Zeitliche Begrenzung bei der Schadensregulierung

Guten Tag,

folgende Sachlage:
Autoschaden wg. Auffahrunfall.
Meldung an die Versicherung
Geschädigter lässt Reperatur erst 4 Monate später durchführen

Wie stellt sie die Rechtslage dar, muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung dann noch die vollen kosten übernehmen? Zwischenzeitlich könnte ja wer weiß was passiert sein!!!

Gruß Nero

Hallo Nero,

natürlich hast du völlig recht!
Ich versehe deinen Zorn!!
Aber was ist wenn ein unfallgeschädigter verletzt ist, Krankenhaus, Reha usw.
Da können ganz schnell mal ein paar Monate vergehen.
Rechtlich ist da sicherlich nichts gegen zu sagen.
Wenn Du natürlich Mauscheleien vermutest, würde ich eine dem entsprechende Nachricht an deine Versicherung schicken!
Die werden bei Verdacht einen Gutachter los schicken und Du hast mit dem ganzen Vorgang nichts zu tun!
Man sollte aber bedenken, dass bei den heutigen Autos, die schwereren Schäden erst nach Demontage der Plastikverkleidungen zu erkennen sind. ( große Stoßstange z.B.)
Vorausgesetzt der Geschädigte hat keine triftigen Gründe, sollte eine Beweissicherung sofort erfolgen! ( Gutachten oder Kostenvoranschlag bei geringem Schaden)
Wann und ob er dann repariert, bleibt dem Geschädigten überlassen!
Er darf auch kassieren und billig reparieren!!

Gruß Wilfried

Guten Tag,

folgende Sachlage:
Autoschaden wg. Auffahrunfall.
Meldung an die Versicherung
Geschädigter lässt Reperatur erst 4 Monate später durchführen

Wie stellt sie die Rechtslage dar, muss der Schädiger bzw.
dessen Versicherung dann noch die vollen kosten übernehmen?
Zwischenzeitlich könnte ja wer weiß was passiert sein!!!

Gruß Nero

Hallo Nero, grundsätzlich sind vier Monate überhaupt kein Problem. Wurde denn zunächst ein Kostenvoranschlag erstellt oder hat der Geschädigte den Schaden anhand von Photos festgehalten? Die Versicherung steht in jedem Fall noch in der Regulierungspflicht, auch wenn der Geschädigte sein Fahrzeug erst nach jetzt repariert. Solltest Du bzw. Deine Versicherung Zweifel an der Höhe des Schadens haben, kann hier ein Gutachter beauftragt werden, der ein Unfallrekonstruktionsgutachten macht. Dies kommt allerdings wirklich darauf an, wie hoch der Schaden ist und das wird auch Deine Versicherung selbste entscheiden. Aus der täglichen Praxis kenne ich Fälle, bei denen die Rechnung erst nach über einem halben Jahr und länger eingereicht wird. Hält sich der Schaden im Rahmen, wird von uns die Rechnung geprüft und letztendlichd ann bezahlt.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Grüße