Hallo zusammen,
bin gerade daran über folgende Fragestellung aus einem Arbeitsvertrag eines Bekannten nachzudenken:
Vertragstext:
„Bei einem Ausscheiden des Mitarbeiters bis einschließlich 31.12. eines Jahres entfällt der Tantiemeanspruch für das vorherige Geschäftsjahr.“
Frage:
Wenn der 31.12. der letzter Arbeitstag wäre und der Mitarbeiter am 1.1. einen neuen Arbeitsvertrag antreten würde: Verfällt der Tantiemanspruch? Oder verfällt der Anspruch nur, wenn der Mitarbeiter z.B. am 15.12. seinen letzten Arbeitstag hätte.
Vielen Dank für die Info schon mal vorab.
Viele Grüße