Zeitliche Bemessung passt nicht

A Arbeitet seit 9 Jahren bei der in einem führenden Deutschen Unternehmen im Bereich der Briefzustellung. A hat nach der Geburt Ihrer Zwillinge vor 4 Jahren ihren vollzeit Arbeitsvertrag beurlauben lassen, und nach 2 Jahren Beurlaubung einen neuen teilzeit Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen geschlossen der jährlich Verlängert wird.

Nach dem Wechsel in einen anderen Ort gibt es Probleme mit dem Arbeitsumfang, da sich dieser nicht annähernd in der vorgegebenen Zeit bewältigen lässt. Monatlich fallen somit anstatt 77 Arbeitstunden zwischen 95 und 105 Stunden an. Auch viele Kollegen von A sind der Meinung die Arbeit wäre in der vorgegeben Zeit nicht zu schaffen. Arbeitgeber und Betriebsrat sind von dem Zustand in Kenntnis gesetzt worden. Zeiten aller Mitarbeiter werden in Listen erfasst und an den Betriebsrat weitergeleitet. Man geht mittlerweile den 4. Monat nach diesen Schema vor.

Auf nachfragen von A wiegelt der Betriebsrat ab, Überstunden sollen nur teilweise Bezahlt werden wann und in welcher Form steht dabei noch in den Sternen.

Nun die Fragen:
Bei einem Gang vor das Arbeitsgericht würden der Arbeitgeber wahrscheinlich den Teilzeit Vertrag nicht Verlängern evtl sogar kündigen? Was passiert dann mit dem Vollzeitvertag, wenn der Arbeitbeber in Gesprächen schon durscheinen liess eine Vollzeit Einstellung würde es auf keinen Fall mehr geben?

Würde man vor einem Arbeitsgericht evtl recht bekommen, wenn man ausser acht lässt das der Teilzeitvertrag gekündigt wird?

Wie oft darf ein Teilzeitvertrag verlängert werden? A’s Vertag ist mittlerweile 5 mal verlängert worden.

Welche Abhängigkeit besteht zwischen den Beiden Verträgen? unbefristeter Vollzeit und befristeter Teilzeitvertag. Es bestheht ja schliesslich eine 10 Jährige Betriebszugehörigkeit.

Wäre es evtl eine option den „satten“ Bertiebrat zu übergehen und direkt die Gewerkschaft anzusprechen?

Auf jeden Fall wäre das Verhältnis zwischen AN und AG in einem Fall wahrscheinlich dermassen angespannt das ein normales Arbeiten weder Voll-, noch Teilzeit möglich wäre.

Vielen dank im vorraus für die hoffentlich Zahlreichen Antworten.

MFG Can

Auch ich wünsche einen schönen Tag!

Auf nachfragen von A wiegelt der Betriebsrat ab, Überstunden
sollen nur teilweise Bezahlt werden wann und in welcher Form
steht dabei noch in den Sternen.

In diesem Unternehmen greift doch sicherlich ein Tarifvertrag, in dem das geregelt ist. Was steht denn da zum Thema Meharbeit (ist nicht gleich Überstunden!) drin?

Bei einem Gang vor das Arbeitsgericht würden der Arbeitgeber
wahrscheinlich den Teilzeit Vertrag nicht Verlängern evtl
sogar kündigen? Was passiert dann mit dem Vollzeitvertag, wenn
der Arbeitbeber in Gesprächen schon durscheinen liess eine
Vollzeit Einstellung würde es auf keinen Fall mehr geben?

Welcher Vollzeitvertrag?
Es existiert ein gültiger befristeter Arbeitsvertrag über einen Vetrag mit weniger Std. als es üblich in Vollzeit sind.

Würde man vor einem Arbeitsgericht evtl recht bekommen, wenn
man ausser acht lässt das der Teilzeitvertrag gekündigt wird?

Wie soll das hier jemand ohne genaue Fakten und ohne alle Details beurteilen?
Wie soll das ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht im Vorfeld genau beurteilen? Selbst der kann nur eine Tendenz bestimmen - wie der Vorsitzende dann letztendlich urteilt, steht eigentlich immer in den Sternen :wink:

Wie oft darf ein Teilzeitvertrag verlängert werden? A’s Vertag
ist mittlerweile 5 mal verlängert worden.

Mit sachlichem Grund darf er das bis zum St. Nimmerleinstag…

Welche Abhängigkeit besteht zwischen den Beiden Verträgen?
unbefristeter Vollzeit und befristeter Teilzeitvertag.

Moment!
VOR dem Teilzeitvertrag bestand bereits eine Vollzeitanstellung?!
Das heißt also, dass nur die Teilzeitvereinbarung befristet ist?

Das wird zu viel für ein Forum, sorry! Dem fiktiven AN kann man nur raten, den Weg zum guten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen!

Wäre es evtl eine option den „satten“ Bertiebrat zu übergehen
und direkt die Gewerkschaft anzusprechen?

Gewerkschaftsmitglied?
Die bieten zwar einen Rechtsbeistand für Mitglieder an, allerdings kenne ich nicht wirklich viele AN, die damit zufrieden sein konnten.
Oft kümmert sich nur eine Hilfskraft um den Fall - oft tut sie nicht einmal das, sondern gibt es nur vor - oft gibt es auch den Kommentar, dass man dem Betriebsrat mal glauben sollte…
Die Tatsache, dass Betriebsräte nicht selten bei der Gewerkschaft eine gewisse Rolle spielen und umgekehrt, macht es nicht gerade einfacher, sich dort mit Problemen mit dem BR vorzustellen.
Das ist nicht allgemein gültig, es sind lediglich berufliche Erfahrungen, und auch eine persönliche ist dabei.

Vielen dank im vorraus für die hoffentlich Zahlreichen
Antworten.

Da wird Dir seriös hier niemand helfen können, da es einfach zu viele Details sind, die zu klären wären.
Deshalb: A sollte nicht unbedingt lange warten, bis er sich einen Termin beim guten FA für Arbeitsrecht holt!

LG
Guido