Zeitlich geringfügige Beschäftigung

Hallo zusammen,

angenommen, eine Privatperson möchte einem Unternehmen eine einmalige Dienstleistung erbringen. Aufgrund der Einmaligkeit wird sich die Notwendigkeit einer Gewerbe-Anmeldung nicht ergeben.
Wie bucht der Unternehmer das Honorar? Der „Dienstleister“ kann ja eigentlich keine Rechnung schreiben…oder doch? Falls bei dem Unternehmer nie eine Prüfung stattfindet, wird es ja niemanden interessieren, notfalls wird das Honorar als sonstige Einkunft erklärt.
Oder funktioniert das nicht, und der Unternehmer müsste den Dienstleister als zeitlich geringfügigen AN pauschal mit 25% versteuern?

Danke für jeden Hinweis, wüsste nicht wie das am einfachsten geht, nachdem der Unternehmer das natürlich nicht schwarz machen will.

Aufgrund der Einmaligkeit
wird sich die Notwendigkeit einer Gewerbe-Anmeldung nicht
ergeben.

Stimmt.

Der „Dienstleister“ kann ja eigentlich keine Rechnung schreiben…oder doch?

Auch Privatleute können eine Rechnung schreiben - dann aber ohne MwSt!

Es sollte auch geklärt werden, wie der Privatleut im Falle eines (Un-) Falles versichert ist.

Gruß JK