Fällt die Zeiterfassung unter den Datenschutz??
Darf sie desshalb nur in der Personalakte verwahrt werden?
Hi,
da ich keine weiteren Kenntnisse habe, um was es genau geht, kann man hier unter nr. 13.1.3 mal nachschauen, wie das z. B. im ÖD gehandhabt wird:
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb20/k13.html
grüße
miamei
Guten Tag,
Hallo miamei,
danke für deine Info.
Hier die Gründe:
In unserem Hause erfolgt die Zeiterfassung mittels eines manuellen Formulares. Viele Abteilungsleiter wollen diese nicht nur von ihren Mitarbeitern syehen, sondender archivieren sogar Kopien hiervon.
Darum die Frage.
Denn meines Wissens dürfen sie das nur, wenn es keine Personaldaten sind. Sind sie es???
Gruß
sunny14
Guten Tag,
Hallo miamei,
danke für deine Info.
Hier die Gründe:In unserem Hause erfolgt die Zeiterfassung mittels eines
manuellen Formulares. Viele Abteilungsleiter wollen diese
nicht nur von ihren Mitarbeitern sehen, sondern archivieren
sogar Kopien hiervon.Darum die Frage.
Denn meines Wissens darf das nur die Personalabteilung, es sei denn
es sind keine Personaldaten. Sind es welche, ja oder nein???
Gruß
sunny14
Hallo
In unserem Hause erfolgt die Zeiterfassung mittels eines
manuellen Formulares. Viele Abteilungsleiter wollen diese
nicht nur von ihren Mitarbeitern sehen, sondern archivieren
sogar Kopien hiervon.
Selbsteverständlich dürfen sie sich nicht nur Kopien machen, sondern (mindestens) sollten es und meines Erachtens müssen es bisweilen auch (siehe beispielhaft den http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__16.html ).
Gruß,
LeoLo
Hi,
zu kontrollzwecken darf und muss der Vorgesetzte Einsicht in die Zeitprotokolle haben.
Meines Erachtens sind auch Kopien erlaubt, wenn diese entsprechend verwahrt werden (kein Zugang für weitere Mitarbeiter).
Wie sollte denn sonst der Vorgesetzte nachvollziehen können, wann und wie oft jemand gefehlt hat? Schliesslich ist der Vorgesetzte dafür verantwortlich, daß niemand zuviel Urlaub nimmt oder zuviele Überstunden hat!
Der Vorgesetzte darf ja auch jederzeit an die Personalakten ran und dort Eiblick nehmen, schliesslich ist er ja der Vorgesetzte…
Wir haben ein elektronisches System über das man u. a. auch Urlaub oder Dienstreisen beantragt.
Jeder Mitarbeiter hat für sich ein Kennwort und kann nur seine eigenen Daten einsehen, der Vorgesetzte kann die Datein seiner ihm zugewiesenen Mitarbeiter einsehen und kann auf elektronischem Weg Urlaube ect. genehmigen und die Programmverwaltung hat Zugriff auf alle.
Alles korrekt mit dem Personalrat, der Gewerkschaft und sogar mit dem bay. Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Grüße
miamei
Hi!
Der Vorgesetzte darf ja auch jederzeit an die Personalakten
ran und dort Eiblick nehmen, schliesslich ist er ja der
Vorgesetzte…
Öhm - das ist nur bedingt richtig, kommt auf die Struktur im Betrieb an.
Ein Fachvorgesetzter hat in der Regel kein berechtigtes Interesse, über bspw. Pfändungen eines Mitarbeiters aufgeklärt zu werden, ihn haben die familiären Umstände in der Regel nicht zu interessieren, und bei welcher Krankenkasse der MA versichert ist, geht ihn auch nix an.
Wie gesagt: Kommt auf die Struktur an.
Wenn der Vorgesetzte gleichzeitig Firmeninhaber ist, der alles managed, dann bin ich bei Dir.
Gruß
Guido