Zeitkonto pro und kontra

Zum Zeitkonto habe ich einige Fragen,

1.Mit Wirkung zum 01.01.2011 wurden die Kassenbeiträge erhöht. Gilt dieser höhere Satz auch auf Arbeitsleistungen die im Jahr 2010 erbracht, jedoch auf ein Zeitkonto übertragen wurden?
2. Wenn ja, gilt dort nicht Vertrauensschutz, muss nicht angenommen werden das der niedrige Satz weiterhin gilt?
3. Wie werden ausbezahlte Zeitkontostunden versteuert? Zum Zeitpunkt des Erwerbs oder zum Zeitpunkt der Auszahlung? Lasse ich mir auf einen Schlag hundert Stunden auszahlen zahle ich mehr Steuern als wenn ich mir die volle Arbeitszeit im Monat vergüten lasse. Progression und so
4. Durch den Verzicht auf Auszahlung entsteht dem Arbeitgeber ein Geldwerter Vorteil. Das für den Verzicht auf Auszahlung durch Zeitausgleich erarbeitete Geld ist ja real vorhanden. Der Betrag bleibt jedoch beim Arbeitgeber und wird ohne Zinsen weitergegeben. Praktisch behält der AG Gelder ein die bei gut angelegt eine gewisse Rendite bringen könnten, ohne diese zu verzinsen. Dabei leihe ich dem Arbeitgeber Geld ohne dafür einen Prozent Zinsen zu bekommen… oder sehe ich das falsch?
Fazit für mich
Ich zahle drauf ohne einen Vorteil zu erlangen

Zum Zeitkonto habe ich einige Fragen,

1.Mit Wirkung zum 01.01.2011 wurden die Kassenbeiträge
erhöht. Gilt dieser höhere Satz auch auf Arbeitsleistungen die
im Jahr 2010 erbracht, jedoch auf ein Zeitkonto übertragen
wurden?

Grundsätzlich Ja

  1. Wenn ja, gilt dort nicht Vertrauensschutz, muss nicht
    angenommen werden das der niedrige Satz weiterhin gilt?

Nein, aus welchem Grund ? (s. Antwort zu „Fazit“)

  1. Wie werden ausbezahlte Zeitkontostunden versteuert? Zum
    Zeitpunkt des Erwerbs oder zum Zeitpunkt der Auszahlung? Lasse
    ich mir auf einen Schlag hundert Stunden auszahlen zahle ich
    mehr Steuern als wenn ich mir die volle Arbeitszeit im Monat
    vergüten lasse. Progression und so

Für die steuerliche Fälligkeit gilt grundsätzlich dasselbe wie für den KK-Beitrag

  1. Durch den Verzicht auf Auszahlung entsteht dem Arbeitgeber
    ein Geldwerter Vorteil. Das für den Verzicht auf Auszahlung
    durch Zeitausgleich erarbeitete Geld ist ja real vorhanden.
    Der Betrag bleibt jedoch beim Arbeitgeber und wird ohne Zinsen
    weitergegeben. Praktisch behält der AG Gelder ein die bei gut
    angelegt eine gewisse Rendite bringen könnten, ohne diese zu
    verzinsen. Dabei leihe ich dem Arbeitgeber Geld ohne dafür
    einen Prozent Zinsen zu bekommen… oder sehe ich das falsch?

Grundsätzlich nein, wobei allerdings auch der AG Aufwendungen hat, wenn er zB Zeitkontoguthaben wertmäßig auf das Folgejahr übertragen muß.

Fazit für mich

Ich zahle drauf ohne einen Vorteil zu erlangen

Fazit für mich: Du hast eine sehr einseitige Sichtweise. Schließlich bist Du grundsätzlich überhaupt nicht gezwungen, ein Kontoguthaben aufzubauen und hast aber idR den Vorteil, die Erbringung Deiner geschuldeten Arbeitsleistung zumindest zT nach individuellen Gesichtspunkten selbst zu planen.

ebenfalls grußlos

Moin:smile:

Fazit für mich

Ich zahle drauf ohne einen Vorteil zu erlangen

Fazit für mich: Du hast eine sehr einseitige Sichtweise.
Schließlich bist Du grundsätzlich überhaupt nicht gezwungen,
ein Kontoguthaben aufzubauen und hast aber idR den Vorteil,
die Erbringung Deiner geschuldeten Arbeitsleistung zumindest
zT nach individuellen Gesichtspunkten selbst zu planen.

Wolfgang hat eigentlich schon alles geschrieben…

…ich unterstütze auch seine Aussage zum Fazit des Zeitkontos…
möchte nur gerne einem weiteren Aspekt hinzufügen…

Ist ein Betriebsrat im Betrieb vorhanden, so ist dieser ja auch maßgeblich daran beteiligt, wie die Zeitarbeitskonten ausgestaltet werden…

Es gibt da inzwischen ganz viele „Standardmodelle“ (z. B. „Ampel-Konto“) aber noch viel mehr individuelle Lösungen… die gerade das Argument des „zinslosen Darlehens“ an den AG (–> nicht vergütete Arbeitsstunden, die der AG sozusagen vorerst „spart“ und dadurch einen finanziellen „Vorteil“ hat) berücksichtigen…

…ich kenne Zeitarbeitskonto-Modelle, wo nach überschreiten einer gewissen Zahl an Stunden UND Dauer der „Lagerung“ auf dem Zeitkonto ein kleiner Zinssatz zur Geltung kam und das Kontoguthaben dann vermehrte…

Es liegt also dann am Arbeitnehmer selbst (oder dessen gewählten Vertretern), diese Konten „auszugestalten“ und, wie mein Ex-Boss immer sagte, „mit Leben zu füllen“

Mit Gruß
MG