Zeitkonto, Minusstunden wg. wenig Arbeit

Hallo,

wir haben auf der Arbeit ein Zeitkonto.

Wir haben am Anfang sehr gut gesammelt, weil wir viel zu tun hatten, jetzt wo es immer weniger wurde u. auch im Sommer mehr flaute war, wurden wir immer nachhause geschickt.

Nun haben sehr viele Minusstunden von 10-50 60 Std., weil wir nicht da bleiben sollten.

Das Festgehalt bekommen wir trotzdem weiter bezahlt, aber es heißt auch, bei einer Kündigung müssen die Std. ausgeglichen sein.

Wir kommen so doch nie wieder wirklich in unsere +Stunden u. vor allem wir können nicht mal was für die Minusstunden.

Ist das Rechtens vom Arbeitgeber ? Wir haben von unseren Plusstunden doch selber nicht wirklich was gehabt sondern mussten Frei machen nach ca. 5 Std. Arbeit (auf Stundenabzug natürlich) !

Wenn wir über unsere Plusstunden wenigstens selber verfügen könnten, für Arztbesuche oder selber Überstundenfrei nehmen, dann wäre es ja perfekt… aber so weit ins Minus zu gehen nur weil keine Arbeit da ist?

Über Antworten freue ich mich sehr!
Danke Nadja

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Zur Beantwortung müsste ich INfos aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und sonstiges haben.

Viele Grüße

Stefanie

Hi Nadja,

an sich ist das rechtswidrig. Ihr habt Eure geschuldete Arbeitsleistung dem AG angeboten und er hat sie nicht angenommen. Er kann nicht verlangen, dass Ihr die Minusstunden nacharbeitet.

ES SEI DENN:
Ihr habt eine Betriebsversammlung, die etwa in Form eines Jahresarbeitszeitkontos vom AG verordnete Minusstunden zulässt. Solche Regelungen sind in vielen Betrieben üblich und - unter gewissen Voraussetzungen - rechtlich zulässig. In diesem Fall müsste in der BV geregelt sein, wann und wie die Stunden nachzuholen sind und unter welchen Umständen sie nach einer gewissen Zeit doch gestrichen werden.

Viele Grüße
Kirsten

Hallo Nadja,

Sorry für die späte Antwort.

Ich sehe das Problem darin, das ihr/du ja durch den Abbau auf diese „seltsame“ Art zugestimmt habt. Hier hätte man sich wehren müssen. Ob man da jetzt noch etwas machen kann weiss ich auch nicht.
Der Abbau auf Null Stunden ist übrigens OK wenn es der Firma schlecht geht. Solange noch Zeitguthaben da ist kann man jedenfalls keine Kurzarbeit beantragen. Aber wo das Guthaben weg war, wäre Kurzarbeit die bessere Lösung für euch gewesen.
Hätte sich der Betriebsrat kümmern müssen … falls ihr einen habt.
Aber wie gesagt … jetzt im Nachhinein glaube ICH nicht das man da noch etwas machen kann. Bin hier aber auch überfragt … da muss schon ein Arbeitsrechtler gefragt werden.

Gruß
Hajo