die Behörde x hat Räume im Haus der Behörde Y angemietet (1. Stock). Wo kann/muss das Zeiterfassungsgerätder Behörde X angebracht werden?
a) Im Eingangsbereich des Hauses
oder b) in den gemieteten Räumen im 1. Stock.
Gibt es Bestimmungen, in denen die Anbringung dieser „Stempeluhren“ geregelt ist?
Vielen Dank schon mal
Gruß Miura
Hi
Bei uns in der Firma gabs auch die Gedanken - die Geräte wurden direkt an der Eingangstür zum Büro montiert und dienen gleichfalls als Türöffner.
In der Ausbildung hing der Stempelkasten zentral neben der Umkleide…
egal welche Stelle er hängt, er is immer ungeschickt ^^
Gibt es Bestimmungen, in denen die Anbringung dieser
„Stempeluhren“ geregelt ist?
Nein, gibts nicht. Das kann der AG so halten wie er möchte.
Hallo.
Gibt es Bestimmungen, in denen die Anbringung dieser
„Stempeluhren“ geregelt ist?
Im Arbeitsrecht nicht so explizit (außer, dass der Betriebs- oder Personalrat dabei mitzuschnabeln hat). Es gilt natürlich, dass die Anbringung nicht zur Schikane verkommt - Extrembeispiel : 200 m langes Gebäude, Eingangstür an der Süd-, Erfassungsgerät an der Nordseite. Arbeitsplatznah und bequem (i.e. auf normalem Weg; kann auch Umweg sein) zu erreichen, würde ich mal meinen.
In diesem speziellen Fall würde mich eher interessieren, was die vermietende Behörde sagen würde, wenn der Mieter da einen epilektrischen Kasten in den Hausflur nagelt. Das käme aber auf den Mietvertrag an,
meint Eillicht zu Vensre,
*WRNALI*
Wieso ist das denn so dringend, mit dem neu posten hast Dir doch ein paar Tage Zeit gelassen?
Das Zeiterfassungsgeraet muss so angebracht werden, dass es die Ankunft und das Verlassen des Betriebsortes misst.
Die „Stempeluhr“ muss daher VOR dem Eingang zu den gemieteten Raeumen angebracht werden.
Es mag sich korinthenkackerisch anhoeren, ist es aber nicht wenn man Extremfaelle wie z.B. Grubenarbeiter beruecksichtigt, bei denen der Unterschied zwischen eigentlichem Arbeitsplatz und Betriebszugang einen langen Zeitraum ausmacht.
Gruss
Hi, Miura,
Wo kann/muss das Zeiterfassungsgerätder Behörde X
angebracht werden?
vor dem Eingang ins Büro. Wie weit vor dem Eingang, ist erstmal egal; wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, spricht der ein Wörtchen mit.
Gibt es Bestimmungen, in denen die Anbringung dieser
„Stempeluhren“ geregelt ist?
Nein. Du siehst, seit der letzten Anfrage hat sich nichts geändert.
Gruß Ralf
ps: Es gehört zum guten Ton, zu sagen, warum etwas dringend ist.
Die „Stempeluhr“ muss daher VOR dem Eingang zu den gemieteten
Raeumen angebracht werden.
Als Vermieter würde ich mir das verbeten oder extra Miete für
den häßlichen Kasten fordern.
So ein Ding, auch noch mit Stromanschluß, soll der Mieter doch bitte in
seinen gemieteten Räumen installieren.
Gruß
Stefan
o.t.
Hallo Rolf,
ps: Es gehört zum guten Ton, zu sagen, warum etwas
dringend ist.
Es gehörte - eigentlich - auch zum guten Ton zu (be)grüßen (nein, ich mein jetzt natürlich nicht dich
, aber manchen Leuten bringt mans eben nicht bei*.
MfG
* (ich reagiere auf nicht grüßende Leute mittlerweile nur noch mit dem „nackten“ Text)
Als Vermieter würde ich mir das verbeten oder extra Miete für
den häßlichen Kasten fordern.
