Hi !
Im Haushaltsbegleitgesetz Art 14 Nr. 2 wurde dem § 13b UStG im Abs. 1 eine Nr. 4 angehängt. Im Haushaltsbegleitgesetz findet sich zur zeitlichen Anwendung dieser Regelung folgendes:
Die Vorschriften des Artikels 14 Nr. 2 treten mit Beginn des Kalendervierteljahres in Kraft, das dem Tag der Veröffentlichung der Ermächtigung durch den Rat der Europäischen Union im Amtsblatt EU Reihe L folgt. Der Tag der Veröffentlichung der Ermächtigung durch den Rat der Europäischen Union wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt Teil II bekannt gegeben.
Nun die Frage: Gab es die Bekanntgabe des Tages der Veröffentlichung schon? Oder, wurde das Gesetz schon veröffentlicht? Und wenn ja, gibts auch nen Link?
BARUL76
