine Festanstellung gemacht hat.

Nun meine Fragen:Bin ich durch den jetzigen Vertrag verpflichtet,einen neuen Vertrag zu unterschreiben?
Muss ich die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen einhalten,um aus dem Vertrag rauszukommen?Oder iat der Vertrag ungültig?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Charlize

Hallo Charlize,

Du hast verbindlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, an den Du Dich auch halten musst.

Jetzt heißt es zackig alles durch gucken:
Arbeits- und Tarifvertrag, wegen den Kündigungsfristen.

Einfach nicht zur Arbeit erscheinen? NEIN! Davon kann ich Dir nur abraten! Meistens ist (etwas versteckt) im Arbeitsvertrag eine Klausel eingearbeitet, dass, wenn Du fristlos kündigst, oder Du Anlass zu einer fristlosen Kündigung gibst, dann eine „Vertragsstrafe“ fällig wird. Oft wird ein ganzes Monatsentgelt „vereinbart“, was allerdings rechtswidrig ist. Aber, Du müsstest dann mal erst klagen, und das KÖNNTE dauern…
Ich bin mir jetzt nichts sicher… Aber oft ist es so, dass, gerade bei Zeitarbeitsunternehmen, eine eintätige Kündigungsfrist während der Probezeit, oder ähnlich, vertraglich, oder tariflich (?) vereinbart ist. Ist dies der Fall, dann gehst Du am ersten Tag arbeiten und kündigst fristgerecht. Und ist die Kündigungsfrist während der Probezeit länger, dann hast Du leider Pech.
Aber… Arbeitgeber lassen auch schon mal mit sich reden, was die Kündigungsfrist betrifft.

Damit kein Unfrieden entsteht… Halte Dich bitte an die Kündigungsfrist, es ist DEIN Vorteil.

Wenn Du noch mehr wissen möchtest, dann melde Dich einfach noch mal…

Viel Erfolg!

LG… Hoelti

N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen :smile:

Hallo Charlize
solltest du tatsächlich diesen arbeitsvertrag unterschrieben haben, so musst du die kündigungsfristen einhalten.
wenn du aber vernünftig auf deinen jetzigen arbeitnehmer zugehst und denen erklärst das du eine chance auf einen festvertrag hast, gibt es auch sonderregelungen.
also sprech vernünftig mit der zeitfirma, dann wird das auch schon funktionieren.
denk bitte daran: jeder ist ersetzbar !
deine zeitarbeitsfirma kann jederzeit neue mitarbeiter einstellen um deine tätigkeit zu übernehmen.
viel glück.
mfg brase

Hi,

Nun meine Fragen:Bin ich durch den jetzigen Vertrag
verpflichtet,einen neuen Vertrag zu unterschreiben?
Muss ich die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen
einhalten,um aus dem Vertrag rauszukommen?Oder iat der Vertrag
ungültig?

  1. Nein, natürlich gibt es keine Verpflichtung, einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
  2. Das kommt darauf an! Die ZA-Firma hat ja die Verpflichtung, ab 20.8. Lohn zu zahlen. Tut sie dass nicht, wird sie vertragsbrüchig. Das merkt man aber erst am Ende des Monats.
    Den Vertrag macht das nicht ungültig, aber vielleicht (wahrscheinlich) ist die Firma bereit, einer vorzeitigen Beendigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zuzustimmen, wenn dafür kein Lohn ab 20.8. gezahlt werden muss (zahlen muss sie nämlich, weil sonst eine unzulässige Bedingung im Vertrag stände - a la „wir zahlen nur, wenn wir auch bezahlt werden“ - und das ist von mehreren Gerichten als unzulässig beurteilt worden)

rambam

Hallo Charlize,

der erste Arbeitsvertrag, Beginn 20.08.2012, wäre bindend.
Da der Arbeitgeber diesen Termin storniert hat, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der Arbeitgeber hat einen Vertragsbruch begangen.
Lass dir bitte die Verschiebung schriftlich geben.
Du bist nicht verpflichtet einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Ich rate auch dringend davon ab
Weiterhin könntest du auf den vertragsgemäßen Arbeitsbeginn, 20.08.2012, bestehen.
Falls sich dieser Zeitarbeitgeber nicht entsprechend verhält, könnte ein Regress geprüft werden.
Er hat den Vertrag nicht eingehalten.
Lass dich nicht einschüchtern!
Viel Glück, besonders für den neuen Arbeitsplatz.

Gruß
Llissy

Hallo,
tut mir leid, ich kann dazu leider keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue

Vielen Dank für Deine Antwort,hilft mir schon weiter:smile:

Okay,danke schön:smile:

Vielen dank,ich blicke durch diesen ganzen Kram einfach nicht durch:wink:

Herzlichen Dank,Llissy.Ein Bekannterhat mir das auch so gesagt.Ich wollte mich aber nochmal vergewissern,ob es auch wirklich an dem sein sollte.

Gerne :wink:

Vielen Dank für Deine Antwort,hilft mir schon weiter:smile:

Hallo Charlize,
das ist eine sehr gute Einstellung. Man sollte sich immer mehrere Meinungen einholen und dann erst entscheiden.
Jetzt bitte nur die Sache durchziehen.
Diese Zeitarbeitsfirma wird nicht gerade begeistert sein. Widerstand sind die ZA Firmen (die unseriösen) nicht gewohnt.
Viel Erfolg!
Llissy

Herzlichen Dank,Llissy.Ein Bekannterhat mir das auch so
gesagt.Ich wollte mich aber nochmal vergewissern,ob es auch
wirklich an dem sein sollte.

Hallo, erstmal hast du einen arbeitsvertrag mit der ZA firma? wenn nicht dann hast du ja im moment gar keinen arbeitsvertrag, da der den du unterschrieben hast nicht zum tragen kam.
Gruss Mäggi

Hallo,

hast Du denn einen vertrag mit der Zeitarbeitsfirma? Falls ja, würde ich sagen, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Aber ich denke, dass die sicherlich auch mit sich reden lassen.

Gruß,
Alexis