So ein Ding, auch noch mit Stromanschluß, soll der Mieter doch
bitte in
seinen gemieteten Räumen installieren.
Hallo Stefan, da diese Geraete meistens auch eine Zugangskontrolle sind wird es schwierig werden diese zweckdienlich HINTER der Tuer zu installieren 
Ausserdem ist so ein Flur ja a) nicht Wohnzimmer des Amtsleiters und b) muessen ja zum Beispiel auch klingeln, Tuerschilder etc. angebracht werden.
Gruss
Pütt
Hi!
Es mag sich korinthenkackerisch anhoeren, ist es aber nicht
wenn man Extremfaelle wie z.B. Grubenarbeiter beruecksichtigt,
bei denen der Unterschied zwischen eigentlichem Arbeitsplatz
und Betriebszugang einen langen Zeitraum ausmacht.
…weshalb es im Bergbau auch diverse Möglichkeiten des Stempelns gibt und es eine Abmahnung rechtfertigt, wenn der Kumpel nicht am Schacht sondern am Werkstor stempelt…
LG
Guido
Hi!
Servus,
Es mag sich korinthenkackerisch anhoeren, ist es aber nicht
wenn man Extremfaelle wie z.B. Grubenarbeiter beruecksichtigt,
bei denen der Unterschied zwischen eigentlichem Arbeitsplatz
und Betriebszugang einen langen Zeitraum ausmacht.
…weshalb es im Bergbau auch diverse Möglichkeiten des
Stempelns gibt und es eine Abmahnung rechtfertigt, wenn der
Kumpel nicht am Schacht sondern am Werkstor stempelt…
Wenn das der dezente Hinweis auf Bockmist meinerseits war:
Ich nehme alles zurueck und behaupte das Gegenteil!
Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wann und wo ein Kumpel stempelt, ob am Schacht oder am Werkstor. Ich wollte auch mehr darauf hinaus, dass der Kumpel nicht unten stempelt sondern oben 
SO dezent war es doch gar nicht!
Hi!
Wenn das der dezente Hinweis auf Bockmist meinerseits war:
Dezent?
Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wann und wo ein Kumpel
stempelt, ob am Schacht oder am Werkstor. Ich wollte auch mehr
darauf hinaus, dass der Kumpel nicht unten stempelt sondern
oben 
…was einzig daran liegen dürfte, dass die Anfahrt (im Sinne des Bergbaus) zur Arbeitszeit gehört.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, woher Du die Erkenntnis nimmst, dass die Uhr VOR dem Eingang hängen muss - aber das erklärst Du sicherlich noch, oder?
LG
Guido
Wenn das der dezente Hinweis auf Bockmist meinerseits war:
Dezent?
Ja, dezent. Haette ich gesagt „Spar Dir Dein ironisches Gequake, ich weiss das ich Mist geschrieben habe“, dann haetten sich 10 drueber aufgeregt das ich „Gequake“ schreibe und weitere 5 haetten mir den „Mist“ negativ angekreidet…
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, woher Du die Erkenntnis nimmst,
dass die Uhr VOR dem Eingang hängen muss - aber das erklärst
Du sicherlich noch, oder?
Klaro, weil ich OETV, Arbeitszeitverordnung, Beamtenrecht, schlag mich tot ich weiss es nicht mehr geregelt ist, dass die Arbeitszeit beim Betreten des Gebaeudes beginnt.
Weiss ich noch aus der Ausbildung, da haben sie einen mit solcher Kleinlichkeit zu Tode gefoltert!
Wenn man keine Ahnung hat … (owT)
Nüscht!
Als Vermieter würde ich mir das verbeten oder extra Miete für
den häßlichen Kasten fordern.
So ein Ding, auch noch mit Stromanschluß, soll der Mieter doch
bitte in
seinen gemieteten Räumen installieren.
Hallo Stefan, da diese Geraete meistens auch eine
Zugangskontrolle sind wird es schwierig werden diese
zweckdienlich HINTER der Tuer zu installieren 
Soll ich dir was sagen, das ist mir als Vermieter sowas von egal
das kannst du dir gar nicht vorstellen.
