Hallo, mal eine Frage.
Wie verhält es sich mit dem Zeitarbeitskonto von Zeitarbeitern, wenn der AG keinen Auftrag für diesen hat?
Ich habe gelesen, der AG dürfte zwei Tage pro Monat Freizeitausgleich anordnen. Ist das richtig?
Oder darf er wenn kein Auftag vorliegt das Zeitkonto komplett auf Null fahren (also aufeinmal)?
Wie ist es wenn eine Künfigung ausgesprochen wird?
Beispeil: Ein Auftrag beim Entleiher endet - der AG kündigt darauf dem ZA. Darf der AG in der Kündigungsfrist (in der keine Beschäftigung besteht) das Zeitkonto des ZA aufbrauchen?
Danke.