Mein Vater ist im Jahr 2006 verstorben, zu dem Zeit Punkt war ich 12 Jahre alt. Bis vor kurzem war mir noch nicht mein Eigentlich verpflichtender Anteil des Erbes Bewusst. Ich bin jetzt noch minder jährig und durch die etwas angespannte Beziehung zwischen meiner Mutter und mir habe ich bis heute noch keinen Cent von dem Erbe gesehen.
So stellt sich mir jetzt die Frage ob ich noch ein Recht auf dieses Erbe habe oder ist es schon verjährt?
Danke schon im voraus für Ihre Antworten
Ihr Erbanspruch besteht. In Ihrem Falle dürfte die Mutter Ihren erbanteil für Sie als Ihrem Vormund verwalten. Reden sie mit Ihr. Bei Problemen hilft das nachlaßgericht beim zuständigen Amtsgericht, welches ggfs. für Sie einen anderen Nachlaßverwalter an der Stelle Ihrer Mutter bestimmt, falls hinsichtlich der person Ihrer Mutter Bedenken bestehen.
Dankeschön damit haben sie mir schon sehr weiter geholfen
Die vorstehende Antwort ist tlw. falsch.
Folgendes ist richtig:
- Wenn Sie nicht wissen, ob der Vater ein Testament hinterlassen hat, gibt das Amtsgericht gegen Vorlage der STerbeurkunde und Pers.ausweises Auskunft. Erst danach können Sie wissen, ob Sie Miterbe, Alleinerbe, Vermächtnisnehmer oder nur Pflichtteilsberechtigter (bei Nichtberücksichtigung) geworden sind.
- Verjährt ist noch nichts.
- Wenn Sie mitgeerbt haben, dann ist Ihre Mutter berechtigt und verpflichtet, das Geerbte ordnungsgemäß und wirtschaftlich zu verwalten, und bei Volljährigkeit an Sie auszuhändigen. Für Ausbildungs- und ähnliche Kosten kann und muß sie Ihr Erbe zur Verfügung stellen (nicht zu Ihrer Verfügung !), evtl. aber ein gutes Taschengeld.
Bei Verstoß hiergegen ist die Mutter schadenersatzpflichtig.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann