Zeitliche Abgrenzung: Tag des Ausscheidens

Hallo zusammen,

bin gerade daran über folgende Fragestellung aus einem Arbeitsvertrag eines Bekannten nachzudenken:

Vertragstext:
„Bei einem Ausscheiden des Mitarbeiters bis einschließlich 31.12. eines Jahres entfällt der Tantiemeanspruch für das vorherige Geschäftsjahr.“

Frage:
Wenn der 31.12. der letzter Arbeitstag wäre und der Mitarbeiter am 1.1. einen neuen Arbeitsvertrag antreten würde: Verfällt der Tantiemanspruch? Oder verfällt der Anspruch nur, wenn der Mitarbeiter z.B. am 15.12. seinen letzten Arbeitstag hätte.

Vielen Dank für die Info schon mal vorab.

Viele Grüße

Das Ziel einer solchen Regelung ist meistens die Firmenbindung; wenn das Arbeitsverhältnis zum Jahresende endet, erfolgt das Ausschieden am letzten Arbeitstag, ergo will man in diesem Fall keine Tantiemen zahlen.
was anderes wäre wenn die Definition hiesse, Mitarbeit im ganzen Kalenderjahr, dann würde der Anspruch bestehen…

so sehe ich es zumindest und so ist es auch in vergleichbaren Fällen in der Praxis gemacht worden

gruß filine

Eigentlich steht es doch genau da:

Bei einem Ausscheiden des Mitarbeiters bis einschließlich 31.12. eines Jahres entfällt der Tantiemeanspruch für das vorherige Geschäftsjahr.

Würde also sagen: er verfällt.
Würdest du erst zum 15.1. ausscheiden, hätte er für das Vorjahr noch den Anspruch.

Grüße Bröselchen

Hallo,
nach dem Vetragstext würde man, wenn der 31.12. der letzte Arbeitstag wäre die Tantiemen des Jahres noch erhalten.
Wäre z.B. der 30.12. oder früher der letzte Arbeitstag, so würde der Anspruch wegfallen.
Leider darf ich keine Rechtsauskunft geben. Aber meine Auskunft, müsste eine richtige Einschätzung sein.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat (wenn vorhanden), Ihre Gewerkschaft (DGB - Rechtsstelle) sofern Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Schöne Grüße

Uwe Hermanns

Vielen Dank

Wobei im Beispiel Kalenderjahr und Fiskaljahr nicht übereinstimmen (FJ endet am 30.9.). Ändert das Ihre Interpretation?

VG

Vielen Dank

Hallo, holau!

Ich bin nicht vom Fach, aber mir scheint die Sache eindeutig: Letzter Arbeitstag am 31.12., dann KEINE Tantiemen.

Oder wie?!

Nein, verändert es nicht, zumindest wenn die Klausel im Arbeitsvertrag nichts weiter hergibt als den einen Bezugspunkt.

hg

Hallo,

lt. Vertragstext heißt es, beim Ausscheiden des Mitarbeiters bis **einschließlich 31.12. - Dies ist eindeutig. Endet das Vertragsverhältnis am 31.12.verfällt der Anspruch unabhängig vom tatsächlichen letzten Arbeitstag.

bis bald**

Sorry ich kann dazu leider nichts sagen.

Hallo.

Meiner Ansicht nach verfällt der Tantiemeanspruch weil es im Vertragstext die Formulierung „bis einschliesslich 31.12.“ gibt. Das heißt, auch wenn der 31.12. der letzte Arbeitstag wäre würde der Anspruch verfallen weil es ja „einschliesslich“ heißt. Wenn man aber in der gleichen Firma bleibt und am 1.1. z. B. wegen einer Versetzung ein anderer Arbeitsvertrag von Nöten wird, dann sollte der Anspruch zumindest für das vorherige Geschäftsjahr nicht verfallen, da man ja im Prinzip nicht ausscheidet. Wenn man aber nicht in der gleichen Firma bleibt, so verfällt der Anspruch logischerweise.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

Die Tantieme verfällt nicht, da ein Ausscheiden am 31.12.20XX immer erst nach Ablauf des 31.12 gilt. Veranschaulicht: Der 31.12 gilt noch als regulärer „Anstellungstag“ beim alten Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten(bis 23:60 Uhr), während man gegenüber dem Neue Unternehmen erst ab dem 01.01.
eine Verpflichtung hat. Man kündigt sein Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.12.

Grüße
Zeichevadda

Hallo,

gute Frage, kann ich nur mutmaßen und das lass ich lieber. Viel Glück an anderer Stelle

Hallo,
das ist eine schwierige Frage.
Ich würde schätzen, dass dann der Anspruch verfällt. Aber genau weiss ich es nicht.
Viele Grüße, nadomu

D.h. das „Ausscheiden“ findet nicht AM letzten Arbeitstag, sondern NACH dem letzten Arbeitstag (0:00 am 1.1. nicht 23:60 am 31.12.) statt (von Tarifurlaub etc. mal abgesehen).
Beziehen Sie sich hier auf eine juristische Definition, Präzedenzfälle oder handelt es sich um eine persönliche Interpretation.

Vielen Dank schon mal vorab für die Klärung

holau

Hallo,
dieser Text ist nicht eindeutig!!!
Endet das Geschäftsjahr z. B am 30.9.2011 wäre für das GJ 10/11 die Prämie futsch, aber anteilig für das 1. Quartal (1.10. bis 31.12.)

Das „Vorjahr“ am 31.12.2011 ist der 1.1.2010 bis 31.12.2010

Das kann ja so nicht gewollt sein.
Deshalb einen Fachanwalt einschalten!!!

Gruß

Der Anspruch entfällt. Der Mitarbeiter scheidet am 31.12. aus. Das ist sein letzter Arbeitstag und damit der Tag des Ausscheidens.

hallo
keine ahnung
gruss
hasan

Hallo,

die Tantiemen entfallen nicht wenn sein letzter Arbeitstag der 31.12. wäre.

Gruß

Jürgen