Ausserdem ist so ein Flur ja a) nicht Wohnzimmer des
Amtsleiters und b) muessen ja zum Beispiel auch klingeln,
Tuerschilder etc. angebracht werden.
Nöö, nur was es schon gibt und was man unbedingt braucht alles andere
kostet extra.
Gruß
Stefan
sollte man vielleicht die Klappe halten
Nüscht!
Erst Recht wenn man ausser solchen Spruechen bis jetzt null komma gar nichts zu dieser Frage beigetragen hat.
Halt dich dran…
Erst Recht wenn man ausser solchen Spruechen bis jetzt null
komma gar nichts zu dieser Frage beigetragen hat.
-
Genau wie Guido habe ich in einem anderen Post schon über das VOR
der Tür was gesagt.
-
Der Ausgangsposter weiß zumindest das er deine Äußerungen nicht
unbedingt für bahre Münze nehmen soll.
Na wenn das keine Infos sind.
Stefan
Was soll das dann?
Hi!
Ja, dezent. Haette ich gesagt „Spar Dir Dein ironisches
Gequake, ich weiss das ich Mist geschrieben habe“, dann
haetten sich 10 drueber aufgeregt das ich „Gequake“ schreibe
und weitere 5 haetten mir den „Mist“ negativ angekreidet…
Hier geht es um Rechtsfragen. Die bieten nicht unbedingt viel Spielraum für eigene Auslegungen.
Klaro, weil ich OETV, Arbeitszeitverordnung, Beamtenrecht,
schlag mich tot ich weiss es nicht mehr geregelt ist, dass die
Arbeitszeit beim Betreten des Gebaeudes beginnt.
Siehst Du - und genau DAS ist Unfug!
Erstens existiert die ÖTV schon ein paar Tage nicht mehr.
Zweitens ist die Arbeitszeitverordnung (drittens) Teil des Beamtenrechts.
Da Beamte keine Arbeitnehmer sind, greift auch der Titel dieses Bretts (oder wie auch immer Du das nennen willst) nicht, da Beamtenrecht nichts mit Arbeitsrecht zu tun hat.
Abgesehen davon ist in der AZV nichts zur Position von Stempeluhren geregelt.
http://bundesrecht.juris.de/azv/BJNR042710006.html
Nebenbei sei bemerkt, dass in Behörden nicht nur Beamte beschäftigt sind.
Viertens stellt der BAT (wo er denn noch gilt) klar, dass die Arbeitszeit nicht im Gebäude sondern an der Arbeitsstelle (Protokollnotiz: Der Begriff der Arbeitsstelle ist weiter als der Begriff des Arbeitsplatzes. Er umfaßt z.B. den Verwaltungs-/Betriebsbereich in dem Gebäude/Gebäudeteil, in dem der Angestellte arbeitet) beginnt und endet - Abschnitt IV § 15 Punkt 7.
Weiss ich noch aus der Ausbildung, da haben sie einen mit
solcher Kleinlichkeit zu Tode gefoltert!
Da hast Du dann wohl nicht so genau aufgepasst oder es ist halt zu lange her…
Oder kurz: Deine Antwort war ganz einfach falsch!
LG
Guido
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Genau wie Guido habe ich in einem anderen Post schon über das
VOR
der Tür was gesagt.
Im Gegensatz zu Dir hatte Guido auch was zu sagen, naemlich das er Ahnung von dem hat das er von sich gibt und die gestellte Frage wunderbar beantwortet hat. Dein Kommentar dagegen diente nur mal wieder dem Sinn, auch mal wieder was zu sagen und Dein zu klein geratenes Ego zu befriedigen.
Deine Meinung ueber die Vermietung von Geschaeftsraeumen sind aber rein rechtlich gesehen null komma null null gar nichts wert.
Empfehlung meinerseits: Anstatt nur zu beleidigen und sich hinter den Kommentaren anderer zu verstecken koenntest Du doch, frei nach der Devise „Unser Dorf soll schoener werden“ einen baldigen Umzug in eine 2qm Souterrainwohnung machen oder?