Hallo zusammen,
angenommen, ein AN hat im Arbeitsvertrag geregelt, dass er bei Bedarf auch in andere, bundesweit verstreute, Niederlassungen seiner Firma zeitlich begrenzt versetzt werden darf.
Wenn dieser AN nun aufgrund einer besonderen familiären Situation (Mehrlingsnachwuchs) nicht mehr in der Lage ist, abseits des Wohnorts zu arbeiten, gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren? Z.B. darauf zu bestehen, dass familienlose, gleich qualifizierte Kollegen versetzt werden, damit er am Wohnort arbeiten kann? Könnte ein AG mit Abmahnung oder sogar Kündigung drohen? Gäbe es in solchen Fällen familienfreundliche Urteile?
Gruß, Anna.
Hallo,
der Vertrag hätte Gültigkeit und wäre bindend, mitsamt der Klausel. Der Vertrag wäre ja nicht unter der Bedingung geschlossen worden, dass die Klausel nur gelten würde, bis ein Kind da wäre. Man könnte dem AG im Falle des Falles natürlich die Situation schildern und ihn um Verständnis bitten. Eigentlich ist das ja im Interesse des AG, denn wenn der AN permanent mit dem Kopf „woanders“ ist, ist die Arbeitsleistung natürlich auch nicht optimal.
Gruß
DCK
Hallo,
das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass eine formularmäßige Versetzungsklausel nur die Versetzung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz vorsieht. Daran scheitern viele Versetzungsklauseln und sind dann vollends unwirksam.
Der AN tut vielleicht gut daran, die Versetzungsklausel überprüfen zu lassen.
Chrissie