Zeitlich begrenztes Halteverbot in Parkverbotszone

Hallo zusammen,
man stelle sich mal folgende Konstellation vor:

Im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone (Zeichen 290, 291, 292) wird ein Bereich durch Zeichen 283-10, 283-20, 283-30 als Halteverbotsbereich mit einer zeitlichen Einschränkung 22-6 Uhr ausgewiesen.

Also Standort der Zeichen:
290, 291
283-10 mit zeitlicher Begrenzung 22-6 Uhr
283-20 mit zeitlicher Begrenzung 22-6 Uhr
FAHRZEUG
283-30 mit zeitlicher Begrenzung 22-6 Uhr
292

Nun stelle man sich vor, X parkt von 08:30-12:00 innerhalb des Halteverbotes. Da das Parken im Halteverbot außerhalb der zeitlichen Begrenzung geschah ist hier mMn kein Problem zu sehen.
Doch gilt sozusagen außerhalb der Zeit des Halteverbotes in diesem Bereich (also nun von 6-21:59) weiterhin das eingeschränkte Halteverbot durch Zeichen 290?

Danke für die Antworten!
H~i~O

Etwas Rabulistik
Hallo

Doch gilt sozusagen außerhalb der Zeit des Halteverbotes in
diesem Bereich (also nun von 6-21:59) weiterhin das
eingeschränkte Halteverbot durch Zeichen 290?

Anlage 2 z. StVO, Abschn. 8, Ze. 64, Erläuterung 1: "Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen 290 und 292 begrenzten Bereichs, sofern [und nicht: so weit!] nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind.

Ich würde also sagen: Außerhalb dieser Sperrzeiten gibt es auf den mit „komplett spezieller Beschilderung“ beschränkten Parkflächen innerhalb der Zone überhaupt keine Beschränkung.

Ein Formulierungsfeher in der StVO.

Gruß
smalbop

Hallo,

sofern [und nicht: so weit!] nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind.

Ich würde also sagen: Außerhalb dieser Sperrzeiten gibt es auf den mit „komplett spezieller Beschilderung“ beschränkten Parkflächen innerhalb der Zone überhaupt keine Beschränkung.

Also weil hier sofern eine andere Bedeutung als soweit hat?

Grüße

Hallo!

„soweit“ würde heissen: Zonen-Verbot gilt nur DANN nicht, wenn die Einzelschilder was anderes sagen = hier: Zone sagt Parkverbot, Einzelschilder sagen x-y Uhr Halteverbot = restliche Zeit also wie Parkverbot

„sofern“ meint: Zonenverbot gilt im Bereich der Einzelschilder GAR nicht (rund um die Uhr) = x-y Halteverbot = restliche Zeiten FREI…

das aber ersr mal meine kümmelspalterische Meinung :smile:

habe aber smallbob auch so verstanden, richtig?

cu kai

habe aber smallbob auch so verstanden, richtig?

Richtig!

smalbop

habe aber smallbob auch so verstanden, richtig?

Richtig!

Also ein Schild, dass in der Zeit y-x gar nicht gilt also auch nichts regelt, führt dann dazu, dass in dieser Zeit gar nichts gilt, also nicht mal das Zonenverbot?

Also ein Schild, dass in der Zeit y-x gar nicht gilt also auch
nichts regelt, führt dann dazu, dass in dieser Zeit gar nichts
gilt, also nicht mal das Zonenverbot?

So kann man das dem zitierten Anhang zur StVO entnehmen. Ist aber wie gesagt Wortklauberei.

smalbop