Zeiterfassung Hamburger Modell Wiedereingliederung

Guten Tag,
nach einem Bandscheibenvorfall und 3 Mpnatiger Krankschreibung mache ich nun eine Wiedereingliederung, 2 Wochen lang vier Stunden täglich, dann zwei Wochen 6 Stunen.
De Arbeitgeber will eine Zeiterfassung per stempel, ich finde dass damot ein Druck ausgeübt wird die Zeit zu leisten auch wenn ich in meinem Bürojob nicht gut sizen kann und vielleicht mal einen tag denke ich möchte eher nach Haue.
Wie ist das rechtlich, dürfen sie das verlangen? Wenn möglich mit Quelle die ich zitieren kann, gibt es dazu Urteile oer so?
Vielen Dank für eine Antwort

Ja natürlich kann der AG das verlangen, offensichtlich gibt es ja eine Stempelvorrichtung und andere müssen sie auch nutzen. Eher nach Hause kannst du nur, wenn Gleitzeit vereinbart ist. Wenn Du noch keine 4 Stunden schaffst, handelt es sich ggf um einen erfolglosen Arbeitsversuch und die Eingliederungsmaßnahme muss geändert werden. Darüber must du mit dem Arzt sprechen. Der AG muss mit einer Änderung oder auch erneuten Massnahme aber einverstanden sein. Wenn du Gleitzeit nutzen kannst, ist es doch kein Problem zu stempeln. Ansonsten gitl: 4 Stunden sind vereinbart und auch zu leisten, ist dies nicht möglich, ist es zu früh für eine Wiedereingliederung.
Gute Besserung Brigitte

Hallo,
wenn deine Kollegen es auch machen müssen, dann ist die Antwort klar.
Auch allg. müssten Arbeitszeiten nachgewiesen werden.
Beispiel
Du hast eine Putzhilfe angestellt, 40 Stunden im Monat.
Dann bezahlst du ihr nicht die 40, wenn Sie nur 35 gemacht hat, oder?
Liebe Grüße

Danke für die Antwort

Die Firma zahlt ja nicht sondern ich erhalte Krankengeld, die Firma erhält meine Arbeitsleistung ohne etwas zahlen zu müssen. Von daher seh ich den Vergleich nicht

Guten Morgen,
im Normalfall, bekommt der AG aber Zuschüsse, die er nur dann bekommt, wenn du auf der Arbeit warst. Damit es dann zu keinen Problemen führt, gibt es die Zeiterfassung.
In vielen Berufen ist das mit dem stempeln sogar üblich.
Bei Zeitarbeitsfirmen, als Beispiel, musst du selbst Zeitnachweise führen.

Guten Tag,

bei Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit. Somit sind die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nach wie vor suspendiert.
Damit hat auch in punkto Arbeitszeiterfassung der AG keine Rechte.
Allerdings kann die KK als Kostenträger eine Art Arbeitszeitnachweis verlangen.
Im Übrigen kann man auch bei einer Wiedereingliederung nicht einfach mal früher nach hause gehen, sondern muß jeden „Ausfall“ der verordneten Zeit der KK melden.
Der Sinn einer WE ist ja gerade, auch Drucksituationen auszutesten.

&Tschüß
Wolfgang

Lieder ist es rechtens!
Auch wenn ihr AG es nicht möchte?
Wird er von der Berufgenossensschaft und Krankenkassen dazu gezwungen!
Denn ihr AG muss o.g. Instanzen, schriftlich und überprüfbare Wiedereingliederungsmaßnahmen nachweisen.

danke für die Antwort

danke für die Antwort
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Hallo,

wenn in eurem Unternehmen die Zeiterfassung für alle gilt, so ist sie auch für dich rechtskräftig, auch für wenige Stunden. Mit dem Druck verstehe ich nicht so richtig. Wenn es dir gesundheitlich nicht gut geht, muss du dich mit dem Integrationsamt nochmals zusammensetzen. Alles Gute
tueffi