Wie lange läuft der Versorgungsausgleich - bis zum Renteneintritt des ehem. Ehepartners oder bis zu dessen Tod?
Hallo, der Versorgungsausgleich ist länderspezifisch und bei uns nur bis zum Eintritt ins rentenalter zu zahlen, aber ich müsste dazu die länderrichtlinien kennen. gruß
Wie lange läuft der Versorgungsausgleich - bis zum
Renteneintritt des ehem. Ehepartners oder bis zu dessen Tod?
Danke für die schnelle Antwort. In meinem Fall geht es um das Bundesland Bayern. Wo finde ich die einschlägigen Länderrichtlinien? Viele Dank und viele Grüße
Hallo, der Versorgungsausgleich ist länderspezifisch und bei
uns nur bis zum Eintritt ins rentenalter zu zahlen, man
müsste dazu die länderrichtlinien kennen. grußWie lange läuft der Versorgungsausgleich - bis zum
Renteneintritt des ehem. Ehepartners oder bis zu dessen Tod?
Wie lange läuft der Versorgungsausgleich - bis zum
Renteneintritt des ehem. Ehepartners oder bis zu dessen Tod?
Der Versorgungsausgleich findet normalerweise bei der Ehe-Scheidung statt.
Und dies bedeutet, dass der Abgebende keinen Anspruch mehr auf die abgebende Versorgung hat.
Wenn Sie etwas anderes wissen wollen, bitte einen Juristen fragen.
Gruß Merger
Hallo und danke für die Nachricht. Meine eigenen Recherchen haben jetzt ergeben, dass der Versorgungsausgleich bei Beamten per Bundesgesetz einheitlich geregelt ist und daher für alle Bundesländer gilt. Die Formulierung bei der kirchlichen Trauung „bis dass der Tod Euch scheidet“ gilt beamtenrechtlich auch noch nach der Ehescheidung: Der Versorgungsausgleich wird bis zum Tod eines der beiden ehem. Ehepartner einbehalten und von den Versorgungsbezügen des Ruhestandsbeamten abgezogen - und, noch aburder - auch nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten wird der Versorgungsausgleich weiterhin beim beamteten Versorgungsempfänger einbehalten. Also scheidet nicht einmal der Tod die beiden ehem. Ehepartner.
Dadurch ergeben sich bisweilen absurde Verhältnisse: Je nach den Umständen vor und nach der Scheidung sowie der Bezugsdauer und -höhe der Beamtenversorgung landen bei der Rentenkasse Beträge, die der ehem. Ehepartner nie und nimmer ausbezahlt bekommen wird - es sei denn er/sie wird 120 Jahre alt. Der gern vorgetragene Vorwurf, Beamte trügen nichts zur Finanzierung der Rentenkassen bei, trifft zumindest auf geschiedene Versorgungsempfänger nicht zu. Deren Buttobeitrag ist häufig weit höher als die Rentenansprüche des geschiedenen Partners. Konsequenz: Ehevertrag abschließen und gegenseitigen Versorgungsausgleich ausschließen, denn mit einer freiwilligen Vereinbarung zur Zahlung von Unterhalt fahren beide Betroffenen meist besser.
Viele Grüße, Peter
Wie lange läuft der Versorgungsausgleich - bis zum
Renteneintritt des ehem. Ehepartners oder bis zu dessen Tod?Der Versorgungsausgleich findet normalerweise bei der
Ehe-Scheidung statt.Und dies bedeutet, dass der Abgebende keinen Anspruch mehr auf
die abgebende Versorgung hat.Gruß Merger
Hallo Peter Peterson
gesetzlich geregelt ist der Versorgungsausgleich in §§57-58 BeamtVG.
mfg
W.Alter Fuchs
Wie lange läuft der Versorgungsausgleich - bis zum
Renteneintritt des ehem. Ehepartners oder bis zu dessen Tod?