was ist bei der Reihenfolge beim Termin-Fahrplan einer Existenzgründung (mit Gründungszuschuss vom Arbeitsamt) zwingend zu berücksichtigen?
Den Antrag vom Arbeitsamt habe ich bereits.
Businessplan / Tragfähigkeitsbescheinigung liegen noch nicht vor.
Da bei mir unklar ist, ob die Freiberuflichkeit anerkannt wird, möchte ich die Anmeldung beim Finanzamt (und offizielle Aufnahme der Geschäftstätigkeit) bereits jetzt vornehmen.
Spricht etwas dagegen, die Anmeldung beim Finanzamt (dem Businessplan) zeitlich vorzuziehen?
Hallo Jonas,
eigentlich nicht! Du solltest dieses nur vorab dem AA mitteilen. Gleichzeitig mit dem Hinweis, das Du auf keinen Fall mehr als 400,-- Euro Gewinn pro Monat erzielen wirst. Das AA wird Dich wahrscheinlich verpflichten, dann monatlich einen Nachweis über Deine Einnahmen beizubringen. Wenn noch kein Gewinn erzielt wird, muss dieses dann einfach immer mit Null angeben. Dieses ist für den Gründungszuschuss nicht schädlich, da dann ja auch eine Vollzeittätigkeit vorliegen muß.
Dies hat auch den Vorteil, dass Du z.B. schon Werbung bzw. Kundenaquise machen kannst. Denke nur an die Frist von 3 Monaten.
Würde mir aber parallel mal Gedanken machen, ob man in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einsteigen will mit ca 25€/Monat. Is denk ich ne schöne Sache … Bedenke aber das du eine Frist von 4 Wochen für die Anmeldung beim Arbeitsamt hast. Einen Tag drüber und du kannst das wieder vergessen !
Info: http://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?id=4…
Der Gründerzuschuss wird im übrigen auch rückwirkend gezahlt…
Gruß
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