Zeitliche Anwendung Haushaltsbegleitgesetz

Hi !

Im Haushaltsbegleitgesetz Art 14 Nr. 2 wurde dem § 13b UStG im Abs. 1 eine Nr. 4 angehängt. Im Haushaltsbegleitgesetz findet sich zur zeitlichen Anwendung dieser Regelung folgendes:

Die Vorschriften des Artikels 14 Nr. 2 treten mit Beginn des Kalendervierteljahres in Kraft, das dem Tag der Veröffentlichung der Ermächtigung durch den Rat der Europäischen Union im Amtsblatt EU Reihe L folgt. Der Tag der Veröffentlichung der Ermächtigung durch den Rat der Europäischen Union wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt Teil II bekannt gegeben.

Nun die Frage: Gab es die Bekanntgabe des Tages der Veröffentlichung schon? Oder, wurde das Gesetz schon veröffentlicht? Und wenn ja, gibts auch nen Link?

BARUL76

moin Barul

Nach einem Telefonat mit der OFD Berlin wurde mir mitgeteilt, dass das BMF-Schreiben am 18.03.2004 erörtert werden soll und das dann näheres dazu gesagt werden kann.
Nach Auskunft des OFD-Menschen ist es durchaus wahrscheinlich, dass das Haushaltsbegeleitgesetz (inkl des Art 14 zum §13b UStG)zum 1.4.04 in Kraft tritt.
Daher ist es durchaus ratsam Betreffende dahingehend vorzubereiten.

sheriff :smile: