Zeitliche Aufteilung des Erziehungsurlaubs

Hallo,
Bsp.: ein Mitarbeiter möchte antleiligen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen (z. Bsp. 15 Std./Woche) Ist es dem Mitarbeiter erlaubt, seine Arbeitseinteilung selbst zu bestimmen, d. h. dass er bestimmt „ich arbeite nur Montags, Mittwochs und Freitags jeweils 5 Std.“ oder bedarf es einer Zustimmung des Arbeitgebers?
Vorab schon Danke für die Info.
LG
Bibi

Hallo

Arbeitsrecht ist zum Glück für beide Seiten kein Cowboy-Recht. Insofern kann der AN nicht einfach bis zum Ende der Elternzeit kommen und gehen wann er lustig ist. Die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ist rechtzeitig beim AG zu beantragen. Dabei sollte man auch die konkreten Wunscharbeitszeiten benennen.

Da hier scheinbar noch Riesenlücken bzgl des Wissens um die Elternzeit bestehen, vielleicht erst einmal das http://bundesrecht.juris.de/beeg/BJNR274810006.html#… und das hier http://www.bmas.de/portal/13728/elternteilzeit.html lesen (Schwerpunkt § 15 (ab Absatz 5) und § 16) und dann noch einmal bei Unklarheiten nachfragen.

Gruß,
LeoLo