Zeiterfassungssystem nur für Teile der Belegschaft

Hallo zusammen,

man nehme folgende Konstellation an: Ein Unternehmer will nur für die (kleinen An- ) Teile der Belegschaft, die stets im Hause sind eine Stempeluhr einführen.Für die Mitarbeiter, die ( nur zum Teil ) im Aussendienst tätig sind,soll die Verpflichtung zur Stempelung nicht gelten ( was ja auch mächtig unpraktisch wäre , jeden Tag von weit anzureisen… ).Allerdings gibt es Situationen in denen MA vom Büro aus zu Aussenterminen das Haus verlassen und von da aus direkt nach Hause fahren.
Gibt es nicht so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz der so eine Aktion unterbinden kann ?
Zur Info : einen Betriebsrat gibt es leider nicht…-:frowning:

Gruß ins Land
makhl

Hi,

dies ist eine gängige Praxis.
Außendienstler rechnen ihre Stunden im Allgemeinen anders ab. Selbst wenn sie nur die Hälfte der Zeit im Außendienst wären, wäre eine Stempeluhr zwecks Erfassung der Anwesenheit mangels passender Parameter unpraktisch.

Für alle anderen dürfte gelten:
Wenn der AN wegen Außentermin das Haus verlässt muss er das enstpechend stempeln. Für diesen Zweck (gilt auch für Arzttermine usw.) hat die Software entsprechende Einstellungsmöglichkeiten.
Am nächsten Tag reicht man dann beim Vorgesetzten ein entsprechendes Formular ein, aus dem hervorgeht, wann der Außentermin geendet hat. Das wird dann entsprechend abgezeichnet und geht in die PA zwecks Buchung. Und schon stimmt das Stundenkonto wieder.

Wo ist da das Problem?

Gruss